Angehörige der hier als Ausnahmen aufgeführten Berufsgruppen können sich freiwillig versichern. Aber reicht der Schutz, den die gesetzliche Unfallversicherung bietet auch in jedem Fall aus?Diese Frage muss man wohl mit nein beantworten. Es gibt bestimmte Risikogruppen, für die sich ein Abschluss einer privaten
Unfallversicherung auf jeden Fall lohnen kann.
Zuerst ist wichtig zu wissen, welche Schäden die
gesetzliche Unfallversicherung abdeckt und für welche zusätzlich eine private aufkommen kann. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nur die entstehenden Kosten bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Unfällen, die sich auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit ereignen. Als Leistungen sieht der Gesetzgeber Rehabilitationsleistungen und auch Geldleistungen vor. Dabei wird schnell klar, wo bei der
gesetzlichen Versicherung das Problem ist: Was ist mit Unfällen, die nicht in Zusammenhang mit der Arbeit passieren? Genau dafür braucht man eine private Unfallversicherung.
Der Abschluss einer solchen ist also im Grunde für alle Personen ratsam, um sich vor den finanziellen Folgen einer möglichen Invalidität durch einen Unfall im privaten Bereich abzusichern. Besonders empfehlen sich solche
privaten Unfallversicherungen allerdings für Personen, die in ihrer Freizeit gefährliche Sportarten mit erhöhter Verletzungsgefahr ausüben. Hier muss allerdings bei Versicherungsabschluss darauf geachtet werden, dass die Sportart auch tatsächlich von dem Versicherungsunternehmen abgedeckt ist. Die unterschiedlichen Anbieter bieten in diesem Bereich auch verschiedene Vertragsvarianten an. Zudem gibt es spezielle Unfallversicherungen in Form von Sportversicherungen.
Aber auch Kinder, Rentner und Hausfrauen sollten sich versichern lassen. Sie genießen nämlich zumeist nur einen eingeschränkten Schutz durch die gesetzliche Unfall- bzw. Rentenversicherung.