IMMORO Immobilien Wiesbaden
Wiesbaden, 16. November 2009 – Ärger mit der vermieteten Wohnung ist für deutsche Vermieter keine Seltenheit. Jeder Zweite hat bereits negative Erfahrungen mit seinen Mietern sammeln müssen. Alarmierend: ca. 15 Prozent mussten schon einmal zum letzten Mittel greifen und eine Zwangsräumung der Immobilie durchführen lassen. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Vermieter-Befragung im Auftrag von IMMORO.
Mietausfälle, Sachbeschädigungen, Lärmbelästigungen – jeder zweite Vermieter kann eine negative Geschichte über seine Mieter erzählen. Besonders oft geht es dabei um Geld: Rund ein Viertel der Vermieter beklagt ausbleibende oder nur unregelmäßige Mietzahlungen und knapp jeder Zehnte vermisst die Betriebskosten-Vorauszahlungen auf seinem Konto. Weitere häufige Streitpunkte sind Sachbeschädigungen und Lärmbelästigungen.
Die zehn häufigsten Vermieter-Ärgernisse im Überblick:1. Miete wird nicht bezahlt (29 Prozent)
2. Wiederholte verspätete Mietzahlungen (26 Prozent)
3. Sachbeschädigungen (18 Prozent)
4. Keine Schönheitsreparaturen durchgeführt (14 Prozent)
5. Wiederholte Lärmbelästigungen (11 Prozent)
6. Mieter vermüllt Mietimmobilie (11 Prozent)
7. Betriebskosten-Vorauszahlungen nicht getätigt (9 Prozent)
8. Wiederholter Streit im Mietshaus (9 Prozent)
9. Mieter trennt Müll nicht (6 Prozent)
10. Grundlose Mietminderung (5 Prozent)
Eskaliert der Streit mit den Mietern, bleibt als letzter Ausweg oft nur eine Zwangsräumung der Immobilie. Laut IMMORO-Befragung mussten bereits 15 Prozent der Vermieter zu solch drastischen Mitteln greifen, zwei Prozent davon sogar schon mehrmals.
Herr Alexander Kurz, Geschäftsführer von IMMORO dementierte, nicht jeder Mieter ist gleich aber Vorsicht ist besser als Nachsicht. Zudem meinte Herr Kurz, bei IMMORO und den IMMORO Lizenzpartner wird jeder Mietinteressent, auf Wunsch des Vermieters, auf seine Wirtschaftlichkeit geprüft. Für die aktuelle Studie befragte IMMORO 1406 Eigentümer in ganz Deutschland.
Pressebericht der Fa. IMMORO Immobilien aus Wiesbaden, Verfasser: Herr Alexander Tristan Kurz (GF)