Treppenlifte steuerlich absetzen
Wenn gesundheitsbedingte Umstände im Leben eintreten, die den behindertengerechten Umbau der eigenen Immobilie erfordern, dann entstehen auch horrende Kosten, die man zunächst einmal selbst aufbringen muss. Wenn ein oder gar beide Partner nicht mehr in der Lage sind, die Treppen alleine ins oben liegende Stockwerk hinauf zu steigen, dann muss ein Treppenlift eingebaut werden, der im Übrigen auch für starke Kurven und steile, enge Treppenhäuser geeignet ist. Da gibt es die unterschiedlichsten Modelle und Einbauarten, da ist mit Sicherheit auch für Sie das passende vollautomatische Treppen-Transportmittel dabei.
Bei der jährlichen Steuererklärung räumt einem das Finanzamt einen gewissen Abzug für "außergewöhnliche Belastungen" ein und sollte im Jahr des Treppenlifteinbaus diese zumutbare Eigenbelastungsgrenze überschritten sein, was garantiert der Fall ist, dann kann man solche Treppenlifte von der Steuer absetzen. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof in einem Urteil mit dem Aktenzeichens III R 97/06. Das gilt natürlich auch für den durch die Behinderung entstandenen, nachträglichen Umbau der eigenen Immobilie. Es ist also eine Voraussetzung, dass die Umbaumaßnahme ausschließlich wegen der eingetretenen Behinderung zwingend notwendig geworden ist und nicht nur zur Steigerung der Lebensqualität dienen soll. Die Notwendigkeit eines Treppenlifteinbaus lässt sich problemlos mit einem ärztlichen Attest nachweisen, diese Bescheinigung vom Arzt sollte man sich allerdings schon vor dem Einbau des Treppenliftes ausstellen lassen. So kann der Einbau sehr günstig sein.
Die Finanzämter versuchen oftmals solche Treppenlifte als steuerlich nicht absetzbar abzulehnen und liefern dafür haarsträubende Erklärungen. So ein Lift diene lediglich älteren Menschen zum bequemen Erreichen höher liegender Stockwerke, sei aber aus medizinischer Sicht nicht notwendig. Deshalb ist es immer gut ein ärztliches Attest schon vor dem Einbau des Treppenliftes vorweisen zu können, um diesen Ablehnungsversuchen vorzubeugen. Sollte es am Ende zu Streitigkeiten weger der steuerlichen Absetzbarkeit kommen und man hatte vorab kein Attest, dann ist jetzt der Gang zu einem Amtsarzt notwendig. Bei diesem muss man sich nun ein amtsärztliches Attest ausstellen lassen, wenn man die Kosten dennoch bei der Steuer absetzen möchte.
Acorn Treppenlifte kosten beispielsweise im Vergleich zu anderen Treppenliftherstellern recht wenig, sie sind nicht nur preiswert, sondern auch noch modern, formschön und effizient gebaut. Im Katalog und in der
Preisliste findet man die unterschiedlichsten Modelle für jedes Treppenhaus und Geländer praxistauglich konstruiert.