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Standards in der Wirtschaftsprüfung

Autor: knitti | Erstellt am: 25.05.2011 | Gelesen: 373
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Das Ziel einer Wirtschaftsprüfung ist dahingehend definiert, die formalen und sachlichen Angaben auf ihre Korrektheit zu prüfen.

Der Begriff Wirtschaftsprüfung wird in der Öffentlichkeit häufig missverstanden – viele Menschen sind der Meinung, dass es bei Wirtschaftsprüfung darum geht, ein Urteil über die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes zu fällen. Doch geht es in der Wirtschaftsprüfung keineswegs darum, zu erheben, ob sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen guten oder schlechten Lage befindet, also eine Aussage über den wirtschaftlichen Wert zu machen. Die Aufgaben der Wirtschaftsprüfung sind - vereinfacht gesprochen – vielmehr als Basis oder Grundlage zu sehen, dass überhaupt erst in weiterer Folge eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit einer Firma getroffen werden kann.

Das Ziel einer Wirtschaftsprüfung ist dahingehend definiert, die formalen und sachlichen Angaben eines Unternehmens auf ihre Korrektheit hin zu prüfen und sicher zu stellen. Im Grunde geht es also darum, das Finanzgebahren eines Unternehmens in seiner Gesamtheit zu prüfen, z.B. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Geprüft werden die Buchhaltung und die Bilanzierung und daraus wird ein sogenannter Ist-Zustand erhoben. In weiterer Folge kann und wird dieser mit einem Soll-Zustand verglichen. Erst dieser Vergleich ermöglicht überhaupt eine Interpretation des faktischen Ergebnisses.

Im Hinblick auf die große Verantwortung, ist es nur umso verständlicher, dass Wirtschaftsprüfungen nur von nach der Wirtschaftsprüferverordnung zugelassenen Wirtschaftsprüfern oder auch vereidigten Buchprüfern durchgeführt werden dürfen. Im Zuge von laufenden Kontrollen der internen Qualitätssicherungssysteme sorgt die Wirtschaftsprüferkammer dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und somit Qualität gesichert bleibt.

Um Klienten eine wirklich umfassende Betreuung und Beratung bieten zu können, die weit über die vorgegebenen Standards hinausgeht, gehen einige wenige Kanzleien den Weg, Ihr Leistungsportfolio stark zu erweitern. Ein Beispiel hierfür ist die Kanzlei KONLUS – Koehler Neumann Luxem Heuel & Partner, die als Kanzlei die Bereiche Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Steuerberatung, Consulting und Servicedienste im Rechnungswesen abdeckt. Und auch Experten für Steuerstrafrecht finden sich im Partnerteam von KONLUS. Gerade in Steuerstrafrecht-Verfahren kommt eine Verkettung von Steuerstrafrecht, materiellem Steuerstrafrecht und Straffprozessrecht zum Tragen, die für eine effektive und erfolgreiche Verteidigung besondere Experten erfordert.

Der Vorteil für Klienten liegt mit diesem Leistungsportfolio-Konzept klar auf der Hand und der Erfolg bestätigt die Notwendigkeit, gerade im Bereich Wirtschaftsprüfung den Kunden einfach mehr zu bieten.

KONLUS – Koehler Neumann Luxem Heuel & Partner

 
 
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