Detektei Silber
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFzG) verpflichtet, den Arbeitgeber dazu, während einer Krankheit des Arbeitnehmers diesem für bis zu sechs Wochen den im Arbeitsvertrag festgelegten Lohn bzw. das Gehalt weiter zu bezahlen, obwohl dieser ja die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Auch wenn diese Verpflichtung erst ab der fünften Woche des Arbeitsverhältnisses gilt, so kann sie doch für den Arbeitgeber eine immense Kostenbelastung darstellen.
Meist sind Arbeitnehmer nicht gleich mehrere Wochen am Stück erkrankt. Jedoch fällt auf, dass häufig an Brückentagen bzw. vor oder nach dem Wochenende Fehltage genommen werden. Schnell kommt der Verdacht auf, dass der Arbeitnehmer vielleicht nicht wirklich krank ist, sondern die Tage für Freizeitvergnügen oder Renovierungen am Eigenheim nutzt.
Wie kann ein Arbeitgeber bei entsprechenden Verdachtsfällen reagieren?Wenn man sich von dem Mitarbeiter per Kündigung trennen möchte, müssen objektiv nachweisbare Tatbestände vorliegen, die eine erhebliche Verletzung des Arbeitsvertrages darstellen und es unmöglich machen, das Arbeitsverhältnis vertrauensvoll fortzusetzen.
Das Unternehmen selbst ist meist mit der Überprüfung von Mitarbeitern bei Krankheit überfordert. Zum einen hat man nicht unbedingt die Personalkapazitäten, um dem offiziell krank gemeldeten Mitarbeiter einen Besuch abzustatten. Außerdem können
professionell arbeitende Detektive wesentlich diskreter operieren, so dass es die beobachtete Person nicht mitbekommt und sie können mittels Foto- und Videobeweisen gegebenenfalls den Tatbestand des Blaumachens gleich gerichtstauglich festhalten. Falls erforderlich stehen die Detektive auch als Zeugen vor Gericht zur Verfügung.
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S. Silber
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