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Verordnung zur Bekämpfung der Reblaus

Autor: emgo1 | Erstellt am: 21.08.2011 | Gelesen: 865
Kategorie: Geschichten & Anekdoten | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Verkehrsverbote für Reben, Rebholz und Weinpfähle in Niederösterreich

Seit den 60er Jahren des 19. Jahrhundert führte die Reblaus im österreichischen Weinbau zu großen Schäden. Die Reblaus wurde ursprünglich aus Nordamerika eingeschleppt und breitete sich über England und Frankreich in ganz Europa aus. So wurde erstmals 1867 die Reblaus in Klosterneuburg nachgewiesen. Deshalb wurden Methoden der Bekämpfung dieses Schädlings durch die Land- und Forstwirtschaftspolitik umgesetzt.

Die Land- und Forstwirtschaftspolitik war neben der Steuer- und Abgabenpolitik sowie der Gewerbe-, Handels- und Industriepolitik die dritte Säule der Wirtschaftspolitik im Niederösterreich und Wien der zweiten Hälfte des 19.Jahrhundertes. Sie spielte vor allem in den, durch die sich entwickelnden Landwirtschaft im Hinblick auf die Ein- und Ausfuhr von Sorten aber auch neuen Anbaumethoden eine Rolle. Zu diesem Zwecke mussten auch verfahrensrechtliche Maßnahmen, wie die Regelung des Verkehrs mit Pflanzen usw. vorgenommen werden. Diese Entwicklung wird nun in der Reihe LawLeaks veröffentlicht.

Regelung des Verkehrs mit Reben, Rebholz und Weinpfählen

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Reblaus wurde eine Regelung mit Reben, Rebholz und Weinpfählen vorgenommen. So wurde die Ausfuhr von Wurzel- und Schnittreben von Rebholz und gebrauchten Weinpfählen außerhalb des jeweiligen Ortes im Infektionsgebiet ausdrücklich verboten. Innerhalb des Infektionsgebietes unterlag der Verkehr mit Wurzel- und Schnittreben von Rebholz und gebrauchten Weinpfählen keiner Beschränkung. Bisherige Verbote, die dort seit 1875 galten, traten hier außer Kraft. Bei Nichteinhaltung wurden entsprechende Strafen ausgtesprochen.

Die festgelegten Infektionsgebiete mit Reblausbefall

Als Infektionsgebiete wurden durch den Statthalter des Erzherzogthums Österreich das Gemeindegebiet von Wien, die politischen Bezirke Ober-Hollabrunn, Korneuburg, Tulln, Baden, Hietzing-Umgebung, Wiener Neustadt, Bruck an der Leitha und Groß-Enzersdorf sowie die Gerichtsbezirke Eggeburg, Mistelbach und Zistersdorf festgelegt.

Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet

 
 
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