Bundesverbraucherministerin Aigner: Informationen würden ausführlicher, leichter verständlich und besser lesbar
Berlin/Bonn, 09. Dezember 2010 - Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich in Brüssel auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. Zukünftig soll der Nährstoffgehalt bei allen Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben werden, es ist eine Mindestgröße einzuhalten und bei der Verwendung von Lebensmittel-Imitaten muss ein entsprechender Hinweis angebracht werden. Wichtige Allergene müssen zudem zukünftig auch bei nicht verpackter Ware deklariert werden. „Mit dieser neuen Verordnung werden die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der EU deutlich verbessert", erklärt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) in einer
Presseerklärung. Die Informationen auf den Verpackungen würden ausführlicher, leichter verständlich und besser lesbar. „Damit", so Aigner weiter, „erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher alle wichtigen Informationen für ihre Kaufentscheidung und werden noch besser vor Täuschung geschützt.
Die Kennzeichnungspflicht für sogenannte Lebensmittelimitate bestätigt aus Sicht des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) die bestehende Gesetzeslage: „Schon jetzt gilt in Deutschland: Wo Käse drauf steht, muss auch Käse drin sein", kommentiert BLL-Hauptgeschäftsführer Matthias Horst die neue EU-einheitlichen Kennzeichnungsvorschriften. Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE) bestätigt: „Den Mitgliedstaaten geht es um eine einheitliche und vor allem objektive Information der Verbraucher. Das will auch der Einzelhandel und praktiziert es bereits mit der weit verbreiteten freiwilligen Nährwertkennzeichnung. Deutlich mehr als 80 Prozent der Handelsmarken tragen diese freiwilligen Informationen." Es sei positiv, so der HDE-Chef weiter, dass die Nährwerte nach dem Votum der Verbraucherminister nun nicht mehr zwingend auf der Vorderseite der Verpackung gekennzeichnet werden müssten. Das wahre die für Handel und Hersteller notwendige Flexibilität.
Seitens der Wirtschaft wird begrüßt, dass sich die zusätzlichen Informationspflichten bei unverpackten Lebensmitteln lediglich auf die Allergenkennzeichnung beschränken. Moderne Technik an den Frischetheken könne den Mitarbeitern bei den neuen Kennzeichnungspflichten unter die Arme greifen, sagt Matthias Harsch, Sprecher der Geschäftsführung beim baden-württembergischen Lösungsanbieter Bizerba: „PC-Waagen können heutzutage die genauen Nährwert- und Allergeninformationen zu allen Produkten des aktuellen Sortiments speichern, diese Angaben auf Displays anzeigen oder auf Bons und Etiketten ausdrucken".
Bei der erweiterten Nährwertkennzeichnung von verpackten Produkten werden zukünftig Energiegehalt und Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in tabellarischer Form auf der Lebensmittelverpackung aufgelistet. Die Angaben sollen sich auf einheitliche 100 Gramm und 100 Milliliter beziehen. Es gilt eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern, als Bezug dient hierbei der Buchstabe „x". Der BLL bekräftigt seine Auffassung, dass hier Leitlinien zur guten Lesbarkeit der Angaben auf den Verpackungen sinnvoller seien als eine starre und allein auf die Schriftgröße bezogene Vorgabe des Gesetzgebers. Schließlich hänge eine gute Lesbarkeit auch von Faktoren wie Schrifttyp, Kontrast oder Hintergrund ab. Auch Stefan Genth ist dieser Meinung: „Es wäre besser, auf Leitlinien zur Lesbarkeit zu setzen, statt auf starre Vorgaben der Schriftgröße".
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