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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Autor: oafan | Erstellt am: 21.11.2010 | Gelesen: 621
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Pferde

In der Regel übernimmt die Tierhaftpflicht sowohl Personen- wie auch Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssumme kann dabei mehrere Millionen Euro betragen, einige Versicherungen übernehmen entstandene Kosten sogar bis zu einer Höhe von 20 Millionen Euro. Versicherungsnehmer sollten unbedingt auf eine möglichst hohe Versicherungssumme achten, denn insbesondere bei Personenschäden können bei notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen, Invaliditätskosten oder gar Verletztenrenten hohe Kosten entstehen.

Beim Abschluss einer Pferde- oder Hundehaftpflicht sollten Sie als Halter allerdings einige Vergleiche durchführen, um die Versicherung mit den besten Leistungen zu wählen, schließlich wollen Sie ausreichend geschützt sein.Wichtig ist unter anderem zu klären, ob die Tierhalterhaftpflicht lediglich in Deutschland, oder auch im Ausland leistet. Viele Versicherungen tragen die Risiken zumindest im europäischen Ausland, weltweit jedoch ist der Versicherungsschutz oft zeitlich begrenzt (zum Beispiel auf ein oder zwei Jahre).

Speziell im Rahmen der Hundehaftpflicht sollten Sie prüfen, ob die Welpen Ihres Lieblings ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen sind. Vielfach werden Welpen bis zum Alter von zwölf Monaten kostenfrei mitversichert. Zudem übernehmen einige Versicherungen Schäden nur dann, wenn Sie Ihren Hund an der Leine führen. Achten Sie daher darauf, dass die Versicherungsleistung auch dann fällig wird, wenn Sie mit Ihrem Hund ohne Leine spazieren gehen. Letztlich sollten die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihren Hund auch Mietsachschäden übernehmen und nicht gewerbliche Tierhüter mitversichern.

Auch im Rahmen der Pferdehaftpflicht sind einige wichtige Details zu klären, bevor Sie sich für einen Versicherer entscheiden. So sollten Fohlen bis zum Alter von zwölf Monaten mitversichert sein, auch Schäden berechtigter Reiter und Reitbeteiligter sollten übernommen werden. Mietsachschäden wie beispielsweise Schäden an Reithallen oder gemieteten Reitställen sowie Schäden an geliehenen Anhängern werden bei vielen Tierhalterhaftpflichtversicherungen lediglich bis zu einem vorbestimmten Betrag übernommen. Dieser sollte natürlich möglichst hoch sein, so dass Sie die entstehenden Kosten damit auch abdecken können. Ein Versicherungsvergleich zur Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt hierüber Auskunft und zeigt gleichzeitig die günstigsten Tarife am Markt.
 
 
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