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Steuertipps Einkommensteuererklärung

Autor: Steuerratgeber | Erstellt am: 16.10.2008 | Gelesen: 2815
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Tipps und Tricks zum Steuern sparen bei der Einkommensteuererklärung

Steuertipps
Steuertipps
Damit Sie bei Ihrer privaten Einkommensteuererklärung ein paar Euros sparen können sind kostenlose Steuertipps genau das richtige. So können z.B. Handwerkehrrechnungen und Fahrtkosten von der Steuer abgesetzt werden.

Mieter können haushaltnahe Dienstleistungen geltend machen, wenn sie die Zahlungen überwiesen haben

In der Betriebskostenabrechnung sind Positionen wie Kehrgebühr, Hauswart, Reinigung usw. enthalten. Diese sind abzugsfähig sowie Rechnungen eines Dienstleisters, z B. die Reparatur der Waschmaschine. Die Dienstleistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen durchgeführt werden, und auch überwiesen werden.

Wenn Ihr Kind in Ausbildung ist,und auswärts untergebracht ist, dann kann man unter bestimmten Einkommensgrenzen des Kindes einen Ausbildungsfreibetrag erhalten. Dieser beträgt 924 Euro im Jahr und vermindert sich um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes .

Wenn eine Behinderung festgestellt wird, und der GDB mindestens 50 % beträgt, gibt es Steuerfreibeträge.
Behinderungen mit einem Grad der Behinderung unter 50% sind an besondere Bedingungen geknüft, damit sie steuerlich anerkannt werden. Ein Beispiel ist die dauerhafte Einbuße der Gehfähigkeit.

Die derzeitige Rechssprechung erlaubt erst ab dem 21. km die Anerkennung der Entfernungspauschale.
Wenn Sie nach dem Bescheid des Finanzamtes in den Einspruch gehen, und sich auf das Ruhen des Verfahrens unter dem BMF Schreiben: AZ IV A S 0623/07/0002 vom 4.10. 2007 beziehen und gleichzeitig noch die "Aussetzung der Vollziehung" beantragen, dann muss das Finanzamt Ihnen die Summe unter Vorbehalt ( bis zur Entscheidung durch den BFH) auszahlen. Sie müssen dabei noch beachten, dass im Falle der Rückforderung das Finanzamt einen Zuschlag von 6% pa, das sind 0,5% per Monat zur ausgesetzten Summe fordern wird.

Tipp: Das "ausgesetzte" Geld kurzfristig auf einem Tagesgeldkonto mit Verzinsung ab dem ersten Euro parken, dann arbeitet deas Geld bis zur richterlichen Entscheidung für Sie. Jeder Dispokrdeit ist teurer.

Weitere Steuertipps erhalten Sie u.a. unter www.steuer-ratgeber-online.de.

Autor: Sebastian Brinzing
 
 
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