Wenn der wohlverdiente Urlaub ansteht, denkt mal in erster Linie an die Erholung und nicht daran, dass im Urlaub auch etwas passieren kann. Für den Aufenthalt in einem fremden Land, sei er auch noch so kurz, sollte man nach einem gründlichen
Versicherungsvergleich eine Reisekrankenversicherung abschließen. Denn die normale Krankenversicherung und auch die Krankenzusatzversicherung übernimmt z. B. nicht die Kosten für einen medizinischen Rücktransport.
In manchen Ländern werden die Behandlungen nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Hier sollte man sich vor Reiseantritt einmal genaustens informieren. Auch eine Haftpflichtversicherung, falls diese noch nicht vorhanden sein sollte, ist in jedem Fall angebracht. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, die an fremden Eigentum geschieht oder auch wenn andere Personen durch den Versicherungsnehmer zu Schaden kommen. Wenn die Urlaubsreise mit dem eigenen Auto gemacht wird, lohnt sich ein Blick in die Versicherungspolice der KFZ Versicherung. Sollte hier kein Schutzbrief für den Aufenthalt in einem fremden Land vorhanden sein, sollte man die Versicherung davon in Kenntnis setzen, dass man ins Ausland reist und einen Schutzbrief für den dortigen Aufenthalt braucht.
Immer wieder hört man davon, das Reisegepäck einfach spurlos verschwindet oder gestohlen wird. Das kann sehr ärgerlich sein und den Urlaub auch vermiesen. Eventuell waren in den Koffern auch noch wertvolle Gegenstände, die dann vielleicht für immer verloren sind. Den materiellen Wert in solch einem Fall würde eine abgeschlossenen Gepäckversicherung übernehmen. Hier sollte man sich aber genau erkundigen, für welche Art von Diebstählen die Gepäckversicherung dann eintritt. Auf keinen Fall darf man grob fahrlässig handeln, das heißt, wenn das Gepäck aus dem Auto gestohlen wurde und dieses nicht verschlossen war, so hat man grob fahrlässig gehandelt und die Versicherung wird eine Schadensübernahme ablehnen.