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Verlust des Reisegepäcks

Autor: unisterpr | Erstellt am: 04.08.2010 | Gelesen: 391
Kategorie: Reisen - Urlaub & Tourismus | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Mit einer Versicherung ist der Urlaub gerettet

In der Sommerzeit begeben sich viele Menschen auf Reisen und freuen sich auf ihren wohlverdienten Urlaub. Diese Freude wird schnell getrübt, wenn das Gepäck abhandenkommt oder gar beschädigt wird. Das Finanzportal geld.de erläutert, wie einer solchen Situation vorgebeugt werden kann und was im Verlustfall erstattet wird.

Wer sich im Voraus gegen das Abhandenkommen der Handtasche oder des Koffers absichern möchte, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen. Besonders bei Reisen ins Ausland können sich Ersatz oder Erstattungen aufgrund von Verständigungsprobleme häufig problematisch gestalten. Vor solchen Komplikationen können sich Urlauber mit einer entsprechenden Versicherung schützen.

Zunächst sollten sich Reisende umfassend über die Leistungen informieren, die bereits im Urlaubspaket enthalten sind oder sich aus Mitgliedschaften, beispielsweise beim ADAC, ergeben. Gleiches gilt unter Umständen für Besitzer einer goldenen Kreditkarte. Wer derartige Leistungen nicht in Anspruch nimmt, kann meist gegen einen geringen Aufpreis eine entsprechende Versicherung hinzubuchen. Weiterhin ist die Reisegepäckversicherung mitunter schon in einer Reiseversicherung enthalten.

Nach Abschluss der Versicherung stehen dem Reisenden im Falle von Verlust oder Beschädigung des Gepäcks verschiedene Leistungen zu. Ansprüche bestehen, wenn der Schaden aufgrund von kriminellen Handlungen Dritter, Fehlern des Transportunternehmens oder extremen Umständen wie Bränden entstanden ist. Die Höhe der Erstattung bezieht sich entweder auf den Wert des Gepäcks oder auf eine vereinbarte Höchstgrenze bei Wertgegenständen.

Im Fall von Beschädigung oder Verlust durch die Fluggesellschaft müssen die Beanstandungen unmittelbar am Flughafen mitgeteilt werden. Sollten Reisende Schäden an mitgeführten Gegenständen erst beim Auspacken feststellen, müssen diese innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden. Weitere Informationen: www.geld.de/reiseversicherung.html

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