Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Strasser Capital verlängert Haftungsanspruch beim MEPerformer 1

Autor: moehme | Erstellt am: 20.05.2010 | Gelesen: 695
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Vor wenigen Wochen startete die Strasser Capital GmbH ihren ersten Fonds, der in die Realisierung von Solarprojekten investiert

München, den 19.05.2010. Jetzt hat sich das in München ansässige Unternehmen mit einem Nachtrag der allgemeinen Diskussion über eine Verlängerung der Initiatorenhaftung angeschlossen und verzichtet, wie einige meist größere Emissionshäuser zuvor auch, auf den gesetzlich vorgeschriebenen Haftungsausschluss nach sechs Monaten.

„Eine derartige Regelung war für uns nie ein Thema, denn wir sind von der Umsetzbarkeit unserer Fondsstrategie überzeugt und stehen selbstverständlich dafür auch mit unserem Namen gerade", erklärt Konstantin Strasser als Geschäftsführer der Strasser Capital GmbH die Beweggründe. Insofern sehen er und sein Geschäftsführungskollege Christian Reuter es nur als konsequent an, diese Mehr an Anlegerschutz zu bieten. „Wir wollen es von Anfang an richtig machen, dazu gehört diese Entscheidung gegen eine aus unserer Sicht unsinnige Regelung allemal", meint Strasser.

Seit rund fünf Jahren unterliegen Kapitalmarktemissionen des geschlossenen Fondsmarktes der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Im Zuge dessen war eine Vielzahl von Regelungen aus dem Wertpapierbereich in die so genannte Verkaufsprospektverordnung eingeflossen, die Grundlage ist für die Prospektumsetzung der Beteiligungen. Hierzu gehört auch die Regelung, dass die Prospekthaftung bereits sechs Monate nach Erstveröffentlichung des Anlageangebotes – beispielsweise durch Anzeige in einer Tageszeitung – erlischt.

„Man stelle sich das einmal vor: Ein Initiator veröffentlicht den Vertriebsstart, lässt den Fonds dann aber ein halbes Jahr liegen und schon hat er seine Haftung auf den Vertrieb abgewälzt. Das kann doch nicht richtig sein", beschreibt Strasser die möglichen Risiken. Durch die Aufhebung dieser Passage hat Strasser Capital daher folgerichtig den Vertrieb im Hinblick auf mögliche Prospektfehler aus der Haftung genommen. Dokumentiert wird dies auch im Beratungsprotokoll, das jeder für die Strasser Capital tätige Vermittler mit seinem Kunden zu führen hat und was gleichzeitig dazu führt, dass auch mögliche Beratungsfehler eingegrenzt werden. Informationen finden Sie unter www.strassercapital.com
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Handel - Business & Wirtschaft:
CGL GmbH: Neuer Nass- / Trockensauger MENZER VC 760 mit Multizyklonprinzip
ARTHUR KRÜGER liefert GFK Profile mit abZ
HKL expandiert nach Österreich
Generalversammlung der HÖREX in Frankfurt
Exklusiv für Einkäufer: praxiserprobte Möglichkeiten bei Verhandlungen mit Monopolisten
Masterpayment auf rasantem Wachstumskurs
Poröses Aluminium - eine Option zu Sintermetall und Metallschaum
Kältetechnik - Die Kältemaschine

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Strasser Capital verlängert Haftungsanspruch beim MEPerformer 1”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.