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Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung - statt Kündigung

Autor: Sven-Hennig | Erstellt am: 09.12.2010 | Gelesen: 1298
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Ein Tarifwechsel ist gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz eine Möglichkeit der Tarifumstellung und Beitragsreduzierung ohne Versichererwechsel

GF Sven Hennig
GF Sven Hennig
Viele Versicherte in der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden in diesen Tagen Post von Ihrem Versicherer bekommen. Oft ist diese nicht unbedingt angenehm, denn es wird mitgeteilt, dass eine Anpassung der Beiträge erforderlich ist. Abhängig von der Höhe der Anpassung und dem bisherigen Beitragsverlauf im eigenen Vertrag, denken viele schnell über eine Kündigung des Versicherungsschutzes nach. Dieses ist jedoch nicht in jedem Fall ratsam, wie bereits im Beitrag "Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung" ausführlich beschrieben.

Nun teilen sich jedoch die Versicherten in mehrere "Gruppen" mit unterschiedlichen Optionen.

Alle gemeinsam haben in der Regel das Ziel, ihren Versicherungsschutz zu optimieren, die Beiträge zu senken oder zumindest zu stabilisieren. Dabei stellt sich oftmals heraus, dass bei Vertragsabschluss nicht alle oder nicht die richtigen Auswahlkriterien berücksichtigt wurden. So glaubt mancher Versicherte "er fahre eine Luxuslimousine" und der Vertrag erweist sich als "Kleinwagen".

Die jungen und gesunden Versicherten, noch nicht allzulang bei dem jeweiligen Unternehmen versichert, Tarif nicht optimal.

Diese haben es in der Regel noch leicht, einen Tarif-/ Versichererwechsel zu realisieren. Dabei sollte die Auswahl sorgfältig getroffen werden, jedoch dann verbindlich sein.

Die mehrere Jahre Versicherten, einige Vorerkrankungen, Tarifwahl auch hier nicht optimal.

Hier wird es schon komplizierter, ein Tarifwechsel und auch der Wechsel des Unternehmens ist aber durchaus noch denkbar, wenn dadurch langfristig ein besseres Ergebnis erzielt werden kann und der Tarif besser zu den eigenen Wünschen passt. Oft ist hier dann jedoch mit (neuen) Risikoaufschlägen zu rechnen.

Die langjährig Versicherten, oftmals schon "älter" und mit mehreren Vorerkrankungen, Tarif ist teuer geworden und erreicht schon den Arbeitgeberhöchstzuschuss.

Hier stellt sich die Frage nach einem neuen Unternehmen nicht (mehr). Entweder wäre dabei ein deutlich höheres Eintrittsalter zu berücksichtigen oder es sprechen gravierende Vorerkrankungen gegen eine neue Risikoprüfung.

Doch auch diesen Versicherten stehen Möglichkeiten offen, den Tarif innerhalb des eigenen Unternehmens zu wechseln und sich somit nicht nur in marktgerechte und neuere Tarife zu bewegen, sondern auch die Prämie deutlich zu senken. Grundlage für ein solches Wechselrecht ist der § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser

1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutzunter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und derAlterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart;

Oftmals wird jedoch der Versicherer nicht unbedingt "freiwillig" einen solchen Tarifwechsel anbieten. Begründet wird dieses oftmals damit, dass der Versicherungsschutz im neuen Tarif besser ist, Teilbereiche besser leistet und somit nicht gleichartig sei.

Sie sollten sich dadurch aber nicht entmutigen lassen und beharrlich bleiben. Fragen Sie schriftlich und unter setzen einer angemessenen Frist bei dem Unternehmen an. Verlangen Sie ausdrücklich einen Tarifwechsel gemäß §204 VVG und dem Hinweis, die Mehrleistungen ausschließen zu wollen (falls eine Risikoprüfung einen Abschluss verhindert).

"Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte unterbreiten Sie mir für meinen Vertrag Nr. ..... ein Angebot für einen Tarifwechsel gemäß § 204 VVG. Sollten keine leistungsgleichen Tarife vorhanden sein, so unterbreiten Sie mir bitte ein Angebot unter Ausschluss der Mehrleistungen. Ergeben sich Verschlechterungen in dem neuen Tarif, so informieren Sie mich bitte schriftlich über solche.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich ein Interesse an einer Prämiensenkung habe und daher einen solchen Tarifwechsel ernsthaft in Erwägung ziehe."

In vielen anderen Blogbeiträgen zum Thema Beitragsanpassungen und Beitragsentwicklungfinden Sie in den Kommentaren zum Teil interessante Aussagen zur Beitragsentwicklung. Daher steuern Sie vorzeitig dagegen und versuchen sich sorgfältig mit den Tarifen, Versicherungsbedingungen und (soweit möglich) dem Unternehmen zu beschäftigen.

 
 
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