Seit dem 01.09.2010 hat die Continentale Krankenversicherung den Tarif Comfort auf dem Markt. Bei der Durchsicht der Bedingungen fällt auf, dass wird unter dem Punkt 11 in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Stand 01.09.2010) folgendes zum Punkt Transport geschrieben:
Als Krankentransport gelten notwendige Transporte nach einem Unfall oder Notfall mit einem speziellen Krankenfahrzeug zum und vom nächstgelegenen, nach medizinischen Kriterien geeigneten Arzt oder Krankenhaus und ärztlich verordnete Fahrten zur und von der Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie in der nächstgelegenen, nach medizinischen Kriterien geeigneten Einrichtung.
Auf Nachfrage bei der Continentale Krankenversicherung am 11.06.2010 folgte eine kurze Stellungnahme per Email. Aus dem Tarif Comfort erhalten Sie Leistungen für medizinisch notwendige Transporte mit einem speziellen Krankenfahrzeug zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus.
"Spezielle Krankenfahrzeuge" der Feuerwehr und anderer Hilfsorganisationen sind Krankenwagen, Rettungswagen, Notarztwagen und Rettungshubschrauber.
Die Notwendigkeit der Beförderung mit einem dieser Fahrzeuge ist mit der Erforderlichkeit der speziellen Ausrüstung verknüpft. Nur durch einen Transport mit einem "speziellen Krankenfahrzeug" ist sichergestellt, dass dieser durch entsprechend geschultes Personal durchgeführt wird. Die Entscheidung über die Art des Transportmittels trifft der Arzt unter Berücksichtigung der medizinischen Indikation. Öffentliche Verkehrsmittel, Taxen oder private Pkw sind keine speziellen Krankenfahrzeuge.
Nach telefonischer Nachfrage am 30.09.2010 das diese Aussage keine Sicherheit für den Kunden darstellt, wurde mir mitgeteilt, dass es sich auch um Luftfahrzeuge handel würde. Dem Wunsch mir als Makler eine entsprechende Erklräung schriftlich zukommen zulassen wurde abgelehnt.
Wenn Sie eine Krankenversicherung abschließen, schauen Sie sich die Bedingungen genaustens an. Sollten Punkte nicht klar definiert sein oder sogar fehlen, kommen Sie persönlich für die entstandenen Kosten auf.