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Systemunterschiede in der Krankenversicherung

Autor: pkv24 | Erstellt am: 14.09.2007 | Gelesen: 1053
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Das Gesundheitswesen ist in den meisten entwickelten Industrienationen ein milliardenschwerer Markt, der seit Jahrzehnten ständig wächst, durch moderne und teure Medizintechnik und eine steigende Lebenserwartung. In Deutschland ruht die Krankenversicherung auf 2 Säulen, die sich entweder ergänzen oder auch ersetzen. Die gesetzlichen Krankenkassen, für die meisten Bundesbürger eine Pflichtversicherung und die Private Krankenversicherung für einige Berufsgruppen als Vollversicherung oder für alle GKV Versicherten als Zusatzversicherung möglich.

Die Unterschiede der beiden Systeme liegen im wesentlichen in den rechtlichen Grundlagen. Für die gesetzlichen Krankenkassen ist die Rechtsgrundlage das Sozialgesetzbuch (SGBV), die Reichsversicherungsordnung und die Satzung der jeweiligen GKV. Für die PKV sind die rechtlichen Grundlagen im Handelsgesetzbuch, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Versicherungsvertragsgesetz und in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Die GKV ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und die privaten Krankenversicherungen sind Wirtschaftsunternehmen in Form einer AG, VVAG oder öffentlich rechtliche Versicherungsanstalten.

In der GKV sind Arbeitnehmer und Rentner versichert, je nach Einkommen freiwillig oder pflicht, Selbständige und Beamte als freiwilliges Mitglied, Auszubildende und Studenten pflichtversichert. Der Begriff Pflicht oder Freiwillig in der GKV bedeutet in dem Fall, dass bei einer Pflichtmitgliedschaft keine Wahl besteht, man muss in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. D.h. die Krankenversicherung Angestellte wird automatisch vom Arbeitgeber bei der jeweiligen GKV beim erstmaligen Arbeitsantritt angemeldet und auch die Beitragszahlung erfolgt über den Arbeitgeber, der einen Teil des Lohns einbehält und an die Krankenkasse bezahlt.

Der freiwillige Status gibt die Möglichkeit, sich vollständig privat zu versichern. Ist man privat versichert, so muss man dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über den Beitrag bei der PKV erbringen, damit man den Arbeitgeberanteil erhält und der Beitrag wird vom Versicherungsnehmer an die PKV bezahlt.

Die Krankenversicherung Kinder ist immer über die Eltern geregelt, entweder über die Familienhilfe der gesetzlichen Kasse oder über die Private Versicherung, wenn ein Elternteil privat versichert ist.

Autor: UlrichL

 
 
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comment Kommentare von Besucher !

Gepostet von Lektor am 16.09.2007
Auf den in der Überschrift angekündigten Sytemunterschied (Umlage- versus Aquivalenzprinzip) geht der Artikel nicht ein - er nennt vorrangig die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Thema verfehlt.







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