VEE e.V.
Der Verein zur Etablierung der Einzelvormundschaft – VEE e.V. – geht in diesen Tagen mit seinem Qualitätsregister Online.
Liederbach - Der Verein zur Etablierung der Einzelvormundschaft – VEE e.V. – geht in diesen Tagen mit seinem Qualitätsregister Online. Der VEE e.V. wurde im März 2008 in Liederbach am Taunus gegründet und ist seit September 2008 als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister Frankfurt am Main eingetragen. In der Fachwelt wird seit längerem diskutiert, dass Kinder in Gerichtsverfahren zwar häufig einen Verfahrenspfleger beiseite gestellt bekommen, um sicherzustellen, dass ihre eigenständigen Interessen im Verfahren berücksichtigt werden. Aber die Verfahrenspflegschaft endet mit dem Verfahren, und bei einem möglichen Entzug der elterlichen Sorge werden dann häufig Amtsvormünder für die betroffenen Kinder bestellt, die bis zu 250 Fälle zu verwalten haben. Dies bedeutet für die betroffenen Kinder, dass sie ihren Vormund oft nicht kennen, dass die Grenzen zwischen Vormund und Jugendamt verwischen und diese
Kinder dann niemanden mehr haben, der sich parteilich und unabhängig für ihre Interessen einsetzt.Ellen Wolff, Erste Vorsitzende des Vereins zur Etablierung der Einzelvormundschaft e.V.: "Wir haben den VEE e.V. gegründet, weil wir davon überzeugt sind, dass die Rechte von Kindern, insbesondere die derjenigen Kinder, die aufgrund mangelnder Erziehungsfähigkeit, Verantwortungslosigkeit sowie Gewalttätigkeit ihrer Eltern sowieso schon erheblich vernachlässigt wurden, nicht nur in Familiengerichtsverfahren gestärkt und durchgesetzt werden müssen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist das VEE-Qualitätsregister. Hier können sich qualifizierte Berufsvormünder, Verfahrenspfleger sowie Ergänzungspfleger, die willens sind, sich regelmäßig weiterzubilden, sich zu vernetzen und auszutauschen sowie ihre Kompetenz durch Supervision zu erweitern, den verantwortlichen Richtern zur Verfügung stellen. Das Qualitätsregister wird den verantwortlichen Richtern bei der Suche nach geeigneten Vormündern und Verfahrenspflegern eine wichtige Orientierungshilfe sein".
Über VEE e.V.Hier können sich alle am Thema interessierten Personen, die sich mit den Zielen des VEE e.V identifizieren können, in eine verbandsunabhängige Mailingliste eintragen. Die Liste dient dem fachlichen Austausch und der Vernetzung von Verfahrenspflegern, Vormündern und Ergänzungspflegern sowie der gegenseitigen fachlichen Unterstützung.
In das VEE-Qualitätsregister können sich Personen registrieren, die beruflich Einzelvormundschaften, Verfahrenspflegschaften und/oder Ergänzungspflegschaften führen bzw. führen wollen. Das Qualitätsregister steht allen offen, die eine entsprechende Qualifizierung nachweisen und bereit sind, die Regeln einzuhalten. Die Registranten müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Mit der Eintragung in das VEE-Qualitätsregister erhalten die Registranten ein Qualitätssiegel, das die Einhaltung dieser Standards nach außen dokumentiert. Um das Siegel nach Ablauf von 3 Jahren zu erneuern, ist es erforderlich, Weiterbildungen und Reflexion (Supervision, Fachberatung und/oder Kollegiale Beratung) in einem bestimmten Umfang zu absolvieren sowie nachzuweisen, das die Eingangsvoraussetzungen weiterhin Bestand haben.
Weitere Informationen für die Redaktionen:VEE e.V. – Verein zur Etablierung der Einzelvormundschaft
Ellen Wolff
Taunusstr. 40
65835 Liederbach
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Fax: 069 33996993
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