Im Jahr 2003 entschied das OLG Hamm, dass ein Unternehmen eine tägliche Sicherung der Unternehmensdaten als auch einmal wöchentlich eine Vollsicherung durchführen muss. Sollten geschäftsrelevannte Daten - verursacht durch mangelhafte Sicherung - verloren gehen, kann die Geschäftsführung für den draus resultierenden Schaden persölich haftbar gemacht werden.
„Der Verlust von Daten wird nach wie vor unterschätzt und erst im Schadensfall offenbart sich, was man vorab nur erahnte." erläutert Heinrich Scheuerlein, Senior Manager des CASE Instituts aus Laatzen.
Mögliche Ursachen für Datenverlust sind vielen Anwendern noch nicht bewusst. Nachfolgend sind die häufigsten Gründe für Datenverlust aufgeführt:
- Versehentliche Löschung oder Verfälschung von Daten
- Viren oder Malware (bösartiges Schadprogramm)
- Defekte Festplatte
- Elektronischer Diebstahl
- Tatsächlicher Einbruch (Rechner beziehungsweise Laptop wird gestohlen oder beschädigt)
- Wasser- oder Brandschaden
Maßnahmen zur Datensicherung
- Geschäftsrelevante Daten müssen regelmäßig gesichert werden.
- Kleine und mittelständische Unternehmen sollten ihre Daten mindestens einmal pro Woche sichern. Ein täglich durchgeführtes Backup erfüllt die Anforderungen an eine gesetzeskonforme Archivierung der Daten.
- Die Zuständigkeit für die Datensicherung sollte klar ge regelt und schriftlich niedergelegt werden. Die erfolgreiche Sicherung der Daten sollte dokumentiert werden.
- Die Datensicherung sollte zumindest auf mobilen Medien wie CDs, Bandlaufwerken oder externen Festplatten erfolgen. Disketten sind aufgrund häufiger Defekte nicht als Speichermedium zu empfehlen. Die Datensicherung auf lokalen Medien sichert eine um gehende Verfügbarkeit der Daten im Verlustfall.
- In vielen Fällen ist eine ergänzende Online-Datensicherung jedoch sinnvoll. So können auch Daten von Mitarbeitern, die von zu Hause oder von unterwegs arbeiten, gesichert werden. Darüber hinaus erfolgt eine Spiegelung der Daten auf einen zweiten Daten- Sicherungsserver.
- Die Möglichkeit einer Wiederherstellung der Daten aus der Datensicherung sollte regelmäßig überprüft werden. Es ist sicherzustellen, dass die Daten auch in einigen Jahren lesbar sind. Vorsicht: Festplatten geben meist nach 3-7 Jahren den „Geist auf".
- E-Mails müssen von Rechts wegen konstant gesichert und aufbewahrt werden. Dies gilt insbesondere für Dokumente wie zum Beispiel für Vertragsentwürfe, Rechnungen und Mahnungen, die nur im Postfach gespeichert sind.
- Damit Daten im Fall eines Verlustes automatisch wieder hergestellt werden können, sollte eine Backup-Software ein Backup-Verzeichnis anlegen, damit die betroffenen Daten automatisch gefunden werden können.
- Auch sogenannte SQL-Datenbanken (Buchhaltungssysteme oder Kundendatenbanken) beinhalten sensible Geschäftsdaten und müssen daher regelmäßig gesichert werden.
- Die Backups auf mobilen Datenträgern sollten getrennt vom Server aufbewahrt werden, so dass sie zum Beispiel auch im Brandfall noch verfügbar sind. Der Aufbewahrungsort sollte kühl, dunkel und trocken sein. Eine gute Alternative bietet hier die Online-Datensicherung auf einem Web-Backup-Server.
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Heinrich Scheuerlein
CASE Institut GmbH
Hildesheimer Straße 67a
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Tel.: 0511 866849-0
hscheuerlein@case-institut.dewww.case-institut.de