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VBMDU e.V. rechnet ab

Autor: xtracon | Erstellt am: 16.04.2010 | Gelesen: 889
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Beratungsleistungen werden nach den verschiedenen Vorschriften der SGB´s in Rechnung gestellt

Der VBMDU e.V. rechnet jetzt monatlich seine Beratungsleistungen mit den dafür zuständigen Behörden, gesamtschuldnerisch, ab. Dies bedeutet lediglich, dass der VBMDU e.V. nicht mehr bereit ist, seine Leistungen gegenüber dem Staat unvergütet zu lassen, die Solidargemeinschaft soll Ihre Leistung beitragen. Für den Ratsuchenden bleibt die Beratung weiterhin kostenlos, der VBMDU e.V. lehnt seit seiner Gründung im Jahre 2005 Zwangsmitgliedschaften oder Beratungsentgelte kategorisch ab. Nachfolgende Erklärung wurde an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, den Paritätischen Wohlfahrtsverband, die Bundesagentur für Arbeit und an das Jobcenter Neukölln verschickt.

Wie schon dort erklärt, werden wir keinerlei Maseratis oder andere Luxusgüter anschaffen, eine moderne Kommunikationseinrichtuung und das Geld, um sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen, reichen uns.

Nach grober Schätzung hat der VBMDU e.V. seit seiner Gründung im Jahre 2005 ca. 4.000 kostenlose Beratungen und Beistandschaften geleistet. Alleine im März 2010 222 protokollierte.

Erklärung zur Rechnung in Höhe von 10.278,60 € an alle Rechnungsempfänger:
"Der VBMDU e.V. wurde 2005 gegründet. Seitdem fanden unzählige Beratungsgespräche und aktive Beistandschaften vor Ort in verschiedensten Verwaltungsbehörden und/oder im Schriftverkehr statt. Mehrfach wurden über das Quartiersmanagement und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Förderungen beantragt. Die Resonanz war gleich Null.

Wir leisten Hilfestellungen bei komplexen Sachverhalten, unsere Kunden bringen im Regelfall verschiedenste Problematiken mit, vom falschen Leistungsbescheid bis zu Mietfragen ist alles dabei. Wir arbeiten bezirksübergreifend und achten peinlich darauf, keine Rechtsberatung anzubieten. Daher müssen auch wir momentan Menschen auf Beratungsstellen verweisen, von denen wir wissen, dass diese keine nachhaltige Hilfe am Menschen bereitstellen oder bereitstellen können. Dies ist ein Teufelskreislauf, dem wir mit unserem Personal entgegen treten.

Ohne unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter, die selber zeitweise erheblichen Druck durch ihr zuständiges Jobcenter erleben, wäre unsere Arbeit überhaupt nicht möglich (gewesen). Hier geht es nicht nur um eine erschreckende Anzahl fehlerhafter Bescheide, sondern auch um fehlende Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit von Bescheiden und Berechnungen. Auch erleben wir in der täglichen Praxis die Frustration der Bedürftigen, da selbst die staatlichen Beratungsstellen, speziell die Schuldnerberatungen, überlaufen sind und den Bürger abweisen oder monatelange Wartezeiten haben.

Als wichtigster Punkt dieser Rechnungsstellung sind die tatsächlichen Versäumnisse in der Beratung bei den dazu per Gesetz verpflichteten Jobcentern zu nennen. Hier erwarten die Bürger nichts Positives mehr und diesen rechtswidrigen Dauerzustand beheben derzeit die ehrenamtlich tätigen Vereine, mit maroder Technik und ohne Unterbau.

Gerne bitten wir auch um Hinweise, wie wir die bereits geleisteten Hilfen ab 2008 noch vergütet bekommen können, Nachweise sind in ca. 14 Aktenordnern ausreichend vorhanden. Im Regelfall werden wir sofort aktiv, formulieren Anträge oder stellen als Beistände Überprüfungsanträge bei bereits verfristeten Bescheiden. Außeneinsätze sind teilweise von der Presse begleitet worden. Dieses Gebiet der direkten Vertretung haben wir in den letzten Jahren nach dem § 14 VwVfG perfektioniert.

Sensibilisiert durch die letzten Ereignisse in Berlin, Abrechnungen und Missbrauch von Fördermitteln betreffend, stellen wir Ihnen hiermit unsere Leistung, die den Bürgern und Bedürftigen kostenlos, ohne Zwangsmitgliedschaft oder Betreuungsvertrag angeboten wird, in Rechnung.

Abrechnungsgrundlagen ergeben sich aus den §§ 14 SGB I, 6 (1) SGB II, 11 SGB XII

Unsere entsprechenden Unterlagen und Beratungsprotokolle legen wir Ihnen gerne zur Einsicht vor und stehen für persönliche Gespräche zur Verfügung.

Die Gelder werden wir transparent und zweckgebunden für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und Arbeitsmittel ausgeben, um noch professioneller Mittler zwischen Bürger und Behörde zu sein. Daher sehen wir Ihrer Zahlung innerhalb der nächsten 10 Werktage entgegen."

Gerne nehmen wir Ihre Resonanz und gegebenenfalls Kritik auf und zur Kenntnis!

Patrick Schiffler
Freier Journalist
Mitglied im DVPJ
1. Vorsitzender des VBMDU e.V.
 
 
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