Unterschiede zwischen Investmentfonds und geschlossenen Fonds
Investmentfonds (auch als „offene Fonds" bezeichnet) und geschlossene Fonds unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Die Kenntnis der Kriterien ist dabei für Anleger von entscheidender Bedeutung, um die richtige Anlageform zu finden.
Investmentfonds haben die Möglichkeit, eine unbegrenzte Anzahl an Investoren aufzunehmen. Dementsprechend können unbegrenzt Gelder eingesammelt werden, die in der Regel in verschiedenen Anlagen investiert werden. Aufgrund dieses vergleichsweise großen Portfolios wird eine entsprechende Streuung erzielt, die das Gesamtrisiko reduzieren kann. Der Fondskauf erfolgt über ein Depot bei einem Vermittler, einer Bank oder direkt bei der Fondsgesellschaft. Die Mindestanlagesumme bei einem Investmentfonds beträgt in der Regel 50 Euro bei Sparplänen und 500 Euro bei Einmalanlagen. Hinzu kommen, insofern kein Fondsvermittler in Anspruch genommen wird, Ausgabeaufschläge von bis zu 5%. Anteile von Investmentfonds sind zudem sehr fungibel und können in der Regel börsentäglich veräußert oder zurückgegeben werden. Eine diesbezügliche Garantie existiert jedoch nicht. In der jüngeren Vergangenheit mussten insbesondere Anleger verschiedener offener Immobilienfonds erfahren, dass nachträgliche Schließungen möglich sind, wenn ein Rückgabe-Run einsetzt und nicht genügend Liquidität vorhanden ist. Rechtlich sind offene Fonds durch das Investmentgesetz genau geregelt und der Kontrolle der BaFin unterworfen. Besondere Steuervorteile existieren regelmäßig nicht, bei der Steuererklärung werden Einkünfte aus Kapitalvermögen als Einkunftsart herangezogen.
Bei geschlossenen Fonds ist das Fondsvolumen begrenzt, entsprechend können nur so lange neue Anleger aufgenommen werden, bis das geplante Eigenkapital eingesammelt wurde. Investiert wird in der Regel in ein oder wenige Objekte, entsprechend ist die Streuung tendenziell eher geringer. Jedoch weisen die sachwertorientierten Investitionsobjekte oftmals nur eine geringe Korrelation zu anderen Kapitalanlageprodukten auf und erzielen dadurch attraktive Diversifikationseffekte bezogen auf das Gesamtportfolio des Anlegers. Anders als offene Fonds sind geschlossene Fonds unternehmerische Beteiligungen. Der Einstieg in eine Beteiligung über einen Vermittler oder eine Bank vollzieht sich daher in der Regel durch die Zeichnung eines Kommanditanteils. Die Mindestanlagesumme beträgt bei einer geschlossenen Beteiligung meist zwischen 10.000 und 20.000 Euro zzgl. eines Agios in Höhe von 5%. Fondsdiscounter ermöglichen jedoch oftmals auch die Zeichnung ohne Ausgabeaufschlag. Geschlossene Fonds sind vergleichsweise wenig fungibel. Anleger sollten sich klar machen, dass es sich um eine langfristige Anlage handelt. Zwar hat sich in jüngster Vergangenheit ein Zweitmarkt etabliert, eine Garantie für eine Veräußerbarkeit eines geschlossenen Fonds vor Laufzeitende gibt es jedoch nicht. Rechtlich haben sich geschlossene Fonds lange im grauen Markt bewegt, auf dem es nur wenige Gesetzesvorschriften gab. Dies wird sich jedoch in Kürze ändern, da die Bundesregierung eine Novellierung der rechtlichen Handhabe und Kontrolle von geschlossenen Fonds vorbereitet und damit den Anlegern ein höheres Maß an Sicherheit und Transparenz gewährleisten will. Die generelle steuerliche Bevorteilung von geschlossenen Fonds, wonach Anleger hohe Anfangsverluste steuerlich geltend machen konnten und bei der Steuererklärung mit anderen positiven Einkünften verrechnen konnten, wurde Ende 2005 abgeschafft. Inzwischen existieren lediglich spezifische Steuervorteile beispielsweise bei Schiffsfonds oder ausländischen Immobilienfonds. Steuerlich sind zudem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb heranzuziehen.