Die Vielfalt des Cafeteria Systems...
Variable Vergütung - die Wiederentdeckung des Cafeteria Systems
Nachdem die Krise weitgehend überwunden ist, beschäftigen sich Unternehmen zunehmend mit der Optimierung ihrer Vergütungssysteme. Dabei stehen variable Entgeltgestaltungsmöglichkeiten im Vordergrund.
In diesem Zusammenhang erinnert sich der eine oder andere Personalmanager oder Betriebsrat an die späten 80er Jahre. Hier gab es erste Versuche der Einrichtung von sog "
Cafeteria Systemen".
Dieser Artikel frischt das Wissen etwas auf und beschäftigt sich mit der Beantwortung der Fragen:
- Wie funktioniert ein Cafeteria System?
- Welche Bausteine eignen sich heute für ein Cafeteria System?
- Wie kann eine Rechtssicherheit des Cafeteria Systems gewährleistet werden?
- Wie lässt sich der Verwaltungs(mehr)aufwand für Cafeteria Systeme verringern bzw. vermeiden?
Wie funktioniert ein Cafeteria System?
Zusammenfassend funktioniert ein Cafeteria System in etwa so: - Bestimmte Mitarbeitergruppen erhalten zusäztlich zum ohne geschuldeten Entgelt Sonderleistungen „on-Top"
- Der Arbeitgeber stellt diese Leistungen in einem Katalog / einer „Menue-Karte" zusammen
- Ähnlich wie bei dem modernen „Payback-System" enthält dieser Auswahl-Katalog an Leistungen u.U. auch die „Mindestanforderungen", die vom Mitarbeiter für die Einlösung zu erbringen sind oder in welchem Zeitrahmen bzw. zu welchem Zeitpunkt sie abrufbar sind.
Welche Vergütungsbausteine eignen sich für ein modernes Cafeteria System?
Einige Vergütungsbausteine von „damals" locken heute kaum noch die Katze hinterm Ofen vor – sei es auf Mitarbeiterseite oder sei es auf Arbeitgeberseite. Hierzu zählen u.a. das Arbeitgeberdarlehen oder auch „Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen". In beiden Fällen hat sich die steuerliche Maßregelung dermaßen negativ auf den ursprünglichen finanziellen Vorteil ausgewirkt, dass sie einfach an Attraktivität verloren haben. Von dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand ganz zu schweigen.
Die Fach- und Führungskräfte im Blick, eignen sich aus heutiger Sicht folgende Vergütungsbausteine hervorragend für eine Aufnahme in das Cafeteria Angebot:
Erholungsbeihilfe (als Alternative oder zur Ergänzung des Urlaubsgelds),
gem. § 40 Abs. 2 S.2 EStG; R 40.2 LStR 2008. Für eine Familie mit zwei Kindern kommen da schnell knapp 400 EUR zusammen.
Gesundheitsvorsorge gem. § 3 Nr. 34 EStG, § 20, § 20a SGB V, Jahressteuergesetz 2009; BGBl I 2008, 2794
Am besten abzuwickeln mit einer ortsansässigen Krankenkasse, weil dort entweder die „zuschussfähigen" Kures angeboten oder „vermittelt" werden können, z.B. zu den Themen Ernährung, Rückenschule, Rauch-Entwöhnung, Stressabbau o.ä.
Firmenwagen aus Entgeltumwandlung (3. Durchführungsweg der Dienstwagenregelung)
Erst- oder Zweitwagen werden über zwei Mietverträge aus dem Brutto finanziert. Vorteil für Arbeitgeber: kein Fuhrpark, keine Kosten, keine Verwaltung. Vorteil Arbeitgeber: Wagen finanziert sich größtenteils aus dem Brutto und nicht aus dem bereits versteuerten Netto.
Zeitwertkonten-Finanzierung aus EntgeltoptimierungOhne sich heute finanziell einschränken zu müssen, voll finanziert und sozial versichert 4 Jahre früher in den Ruhestand ist nicht nur für den Mitarbeiter attraktiv, sondern auch für den Arbeitgeber. Denn er spart sich dadurch heute bereits einen Teil der Sozialabgaben und löst sein firmeninternes demografisches „Problem".
Auch die Übernahme der privaten Kosten für Garagenmiete von Mitarbeitern mit Dienstfahrzeugen ist bei dieser Zielgruppe gern gesehen.
Daneben erfreuen sich natürlich auch die „Klassiker" der Vergütungsbausteine bei
Cafeteria Systemen großer Beliebtheit:
- Restaurantschecks
- Tankgutschein / Stromgutschein
- Internetpauschale
- Entfernungspauschale (Link)
- Werbefläche
- Personalrabatt
- Verpflegungsmehraufwand (zweifach)
- Etc.
Wie kann die Rechtssicherheit des geplanten Cafeteria Systems gewährleistet werden?
Hier helfen nur die entsprechenden Rechtsgutachten (Steuer-, Arbeit-, Tarif-, Sozialrecht) eines entsprechend versierten Experten, der dann auch die Haftung für das Konzept übernimmt.
Auf der Basis der Rechtsgutachten eine verbindliche Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen, kommt einer vorweg genommenen Lohnsteuerprüfung gleich und ist somit maßgeblich bei der nächsten Steuerprüfung.
Mit diesen beiden Maßnahmen ist der Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Beratungsunternehmen, die Konzepte für Cafeteria Systeme oder Entgeltoptimierung liefern kooperieren in der Regel mit Anwälten zusammen, die die Rechtsgutachten nicht nur inhaltlich korrekt sondern finanziell tragbar für die Arbeitgeber gestalten.
Wie lässt sich Verwaltungs(mehr-)aufwand eines Cafeteria Systems für den Arbeitgeber vermeiden?
Der Marktführer für die Optimierung von Vergütungssystemen, die ValueNet Group aus Aschheim bei München, bietet für Arbeitgeber einen Rundum-Service an, der sich schon 100-fach bewährt hat. Darüberhinaus hat der ein in Europa einmaliges „HR-IT-Verwaltungstool" entwickelt, das eine vollautomatische Einführung und dauerhafte Handhabung des Cafeteria Systems ermöglicht.
Somit sind Unternehmen jetzt in der Lage,
ohne Belastung ihres Personalkostenbudgets ein
zeitgemäßes Cafeteria System mit attraktiven Vergütungsbausteinen quasi per Mausklick ihren Mitarbeitern zu ermöglichen – flexibel, rechts- und haftungssicher, ohne Verwaltungsaufwand, optional mit integriertem Deckungskonzept im Falle von Lücken in der Sozialversicherung.
Aschheim, 06.08.2010Angela Kosa, Redaktion ValueNet Group