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Verlosungen und Gewinnspiele

Autor: FunAction | Erstellt am: 07.10.2009 | Gelesen: 837
Kategorie: Freizeit - Hobby & Unterhaltung | Bewertung: Unbewertet
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Kleiner Einsatz - Riesenchance!

Verlosungen oder Gewinnspiele bringen mehr Chancen als viele glauben.

Private Verlosungen sind bei uns aufgrund des Glücksspielmonopols des Staates verboten. Doch es gibt einen Trick für findige Vermarkter, nicht nur von Immobilien: das Preisaus-schreiben. Das kommt sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Ein klassisches legales Preis-ausschreiben ist beispielsweise ein Architekten-Wettbewerb oder ein Vergabewettbewerb am Bau. Wer hier an den Start gehen will, muss nicht nur eine Leistung erbringen und sein Können damit nachweisen, er muss auch eine „Startgebühr" zahlen, die er nicht wieder zurückerhält. Auch Stadt-Marathonläufe beispielsweise fallen unter diese Kategorie: Die Teil-nehmer bezahlen für die Teilnahme und der Sieger erhält einen teils beachtlichen Geldpreis. Wichtig bei solchen Geschicklichkeits- oder Gewinnspielen: Im Gegensatz zum Glücksspiel hängt der Ausgang nicht vom Zufall ab, sondern vom Können. Das kann sich auf sportliche Leistungen beziehen oder aber – bei einem Quiz – auf das Wissen und Denkvermögen der Teilnehmer.

Nach Ansicht von Rechtsexperten sind deshalb Geschicklichkeits- oder Gewinn-spiele, die als Quiz im Internet stattfinden und als Gewinn eine Immobilie in Aussicht stellen, nichts Unrechtes. Schon haben erste Rechtsanwälte Verfahrensmodelle für solche Vorhaben entwickelt. Zu beachten gibt es nämlich einiges. Nicht nur, dass die Teilnahmegebühren ordentlich auf einem Treuhandkonto landen (das nur ein Rechtsanwalt eröffnen darf), auch die Aufstellung vernünftiger Teilnahmebedingungen ist nicht ohne Tücken, denn diese dürfen nicht gegen die guten Sitten und allgemeine Rechtsgüter verstoßen. Die große Frage, ob Gewinnspiele bei uns künftig ein eigener Markt, nicht nur zur Verwertung von Immobilien, werden, hängt jedoch derzeit davon ab, ob das Internet als eine Art Rundfunk zu betrachten ist. Denn: Nach einer Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags dürfen beispielsweise Telefon-Quiz-Sender nur noch eine maximale Teilnahmegebühr von 50 Cent verlangen. Das mag bei einem Millionenpublikum und Preisen von wenigen hundert Euro noch rentabel sein, eine private Hausvermarktung über ein Quiz lässt sich so nicht auf die Beine stellen. Um dafür wenigstens zehntausend Teilnehmer zu organisieren, bleibt aber bloß das Internet als Medium, das sich dafür auch bestens eignet.

Win-win Situation

Das Verlosungsverfahren bietet den Beteiligten eine ideale Win-win-Situation. Der Verloser erzielt in überschaubarer Zeit einen reellen Wert, die Loskäufer erhalten zu moderaten Einsätzen die Riesenchance auf einen hohen Gewinn, auch wenn sie die Immobilie nicht behalten wollen. Üblicherweise trägt der Verloser alle Folgekosten, die mit dem Eigentums-übergang verbunden sind (Steuern, Gebühren). Das einzig echte Risiko für die Teilnehmer besteht darin, dass die Verlosung nicht zustande kommt, weil zu wenig mitmachen. Dann wird der Lospreis zwar zurückerstattet, aber oft nicht die Bearbeitungsgebühr.

Anfang September startete das erste Gewinnspiel, bei dem es ein Unternehmen als Existenzgrundlage incl. Überbrückungsgeld zu gewinnen gibt. Nähere Info´s können Sie unter www.gewinnspiel-outdoor-center.at nachlesen. Diese Art von Gewinnspiel könnte eine neue Ära auf der Suche nach Firmennachfolgern einläuten. In der Zeit der Erben wird diese Frage immer aktueller. Viele Firmengründer, die entweder aus alters- oder gesundsheitsbedingten Gründen aufhören müssen, suchen vergeblich in der eigenen Familie. Da die Wirtschaft derzeit nicht behilflich ist Firmen zu halten oder Übernahmen (im kleinen Rahmen) zu unterstützen, ist die Chance auf eine neue Existenz greifbar nahe. Die Gewinnchancen von 1 : 2599 sind weitaus besser als beim Lottospiel.

Sonja Zürrlein
 
 
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