Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Urlaubsanspruch auch für Zeiten der Krankschreibung

Autor: unisterpr | Erstellt am: 08.04.2009 | Gelesen: 1639
Kategorie: Gesundheit - Medizin & Chirurgie | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Bundesarbeitsgericht: Nicht abgegoltener Urlaub darf auch Jahre später nachgeholt werden

Bisher hatten all jene Arbeitnehmer das Nachsehen, die während eines Arbeitsjahres so lange krank geschrieben waren, dass sie es nicht schafften, ihren gesetzlich festgeschriebenen Urlaub einzulösen: Urlaubstage, die wegen lang anhaltender Krankheiten nicht eingenommen werden konnten, verfielen am 1. April des Folgejahres.

Wie das Reiseportal www.ab-in-den-urlaub.de informiert, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt diese Rechtssprechung jetzt revidiert.

Ein langfristig erkrankter Arbeitnehmer hat demnach das Recht, bis zu 24 nicht eingelöste Urlaubstage pro Jahr zu sparen und in einem der folgenden Arbeitsjahre in Anspruch zu nehmen. Dieser gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen gilt auch für jene Arbeitnehmer, denen laut Arbeits- oder Tarifvertrag mehr Urlaub zusteht. Wird dem Arbeitnehmer nach seiner Krankheit und vor Abgeltung seines Urlaubs gekündigt, steht ihm eine finanzielle Abfindung zu.

Grundlage der neuen Regelung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die europäischen Richter entschieden, dass nach europäischem Rechtsverständnis der festgeschriebene Urlaub auch für Zeiten gilt, in denen ein Arbeitnehmer ordnungsgemäß krank geschrieben war. Das Urteil gilt rückwirkend bis zum 2. August 2006.

Weitere Informationen: www.ab-in-den-urlaub.de/service/presse

Kontakt:
Tilo Sommer
Public Relations
Unister Media
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
tilo.sommer@unister-gmbh.de

Über ab-in-den-urlaub.de:
Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie www.ab-in-den-urlaub.de, www.fluege.de, www.hotelreservierung.de und www.reisen.de Außerdem tritt die Unister GmbH mit www.urlaubstours.de als Reiseveranstalter auf und versteigert Reisen über www.auvito.de dem Online- Auktionshaus. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.private-krankenversicherung.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten.
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Gesundheit - Medizin & Chirurgie:
Zecken - Auch Hund und Katze bleiben nicht verschont
Jetzt verfügbar: Verkaufsstart von Regeneratio B12
Vitamin- und Mineralpräparate in der Schwangerschaft
Grillpartys - Spaßbremse auf dem Weg zur Sommerfigur?!
Praxis- und Bedarfsgerecht erweitert
Würdevoll alt werden – im eigenen Zuhause
Schluss mit Platzangst
Aktiv Herz und Kreislauf stärken

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Urlaubsanspruch auch für Zeiten der Krankschreibung”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.