Berlin/Heidelberg. Das Verkaufsportal Verivox.de steht weiter in der Kritik. Der unabhängige Stromanbieter FlexStrom will konsequent gegen Falschdarstellungen der Verivox GmbH vorgehen. Dies betrifft insbesondere die Behauptungen über eine angeblich hohe Anzahl von Beschwerden als auch angebliche Kundenbewertungen, die das Portal veröffentlicht hat.
Verivox hatte Anfang Januar behauptet, nur 35 Prozent der Kunden aus den letzten 6 Monaten würden wieder zu FlexStrom wechseln wollen. Drei Wochen vorher – vor Erhebung einer Schadenersatzklage von FlexStrom gegen Verivox – waren es noch 64 Prozent. „Wir sehen uns darin bestätigt, dass hier mit falschen oder sogar absichtlich manipulierten Angaben operiert wird", kritisiert Unternehmenssprecher Dirk Hempel das Verkaufsportal, das gegen Provision Stromverträge an FlexStrom Konkurrenten vermittelt.
Die Darstellung von Stromangeboten im Verkaufsportal der Verivox GmbH dürfe nicht dadurch beeinflusst werden, ob es einen Provisionsvertrag gibt und wie hoch diese Provision sei, fordert der FlexStrom Sprecher. „Wir sehen unseren Verdacht bestätigt, dass Verbraucher bei Verivox fahrlässig oder bewusst vorsätzlich getäuscht werden", sagt Hempel. „Solche Falschdarstellungen sind aus unserer Sicht nicht hinnehmbar und schaden allen Marktteilnehmern – vor allem aber dem Verbraucher."
Vor Jahren hatte FlexStrom bereits bemängelt, im angeblich unabhängigen Tarifrechner von Verivox aufgrund geringerer Provisionssätze benachteiligt zu werden. So stellte der Stromanbieter schon 2010 gegenüber der Verivox GmbH fest: „dass in der Vergangenheit mehrfach positive Beiträge über FlexStrom kommentarlos gelöscht worden sind. Dies finden wir äußerst merkwürdig bzw. bedenklich." Auch nach der Erhebung einer Schadenersatzklage von FlexStrom gegen die Benachteiligung bei Verivox hat es bei den Kundenbewertungen plötzlich erhebliche Änderungen zulasten von FlexStrom gegeben.
Anfang Januar hatte das Landgericht Hamburg bereits eine Einstweilige Verfügung gegen die Verivox GmbH erlassen, die dem Verkaufsportal Falschaussagen über eine angeblich hohe Anzahl Kundenbeschwerden untersagt. Den entsprechenden Antrag auf Einstweilige Verfügung sowie den gerichtlichen Beschluss hat FlexStrom nun veröffentlicht. Verivox hatte zuvor öffentlich bemängelt, FlexStrom Anwälte hätten sich „geweigert", die Antragsschrift auszuhändigen.
„Wir spielen mit offenen Karten", erklärt Unternehmenssprecher Hempel. „Jeder soll sich seine eigene Meinung bilden und die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen die verfälschende Darstellung der Verivox GmbH nachvollziehen können." (
www.FlexStrom-Presse.de/?p=4755)
Gegen Verivox wurde bereits mehrfach der Vorwurf erhoben, der Vergleichsrechner habe Tarife der mittlerweile insolventen TelDaFax bevorzugt und dafür besonders hohe Provisionen kassiert. Mehrere hunderttausend Verbraucher sind durch die TelDaFax-Pleite geschädigt worden.
Neben dem Stromanbieter FlexStrom, der am 15. Dezember 2011 wegen Benachteiligung eines Stromtarifs mit geringer Provision auf Schadenersatz geklagt hat, haben auch frühere Eigentümer der Verivox Ansprüche gegen das Verkaufsportal angemeldet. Sie fordern nach Presseberichten knapp 290 Millionen Euro Schadenersatz wegen falscher Darstellung der voraussichtlichen Gewinnaussichten.