Die Anträge auf Gründungszuschuss sind in Zukunft keine reine Formsache mehr
Görlitz, 02. Juni 2011 (jk) – Am 1. November ist es soweit: Im Rahmen der Kürzungen des Gründungszuschusses wird aus der bisherigen Standardleistung eine Ermessensleistung. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit Anträge auf die Grundförderung nicht mehr nur noch auf Vollständigkeit und formale Korrektheit prüfen und dann standardmäßig genehmigen. Ab dem Herbst werden Gründungsvorhaben und damit alle vorgelegten Unterlagen auf Herz und Nieren geprüft! Da der Businessplan das Kerndokument jeder Gründung und das wichtigste Überzeugungsinstrument bei den Ämtern ist, bedeutet diese neue Regelung das endgültige Aus für unprofessionelle, fehlerhafte oder kopierte Businesspläne. Wer den Schritt in die Selbständigkeit mithilfe staatlicher Grundförderung tun will, muss in Zukunft die Herkulesaufgabe bewältigen, einen hochwertigen, individuellen und bis ins Detail durchkalkulierten Businessplan zu erstellen.
Das Angebot an sogenannten Hilfestellungen ist riesig. Das Internet bietet hilflosen Businessplan-Pionieren mit zahllosen Vorlagen, Vordrucken, Mustern und Beispielrechnungen eine Fülle an Informationen und Beispielen, deren Qualität von mustergültig bis stümperhaft alle Bereiche abdeckt. Gründer können ganze Seiten kopieren oder Standardrechnungen ähnlicher Gründungen übernehmen – bei der Antragstellung auf den Gründungszuschuss werden sie damit aber in Zukunft durchfallen. Denn neben der inhaltlichen Richtigkeit müssen Antragsteller ab November auch beweisen, dass die Zahlen und Texte auch von ihnen stammen oder zumindest in enger Zusammenarbeit mit ihnen entstanden sind. Kann ein Gründer nicht erklären, wie die Inhalte des Geschäftsplans zustande gekommen sind, ist das für das Arbeitsamt ein klarer Ablehnungsgrund.
Weiter No-Go's für den Businessplan sind in Zukunft Design- und Tabellenvorlagen. Denn die geläufigen Standard-Aufmachungen, die es im Internet zum kostenlosen Download oder als Copy&Paste-Vorlagen gibt, sind nicht nur unter Gründern, sondern genauso unter ARGE-Mitarbeitern bestens bekannt! Mit ihnen erweckt der Antragsteller sofort den Verdacht, nicht auf dem korrekten Weg zu seinem Businessplan gelangt zu sein. Von Vorteil sind hingegen professionelle Designvorlagen, wie sie Unternehmensberater verwenden, oder der offenkundige Hinweis, dass eine akkreditierte Unternehmensberatung bei der Erstellung des Konzepts behilflich war. Der Gang zum Profi lohnt sich übrigens in den allermeisten Fällen: Die Besten der Branche können bei Gründungszuschuss-Anträgen mit einer Erfolgsquote von 100 Prozent aufwarten.
Eine Alternative zur professionellen Beratung und Standardvorlagen bietet das Forum www.businessplan-experte.de. Mit einem professionellen Businessplan-Tool kann der Gründer hier seinen individuellen Businessplan interaktiv gestalte, wobei die Software unter genauen Angaben des Nutzers nur solche Teile selbst gestaltet, die zur eigenen Erstellung zu kompliziert sind. Außerdem ist es möglich, den Businessplan im Nachhinein noch zusätzlich nach eigenem Belieben umzugestalten.
Informationen über businessplan-experte.de und seine Leistungen unter www.businessplan-experte.de oder telefonisch unter +49(0)3581.64 90 456