Spielhallen
Tuttlingen belegt Glücksspielautomaten in Zukunft mit Steuern, die von der Umsatzhöhe und nicht mehr von der Automatenanzahl abhängig ist. Die Stadt geht mit ihrem Steuersatz von 20 Prozent nach eigener Auskunft ans Limit von dem, was gesetzlich noch erlaubt ist. Bislang wurde die Vergnügungssteuer nach der Automatenanzahl ermittelt, diese betrug pro Gerät mit
Gewinnchance in Spielhallen 204 Euro.
Nachdem das Verfassungsgericht diese Praxis verurteilt hat, wird nun nach Gewinn berechnet und zwar ist dieser eher in den oberen Regionen angesiedelt. Man wolle so die unkontrollierte Ausbreitung der Automaten verhindern, so der Oberbürgermeister. Darunter fallen 17 Spielhallen mit 178 Geräten und 34 Lokalen, welche über 65 Automaten verfügen. Sie sind nun verpflichtet, 20 Prozent der Bruttokasse zu zahlen, das heißt, der eingeworfenen Münzen minus der ausgezahlten Gewinne.
Zudem wird ein vom Umsatz unabhängiger Mindestsatz von 92 Euro monatlich für Geräte in Spielhallen und 46 Euro für Automaten an anderen Orten eingeführt. Tuttlingen bewegt sich mit diesem Steuersatz im oberen Bereich. So erreiche man auch einen lenkenden Effekt, so der Stadtkämmerer. Eine weitere Anhebung sei nicht möglich, da der Gesetzgeber die Steuersätze mit erdrosselnder Wirkung klar untersagt.
Der Betrieb von Spielhallen sei unabhängig von öffentlichen Debatten erlaubt. Dieser Steuersatz wurde schon vor Gericht abgesegnet. Der Satz von 25 Prozent dagegen, den eine andere Stadt fordert, nicht. Über dessen Legalität sind noch Prozesse anhängig. Eine mögliche Anhebung dieser Tuttlinger Steuer ist vom Ausgang dieser Prozesse abhängig.