Sven Stopka- Geschäftsinhaber der Diamantfinanz
Zum 01.07.2011 hat die Condor Versicherungsgruppe die Bedingungen geändert. Diese Änderung gilt für Bestandsverträge mit der Druckstücknummer R4J.
Folgendes wurde geändert bzw. klargestellt: Zuschuss zu Anschaffungs- und Fortbildungskosten (§ 2 Abs. 2)
Viele Selbstständige setzen im BU-Fall alles daran, ihren Betrieb, den sie meist selbst aufgebaut haben, weiter fortführen zu können. Oft fallen die dafür notwendigen Vorkehrungen jedoch nicht mehr unter eine „zumutbare Umorganisation" des Betriebs, da die Ausgaben dafür zu hoch wären – der Kunde wäre damit auf die vereinbarte BU-Rente angewiesen, die jedoch meist niedriger ist, als sein zuletzt erzieltes Einkommen.
Neu:
Ab sofort hat der Kunde die Möglichkeit, einen einmaligenZuschuss zu beantragen, der bis zur Höhe der vereinbarten Jahresrentegehen kann. Diesen kann er beispielsweise in eine Telefonkonferenzanlage,eine Fortbildung o. ä. investieren, die ihm das Weiterarbeitenermög lichen. Sollte trotz dieser Maßnahme weiterhin eine Berufsunfähigkeitvorliegen, wird die BU-Rente bedingungsgemäß gezahlt.
Klare BU-Definition für Schüler, Azubis und Studenten (§ 2 Abs. 4)
Die Tätigkeiten von Auszubildenden und Studenten wurden bei Condor auch in der Vergangenheit als vollwertiger Beruf angesehen. Entsprechend wurde zum Beispiel ein BWL-Student im BU-Fall auf Berufsunfähigkeit geprüft – also daraufhin, ob er sein Studium noch zu mindestens 50 % fortführen kann. Schüler hingegen mussten bisher zu 100% berufsunfähig sein und hatten auch keinen Anspruch auf die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit von Condor.
Neu:
Ab sofort gelten Schüler ebenso wie Azubis und Studenten alsanerkannte Berufe. Wenn also jetzt jemand seine Tätigkeit als Schülernicht mehr zu mindestens 50 % ausüben kann, ist er berufsunfähig und hat Anspruch auf eine Leistung. Damit ist eindeutig formuliert, dass alle Comfort-BUZ-Regelungen in vollem Umfang wie bei Azubisund Studenten auch für Schüler gelten. Übrigens: Schüler können jetzt sogar mit bis zu 1.000 Euro BU-Rente und damit doppelt so hochversichert werden wie bisher! Die Erhöhungsoption kann mit Abschlussder ersten Aus bildung (Studium, Berufsausbildung) in Anspruch genommen werden.
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit (AU) jetzt noch klarer definiert (§ 2 Abs. 8)
Die Leistung bei AU ist das Highlight der Comfort-BUZ und bildet nach wie vor ein Alleinstellungsmerkmal im deutschen Markt. Sie wurde jetzt in 3 Bereichen noch einmal konkretisiert.
Neu:
1) Der Begriff der AU wurde definiert.
2) Vorübergehende Arbeitsversuche nach dem sog. „Hamburger Modell"(§ 74 SGB V, stufenweise Wiedereingliederung) stellen keine Unterbrechungder Arbeitsunfähigkeit dar, da der Kunde während dieser Zeit weiterhin arbeitsunfähig krank geschrieben ist.
3) Während der Zeit der AU wird auch die Prüfung auf Berufsunfähigkeit zu Ende geführt. Der Kunde erhält bei Vorliegen einer BU einennahtlosen Übergang von einer AU- in eine BU-Leistung. Sollte allerdings nie eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, erhält er trotzdemsolange eine Leistung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit bis erdiese nicht mehr nachweist.
Neue Erhöhungsoptions-Bedingungen (N4E, 07/2011)
Neben der Möglichkeit, ab dem 6. Versicherungsjahr alle 5 Jahre die BU-Rente ohne besonderes Ereignis zu erhöhen, bietet Condor einen äußerst umfangreichen Ereigniskatalog, wann ein Kunde die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung beantragen kann. Dieser wurde jetzt noch einmal ausgeweitet und optimiert:
Gründung einer selbstständigen Existenz (§ 2 Abs 1 f)
Viele Angestellte oder Studenten spielen mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen. Die meisten zahlen dann jedoch nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein mit der Folge, dass sie keine weiteren Anwartschaften für eine Erwerbsminderungsrente erwerben können. Hier empfiehlt sich eine Erhöhung der privaten Berufsunfähigkeitsrente.
Bislang hatte Condor die Erhöhungsmöglichkeit jedoch lediglich für die Gründung einer selbstständigen Existenz bei Ausübung eines akademischen Berufs vorgesehen.
Neu:
Jede Gründung einer selbstständigen Existenz gilt jetzt als„besonderes Ereignis", sofern es keine weiteren Einkünfte aus einernicht selbstständigen Tätigkeit gibt.
Steigerung des Einkommens (§ 2 Abs 1 j)
Bei einer Einkommenssteigerung erhöht sich auch der Bedarf einer höheren Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Bislang war bei Condor eine Erhöhung nur bei einer monatlichen Einkommenssteigerung
von 500 Euro brutto möglich.
Neu:
Haben Angestellte eine 10-prozentige Einkommenssteigerung(mindestens 1.200 Euro jährlich) im Vergleich zum garantierten Brutto- Jahresgrundlohn, können sie eine Erhöhung ihrer BU-Rente beantragen.Zusätzlich können sie ab einer Einkommenssteigerung von 500 Euromonatlich eine Erhöhung beantragen. Dies ist insbesondere für Besserverdienendemit einem Brutto-Jahresgrundlohn ab 60.000 Euro von
Vorteil, da sie diese Schwelle leichter erreichen, als die 10 %-Hürde.
Neu:
Auch Selbstständige profitieren: Haben sie ein um 20 % (mindestens2.400 Euro pro Jahr) höheres Jahreseinkommen** gegenüberdem durchschnittlichen Jahreseinkommen der 3 vorangegangenen
Kalenderjahre, können sie ebenfalls eine Erhöhung ihrer BU-Rente beantragen.
Befreiung von der Versicherungspflicht in einem berufsständischen Versorgungswerk (§ 2 Abs 1 l)
Die Befreiung von der Versicherungspflicht in einem berufsständischen Versorgungswerk kann dazu führen, dass zukünftige Anwartschaften (z. B. Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung) deutlich schlechter ausfallen oder überhaupt keine mehr erworben werden (bei Wechsel in eine Selbstständigkeit außerhalb des Versorgungswerkes).
Neu:
Wenn Berufsgruppen wie beispielsweise Notare, Richter undAnwälte von der Versicherungspflicht in einem berufsständischenVersorgungswerk befreit werden, können auch sie ihre private BU-Rente
erhöhen.
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbstständige Handwerker (§ 2 Abs 1m)
Neu: Auch selbstständige Handwerker können sich nach der Mindestversicherungspflichtzeitvon 18 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherungvon ihrer Versicherungspflicht befreien lassen und die Beiträge stattdessen in eine Comfort-BUZ mit deutlich besseren Leistungeninvestieren.
Die verbesserten Bedingungen finden Sie hier
Sven Stopka