(Online-Artikel.de) - Gesetzliche Änderungen bei Unternehmensbewertungen
Die Durchführung einer professionellen Unternehmensbewertung ist vielen berufsfachlichen aber auch gesetzlichen Vorgaben unterworfen. Änderungen führen zwangsläufig zu grundlegenden bzw. wertmäßigen Anpassungen, die die Unternehmen (aber auch "seriöse Unternehmensberater" und Unternehmensbroker) jetzt kennen, berücksichtigen und folgerichtig umsetzen müssen.
Aktuell möchte die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums, unter dem Motto „zielgerichtete steuerliche Entlastung", die Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittelständische Unternehmen schnell und nachhaltig entlasten. Das Gesetz soll vorrangig Unternehmenssteuerregelungen, die sich in der Krise als außerordentlich wachstumshemmend erwiesen haben, entschärfen. Einige Anpassungen bei der Erbschaftssteuer sollen zudem die Unternehmensnachfolge erleichtern. Somit hat das neue Gesetz aber auch gravierende Auswirkungen auf die Unternehmensbewertungen, unter anderem durch Änderungen bei der Gewerbesteuer, die Abmilderung der Zinsschranke, die rückwirkende Einführung des EBITDA-Vortrags, usw.
Am 03. April 2009 verabschiedete die Bundesregierung das Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetz, was wiederum die Aussagekraft des handelsrechtlichen Abschlusses verbessern und dadurch zu einem, insbesondere für KMU, kostengünstigeren Standard der Bilanzierung –in Konkurrenz zu IFRS– gelangen soll. Des Weiteren beinhaltet das neue Gesetz auch Neuregelungen bei den Abschreibungen und bei der Bilanzierung von Rückstellungen.
Bei der Durchführung einer professionellen Unternehmens-bewertung führen diese Neuerungen automatisch zu grundlegenden bzw. wertmäßigen Änderungen, die die Unternehmen (aber auch Berater und Unternehmensbroker) jetzt kennen, berücksichtigen und folgerichtig umsetzen müssen.
Da eine Unternehmensbewertung in der Regel entweder auf handelsrechtlichen oder auf steuerrechtlichen Planzahlen beruht, ist es für viele Unternehmen nicht möglich, all diese gesetzlichen Änderungen prompt anzupassen. In Folge der zahlreichen Reformen und Gesetzesänderungen ist es daher gerade jetzt für viele Unternehmen äußerst kompliziert, eine sichere und aussagefähige Unternehmensbewertung zu erstellen.
... Wir, die Firma TRUST Management Advisory GmbH, haben uns dieser Problematik angenommen und in Kooperation mit der Hochschule Darmstadt eine Arbeit in Auftrag gegeben, die diese Gesetzesänderungen themengerecht aufbereitet. So sollen mit Hilfe dieser Arbeit die Auswirkungen und der Einfluss des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auf die gängigen finanzmathematischen Unternehmensbewertungsverfahren sowie die Notwendigkeit eines neuen Bewertungsmodells überprüft werden.
Sie, sehr geehrte Leserinnen und Leser, können die Ergebnisse dieser Studie gern im Anschluss mit einer formlosen e-Mail an info@trust-advisory.de anfordern oder über unsere Homepage www.trust-advisory.de beziehen.
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