BAFA bestätigt Umweltprämie für Reisemobile
Nach der Verabschiedung im Kabinett begann die BAFA mit der Bearbeitung der Anträge auf Umweltprämie für Reisemobile.
Die „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen" ist am 27. Januar 2009 vom Kabinett beschlossen worden. Zur Klasse Ml (nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gehört auch Reisemobile, für die somit die Umweltprämie laut dieser Formulierung auch gilt. Ebenso wird der Kauf eines neuen Reisemobils bei der Verschrottung eines alten Pkw anerkannt. Das bedeutet, der Kunde kann zum Beispiel seinen alten Zweitwagen verschrotten und erhält die 2500 Euro Prämie von der BAFA auch beim Kauf eines neuen Reisemobils.
Der BAFA stehen zur Förderung des Fahrzeugabsatzes 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ebenso ist die Prämie bis zum 31. Dezember 2009 begrenzt und zwar unabhängig davon, ob noch Geld übrig ist oder nicht. Für die Kunden gilt es also rasch zu handeln. Die offiziellen und ausschließlich gültigen Antragsformulare können unter www.bafa.de herunterladen werden.