Dynamik des Einzelhandels
Der demographische Wandel, die Konzentrationsprozesse im Einzelhandel sowie ein verändertes Konsumverhalten haben bewirkt, dass in einigen Kommunen eine „verbrauchernahe Versorgung" nur noch eingeschränkt vorhanden ist. Einzelhandelskonzepte für Ballungsräume sehen daher beispielsweise vor, dass es künftig auf der „grünen Wiese" keine neuen Standorte mehr für Märkte geben soll, deren Angebote mit denen von Geschäften in Innenstadtlagen kollidieren. Es soll keine großen neuen Lebensmittel-Supermärkte, Drogerie- und Elektromärkte mehr am Rande der Städte geben, die sollen künftig in dafür ausgewiesenen Innenstädten und Stadteilzentren entstehen. Ziel ist es, den Einzelhandel dort anzusiedeln, wo die Menschen wohnen, die sogenannte Nahversorgung (ein Angebot von kleineren Märkten, die von Nahrungsmitteln bis zu Blumen, von der Apotheke bis zum Drogeriemarkt reichen, um den täglichen Bedarf zu sichern) soll gestärkt werden. Vgl. hierzu Becker, Jörg: Immobilienwirtschaft im Standort-Möglichkeitsraum, 2010; ISBN 978 3 8391 2306 5.
Der Bereich des großflächigen Einzelhandels ist von der Baunutzungsverordnung betroffen. Mietverträge werden in diesem Bereich typischerweise mit bonitätsstarken Mietern (großen Handelskonzernen) abgeschlossen, die sich den Standort in der Regel langfristig (Laufzeiten der Mietverträge 15-20 Jahre) sichern wollen. Die Baunutzungsverordnung schreibt für Objekte mit einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern oder mehr ein aufwendiges Genehmigungsverfahren vor. Flächen für solche Objekte werden von den Kommunen nur ausgewiesen, wenn sie einen Bedarf dafür sehen. Bestehende oder neu genehmigte großflächige Einzelhandelsobjekte sind damit faktisch weitgehend vor Konkurrenz geschützt.
Dipl.Kfm. Jörg Becker (www.beckinfo.de)