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Verhinderung des Umgangs zwischen Kind und anderem Elternteil

Autor: meyerarndt | Erstellt am: 22.04.2011 | Gelesen: 238
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Umgangsrecht bei Trennung und Scheidung

Immer wieder problematisch sind Fälle, in denen ein Elternteil den Umgang zwischen dem anderen Elternteil und dem Kind verhindert. Schlimmer kommt es, wenn das Kind selbst den Umgang nicht will.

Häufig genug bekommen die Kinder mit, dass Mutter oder Vater unter einer Trennung stark leidet. Sei es, weil es Auseinandersetzungen mitbekommt oder aber, weil ein Elternteil schlecht über den anderen spricht. Sie fühlen sich dann verpflichtet, sich zu entscheiden und einen Umgang mit Mutter oder Vater abzulehnen. Diese Haltung bekommt mit dem Alter der Kinder zunehmendes Gewicht; will eine Dreizehnjährige ihren Vater nicht sehen, kann häufig auch eine gerichtliche Entscheidung nicht helfen, denn sie müsste gegen den erklärten Willen des Kindes ausgeführt werden.Aber ein Kind mit Hilfe des Gerichtsvollziehers zum Vater bringen?

Für Vater oder Mutter ist der vermeintliche Sieg, das Kind für sich gewonnen zu haben, aber auch gefährlich: Kinder haben ein Recht, mit beiden Elternteilen Umgang zu haben, auch wenn die Eltern zerstritten sind. Darum sollten Eltern ihre Kinder von Entscheidungsdruck befreien und sie ermutigen, den anderen Elternteil zu besuchen.

Wird der Umgang mit dem anderen Elternteil boykottiert, entstehen möglicherweise Zweifel an der Erziehungsfähigkeit und ein Sorgerechtsverfahren droht.

Rechtsanwältin Wiebke Meyer-Arndt, Bonn
 
 
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