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Tipps & Ratschläge rund um die Krankenversicherung

Autor: osterhase | Erstellt am: 30.03.2010 | Gelesen: 1189
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Ohne Moss nix loos - Vorsorgen ist besser

Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung für Arbeitnehmer

Wer länger als sechs Wochen krank ist, hat nicht nur ernsthafte gesundheitliche Probleme, sondern möglicherweise auch bald finanzielle, sobald die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber endet. Bis zu 20 % können in der Zeit danach die finanziellen Einbußen gegenüber dem sonstigen Nettoeinkommen betragen.

Passiert Ihnen nicht? Ein Beinbruch oder Bandscheibenvorfall kann viele treffen und machen für Wochen oder sogar Monate arbeitsunfähig. Besser lebt es sich ohne dieses Risiko – zumal, wenn man es ohne Gesundheitsfragen und zu günstigen Beiträgen in den Griff bekommen kann.

Wir erläutern Ihnen gern, wie Sie sich günstig und wirkungsvoll gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit schützen können!

Erstattung von Unfallheilbehandlungen

Es kann ganz schnell gehen: Ein Sturz, ein komplizierter Bruch. Wer mit seiner Kasse einen Selbstbehalt bei der Krankenversicherung vereinbart hat, sieht sich im Falle eines Unfalls schnell mit hohen Kosten konfrontiert. Selbst wenn die Kosten durch die Krankenversicherung gedeckt sind, bleibt der Selbstbehalt oder sogar der ganze Kostenberg beim Versicherten, wenn die Beitragsrückerstattung nicht gefährdet werden soll.

Mit einem zusätzlichen SB-Unfallschutz kann man sich gegen dieses Risiko schützen. Ohne Gesundheitsfragen und zu erstaunlich niedrigen Tarifen.

Existenzgründer

Wer sich selbstständig macht, sollte sich rechtzeitig über seine Krankenversicherung Gedanken machen. Ist das Unternehmen erfolgreich und wird ein hohes Einkommen erzielt, dann muss mit Nachzahlungen in Höhe von etlichen Tausend Euro rechnen, wer freiwillig in der GKV versichert bleibt.

Das hat das Bundessozialgericht bestätigt ( Az. B 12 KR 14/05 R )

Warum?

  • Von der Kasse erhalten Existenzgründer bis zur ersten Einkommenssteuererklärung einen vorläufigen Beitragsbescheid.
  • Darin wird das gesetzliche Mindesteinkommen von 1.916,25 € (Stand 2010) pro Monat unterstellt, für das bei 14.3% ein monatlicher GKV-Beitrag in Höhe von 274 € fällig ist.
  • Kommt der erste Steuerbescheid – was bei Existenzgründern nicht selten erst nach zweieinhalb Jahren der Fall ist – wird der Beitrag rückwirkend neu berechnet.
  • >Bei real verdienten 3.500 € pro Monat würde eine Nachzahlung in Höhe von 9.510 € fällig. – Wenn das Einkommen aber unter der angenommenen Mindestgrenze blieb, gibt es kein Geld zurück

 

Krankentagegeld für Selbständige und Freiberufler

Die Krankentagegeldversicherung fängt finanzielle Einbußen auf, die bei längerer Krankheit durch den Wegfall von Lohn- und Gehaltsfortzahlungen oder Einnahmen selbstständiger Arbeit entstehen.

Die Versicherung wird sowohl von gesetzlichen als auch von privaten Krankenversicherungen angeboten. Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, sollten Beitrags- und Leistungsseite besonders aufmerksam gegenüberstellen. Warum?

Bei der Bemessung des Beitrages wird ein Mindesteinkommen von 1.800 Euro pro Monat angenommen. Selbst wenn das tatsächliche Einkommen weit darunter liegt, richtet sich der Beitrag nach diesem Betrag. Im Leistungsfall dagegen wird das tatsächliche niedrigere Einkommen zugrunde gelegt.

Wer als Selbstständiger weitere Einkünfte neben seinem Arbeitseinkommen hat, muss Beiträge zahlen, die sich nach der Summe seiner Einnahmen richten. Im Leistungsfall richten sich die Zahlungen aber nur nach dem reinen Arbeitseinkommen.

Fazit: Selbstständige mit geringem Arbeitseinkommen, Existenzgründer und Selbstständige mit weiteren Einnahmen zahlen Beiträge auf Einkünfte, die über das geleistete Krankentagegeld nicht abgesichert sind. Private Krankentagegeldversicherungen lassen sich dagegen genau auf den tatsächlichen Bedarf abstimmen.

Versicherung schwerer Krankheiten

Die Diagnose, Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer anderen schweren Krankheit ist ein Schock für den Betroffenen. Plötzlich wird alles anders im Leben.

Nur eins nicht: Die laufenden Kosten für den Lebensunterhalt bleiben. Mit zusätzlichen Kosten wegen der Erkrankung ist zu rechnen. Nicht immer tritt durch die Erkrankung Berufsunfähigkeit ein, aber eine längere Unterbrechung der Arbeit ist durchaus realistisch.

Sorgen Sie für diesen Fall vor und schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Risiken einer schweren Erkrankung. Wir zeigen Ihnen, welche Lösungen für Sie interessant sind.

Existenz-/Betriebsunterbrechungsversicherung

Wer als Unternehmer Verantwortung trägt, weiß, dass die eigene Schlüsselfunktion der Dreh- und Angelpunkt für den funktionierenden Betrieb ist. Was passiert eigentlich, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder durch eine amtlich verordnete Quarantäne über längere Zeit keine Erträge mehr erwirtschaften können? Was wird mit Ihrem Einkommen und dem Ihrer Mitarbeiter?

Besser man sorgt für diesen Fall vor: Mit einer Existenz- und Betriebsunterbrechnungsversicherung, die bei Ertragsausfall finanziell einspringt. Wir rechnen gern das für Sie passende Modell durch.

Absicherung der GmbH

Der Ausfall des Geschäftsführers kann besonders kleinere GmbHs wirtschaftlich stark belasten. Nicht nur fehlt dessen Kompetenz und Arbeitskraft, auch sein Gehalt muss weiter bezahlt werden. Fallen – zum Beispiel durch einen Unfall während einer Geschäftsreise - gleich zwei Geschäftsführer für längere Zeit aus, kommen schnell Kosten im fünfstelligen Bereich zusammen.

Lohnfortzahlungen, die weit über die gesetzlichen sechs Wochen hinausgehen sind keine Seltenheit. Das Risiko, hierfür in Leistung zu gehen, kann durch eine Versicherung abgefangen werden, die im Falle der Lohnfortzahlung einspringt. Wir erläutern Ihnen gerne, welches Angebot Ihren Bedarf optimal abdeckt.

Das Team von Türk Versicherungen berät Sie gerne
www.tuerk-versicherungen.de

 
 
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