In den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts wurden für das Land Niederösterreich, damals Erzherzogthum unter der Enns wesentliche Grundlagen in der angewandten Wirtschaftspolitik gelegt. Im Gewerbe-, Handels- und Industriewesen, im Land- und Forstwirtschaftswesen und im Steuer- und Abgabewesen wurden fortlaufend neue Eckpunkte für die zukünftige rechtliche und damit politische Entwicklung formuliert und beschlossen. Vor allem im Bereich der Landes- und Gemeindeabgaben sowie Gebühren im Rahmen des Steuer- und Abgabewesens gab es entscheidende Weichenstellungen. Hier wurden aus rechtshistorischer Sicht entscheidende Grundlagen verabschiedet, die auch noch fast 100 Jahre später eine gewisse Bedeutung haben. Diese Entwicklung wird nun in der Reihe LawLeaks veröffentlicht.
Die Leichen- und Totenbeschau und diesbezügliche Gebühren
Die Leichen- oder Totenbeschau ist die Untersuchung der sterblichen Überreste eines Menschen zur Feststellung des Todes und zur Bestimmung der Ursachen und näheren Umstände eines Todes. Die Leichenschau bewegt sich an der Schnittstelle zwischen der Rechtswissenschaft und der Medizin, sie ist Teilgebiet der Rechtsmedizin anerkannt. Für diese Tätigkeit, die durch einen Mediziner durchgeführt wird, ist eine entsprechende Totenschaugebühr zu entrichten.
Gebühren zwischen einem Gulden 20 und zwei Gulden
Die Gebühren betrugen zwischen einem Gulden 20 und zwei Gulden, je nach Gemeinde, Die Gemeinden Spielberg im Bezirk Zwettl zählte etwa zu den Gemeinden, die nur den Mindestbetrag einhoben, während etwa die Gemeinde Naglitz, ebenfalls im Bezirk Zwettl mit zwei Gulden zu den Gemeinden mit dem Höchstbetrag zugehören. Insgesamt wurden die Totenbeschaugebühren in 36 Gemeinden in den Bezirken Baden, Groß-Enzersdorf, Hernals(Wien), Krems Lilienfeld, St. Pölten, Waidhofen an der Thaya und Zwettl.
Dr. Fritz Simhandl Autor Fleedstreet