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Verbraucherschutz gegen Online-Abzocke gestärkt

Autor: una6666 | Erstellt am: 02.08.2011 | Gelesen: 451
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Neue Richtlinie der EU soll dubiose Angebote verhindern

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen hat ergeben, dass die Opfer solcher Online-Abzocken durchschnittlich mit Forderungen von 120 Euro konfrontiert werden. In einem Viertel der Fälle traf es Jugendliche unter 18 Jahren. Wer nicht sofort zur Zahlung bereit war, bekam den Druck der dubiosen Firmen zu spüren. Mehr als die Hälfte von ihnen erhielt eine Mahnung, die mit Klagen drohte. In einem Drittel der Fälle wurden Inkassobüros eingeschaltet.

Opfer solcher Internet-Abzocken sind in den meisten Fällen Nutzer, die die Internetseiten nur flüchtig lesen. Dass der in Anspruch genommene Service bis zu 200 Euro kostet, steht meist gut verborgen in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Verbraucherzentralen warnen schon lange vor unseriösen Anbietern und ihren Tricks. Trotzdem gibt es immer wieder Menschen, die in die Kostenfalle tappen und aus Unkenntnis oder aufgrund aggressiver Mahnungen und Drohungen den meist unberechtigten Forderungen nachkommen.

Neue EU-Richtlinien sollen jetzt die Internet-Abzocke erschweren. Mit Hilfe der so genannten „Button-Lösung" muss die Kostenpflicht eines Angebotes für den Nutzer deutlich erkennbar gemacht werden. Internetanbieter haben die Pflicht, mit Informationen neben wichtigen Schaltflächen genaue Auskunft über entstehende Kosten zu geben. Verbraucher sind demnach nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn sie ausdrücklich auf ihre Zahlungspflicht hingewiesen wurden.

Internetnutzer, die unbeabsichtigt ein Abonnement eingegangen sind, dürfen sich nicht von Mahnbriefen verunsichern lassen. Eine Reaktion ist trotzdem sinnvoll. Auch wenn die Forderungen von Anwaltskanzleien oder Inkassofirmen in der Regel keine rechtliche Grundlage haben, empfiehlt sich ein Kündigungsschreiben, indem unmissverständlich klar gemacht wird, dass zu Unrecht geforderte Summen nicht beglichen werden.

 
 
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