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Trauerfall: Sterbegeldversicherung abrechnen

Autor: mweiblen | Erstellt am: 04.03.2009 | Gelesen: 766
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Eine Hilfestellung im Trauerfall für die Angehörigen

Ein Mensch ist verstorben. Ein Mensch aus dem engen Verwandtenkreis, den man sehr geliebt hat. Und nun bricht eine ganze Lawine von Aufgaben über die Angehörigen herein, obwohl auch Zeit benötigt wird, um mit der Trauer umzugehen. Die Verantwortung für den Verstorbenen hat der Staat in die Hände der „nächsten geschäftsfähigen Angehörigen" gelegt.

Wenn der Tod zu Hause eintritt, muss der Hausarzt oder der Notarzt informiert werden. Diese können den Totenschein ausstellen. Sofern irgendwelche Unklarheiten auftreten, wird auch die Staatsanwaltschaft hinzugezogen. Diese bestätigt aber nach einer kurzen Aufnahme im Regelfall den natürlichen Tod, sofern nichts anderes auffällig erscheint. Wenn der Angehörige im Krankenhaus verstirbt, regelt die dortige Verwaltung alle Formalitäten.

Die Sterbeurkunde muss beim Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist. Hier sollten sich die Angehörigen mehrere Ausfertigungen mitgeben lassen, um diese bei wichtigen Institutionen vorzulegen, z. B. Rententräger, Sterbegeldversicherung, Behörden.

Im Regelfall wird ein Bestatter mit der Versorgung des verstorbenen Angehörigen beauftragt. Er regelt auch die verschiedenen Formalitäten und kann sogar bei der Gestaltung von Anzeigen oder Trauerkarten gute Ratschläge geben. Wenn sich die Möglichkeit ergibt, kann man verschiedene Bestatter kontaktieren, um sich über die Leistungen und Kosten zu informieren. Wenn zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde, sollte man diese über das Ableben informieren, so stehen dann für eine würdevolle Bestattung auch die vorgesehenen Mittel zur Verfügung.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Nach der Überführung zur Leichenhalle oder zum Bestatter nach 24 bis 36 Stunden wird der Leichnam dort aufgebahrt, hier können noch andere Verwandte oder Bekannte Abschied nehmen.

Die Bestattung kann frühestens 24 Stunden nach Ausstellung des Totenscheines erfolgen. Im Regelfall erfolgt die Erdbestattung nach vier bis zwölf Tagen. Für die Feuerbestattung bleibt ein Zeitrahmen von bis zu sechs Wochen Zeit.

Wenn ein Testament vorliegt, muss dieses umgehend dem zuständigen Nachlassgericht vorgelegt werden. Ist dieses nicht der Fall, wird beim zuständigen Amtsgericht der Erbschein beantragt, um die gesetzlichen Erbansprüche nachzuweisen.

Jacqueline Seelbinder-Jahn
IAK-GmbH
 
 
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