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Vergessen Sie endlich Ihren nächsten TÜV-Termin!

Autor: Groth_Haensch | Erstellt am: 03.08.2008 | Gelesen: 2801
Kategorie: Auto - Motor & Verkehr | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Nichts ist so unwichtig wie der nächste Termin für Ihr Fahrzeug zur technischen Überprüfung auf Verkehrstauglichkeit.

Der TÜV-Erinnerungsservice von Cardor.de
Der TÜV-Erinnerungsservice von Cardor.de
Nichts ist so unwichtig wie der nächste Termin für Ihr Fahrzeug zur technischen Überprüfung auf Verkehrstauglichkeit. Warum? Weil Cardor.de Sie daran erinnert – automatisch, unkompliziert und kostenfrei!

Jeder Fahrzeughalter ist vom Gesetzgeber her dazu verpflichtet, sein Fahrzeug regelmäßig einer technischen Überprüfung zu unterziehen und die Verkehrstauglichkeit in Form einer kleinen Plakette auf dem Nummernschild zu belegen. Sofern der Fahrzeughalter diesen Termin verstreichen lässt, drohen hohe Geldstrafen, die berühmten Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbot.

Dieser TÜV-Termin steht in der Regel alle 2 Jahre automatisch an und muss von dem Fahrzeughalter selbständig überwacht und eingehalten werden. Bei einem Neuwagen ist dieser Termin erst nach 3 Jahren fällig - ausschlaggebend ist die Erstzulassung. Viele Autohalter verlassen sich dabei auf den Erinnerungsservice Ihrer Werkstatt – manchmal zu dem eigenen Leidwesen. Für das Einhalten der Termine ist jeder Autofahrer selbst verantwortlich! Nicht jede Autowerkstatt bietet einen solchen Erinnerungsservice von Haus aus an.

Zusätzlich zum TÜV-Termin wird die Abgasuntersuchung, kurz AU, ebenso regelmäßig alle 2 Jahre fällig - Im Optimalfall zeitgleich mit dem TÜV-Termin. Dies muss aber nicht zwingend so sein. Beide wichtigen Termine können genauso gut voneinander abweichen.

Haben Sie sich beim Lesen der ersten Zeilen auch schon gefragt, wann Sie eigentlich Ihren nächsten TÜV- oder AU-Termin haben? Selbst wenn Sie Ihre nächsten Pflichttermine sofort wussten, denken Sie bei Fälligkeit wirklich daran? Überlassen Sie es nicht dem Zufall, dass Sie diese Termine auch wirklich einhalten. Schnell sind 15,00 – 25,00 Euro Verwarnungsgeld fällig. Das ist noch eine der „milderen" Strafen. Bußgelder in Höhe von 40,00 Euro sowie 1 – 2 Punkte in Flensburg werden zusätzlich fällig, sobald der Termin 8 Monate überzogen wurde. Beispielsweise weil man sich im Jahr geirrt hat.

Nutzen Sie stattdessen den kostenlosen Erinnerungsservice von Cardor.de. Hier können Sie beliebig viele Fahrzeuge und deren TÜV- und AU-Termine eintragen. Automatisch erhalten Sie bei Fälligkeit am Monatsanfang eine Email, die Sie an diese wichtigen Termine erinnert. Der Eintrag geht einfach und schnell. Sie geben nur Ihre Email-Adresse, das Kfz-Kennzeichen und natürlich die nächsten fälligen Termine ein. Nach 2 Minuten können Sie Ihre Termine sprichwörtlich vergessen.

Diesen Service bietet Ihnen Cardor.de ganz kostenlos und unverbindlich. Cardor.de ist ein Internetportal, welches speziell für Autofahrer und –freunde entwickelt wurde. Hier steht der Autofahrer im Mittelpunkt und nicht (nur) sein Fahrzeug.

Tragen Sie Ihre Termine jetzt sofort ein: TÜV-Erinnerungsservice (www.cardor.de/tuev/erinnerung.php)
Cardor.de freut sich auf Ihren Besuch – Autos neu erfahren!

Groth und Hänsch GbR
Andreas Groth
Fahltsweg 6
25462 Rellingen
 
 
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comment Kommentare von Besucher !

Gepostet von Sascha am 08.08.2008
Meine Werkstatt errinert mich per Post oder sogar Telefon über meinen nächsten TÜV/AU-Termin. Und sich eine Errinerung ins Handy zu machen oder so ist auch nicht die Welt. Nur für die Dienstleistung eine einzige Kalenderfunktion und Errinerungs-E-Mail anzubieten finde ich ein wenig komisch.







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