Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UNO-Resolution 217 A (III) durch Deutsc
Seit 1998 steht Richter Wilfried Hoops (52) beim Amtsgericht Neumünster als Amtsgerichtsdirektor der Behörde vor und hält seine schützenden Hände über die dort tätigen Richterinnen und Richter. Als Klüngel wird mittlerweile im allgemeinen Sprachgebrauch ein System auf Gegenseitigkeit beruhender Hilfeleistungen und Gefälligkeiten bezeichnet. Es kann wie in diesem Fall zur Vermischung von gesellschaftlichen, dienstlichen und wirtschaftlichen Interessen führen, somit zur Korruption mutieren.
Im Alltagsgebrauch ist Klüngel im Sinne "eine Hand Wäscht die andere" und "man kennt sich, man hilft sich" zu verstehen. Dazu gehört über Beziehungen zu verfügen und ein Netzwerk zu organisieren. Das sich die mafiösen Strukturen gerade in Richterkreisen wiederfinden, dürfte kaum jemand vermuten, da von außen nicht zu durchschauen ist, wie alles zusammenhängt. Beim Richter Klüngel im Landgerichtsbezirk Kiel am Amtsgericht Neumünster kommen allerdings nicht nur die korruptiven Handlungen, sondern auch demokratie- und grundrechtswidrige Praktiken zum Tragen. Das Ausmaß dieses Desasters zeigte sich bereits bei dem Ex-Richter am Amtsgericht Neumünster Klaus-Dieter Jöcks, der wegen Betrugs, gefährlicher Körperverletzung, Unterschlagung, Bedrohung, Urkundenfälschung, Rechtsbeugung und Bestechlichkeit zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde (Aktenzeichen StaKiel 590 Js 27 508/98).
Hinweise und Anzeichen über den ausschweifenden Lebenswandel von Jöcks, der seine Richterbesoldung gegenüber seinen Kollegen als Peanuts bezeichnete, hat es genug gegeben. Jöcks ist noch heute im Rotlichtkreisen, aus denen er seine Schlägertrupps rekrutierte, als "Richter Jögi" bekannt und offensichtlich noch aktiv. Informanten berichten, das ein Zusammenhang zwischen der Nachlass- und Betreuungsmafia und dem Rotlichtmilieu besteht. Eine vollständige Aufklärung der Zusammenhänge beim Amtsgericht Neumünster gab es nie.
HintergründeRechtzeitige Hinweise und Beschwerden in den vergangenen Jahren, das die ihm als Dienstvorgesetzten unterstellten Richter sich nicht gesetzestreu verhalten beantwortet Hoops auch heute noch schriftlich in alter Manier mit dem Artikel 97 Absatz 1 Grundgesetz der richterlichen Unabhängigkeit, obwohl er die Zusammenhänge sehr genau kennt. Er wäre als unmittelbarer Dienstvorgesetzter verpflichtet gewesen das Vorgehen der Richter nach § 26 Absatz 2 DRiG zu beobachtenden, ob sie sich pflichtgemäß verhalten, angeschuldugten Richtern Vorhaltungen zu machen, wenn die Tatbestände klar erkennbar sind und nötigenfalls Strafermittlungsverfahren bei Kenntnisnahme einzuleiten -BGHZ 67, 188; von Mangold/Klein/Stark-Classen, das Bonner Grundgesetz, 4.Auflage, 2001, Münch/Kunig-Mayer, Grundgesetz 5.Auflage, 2003, Artikel 97 Randzeichen 33-. Unterläßt Wilfried Hoops dies wohl aus gutem Grund trotz andauernder Beschwerden, so stellt das zumindest eine Unterlassung einer Diensthandlung in Form der Amtspflichtverletzung, den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt und der Vorteilsgewährung dar. Geben Beschwerdeführer sich mit den Antworten von Hoops der angeblichen richterlichen Unabhängigkeit nicht zufrieden, gibt es keine Antwort mehr und Landgerichtspräsident Kollege Schmalfuss aus Bordesholm wird eingeschaltet, um ebenfalls auf die richterliche Unabhängigkeit zu verweisen. Man kennt sich eben im Klüngelverein schon aus gemeinsamen Vorträgen bei der Kieler Fachhochschule, vom Tennis-Club und gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen mit anderen Richterkollegen und Rechtsanwälten. Zugrundegelegt wurden ursprünglich die Strukturen der Neumünsteraner Freimaurer-Loge Lions Clubs, dessen Mitglied Rechtsanwalt und Notar Peter Ottomar Steinbach ist. Nur ist aus dem Hilfsverein mit der Zeit eine korrupte Gruppe geworden, die nach außen hin als gute und gesetzestreue und helfende Diener auftreten, tatsächlich aber den eigenen Vorteil als gesetzwidrige Mutanten in den Vordergrund gestellt haben.
Die schützende Taktik von Hoops hat Methode, denn es gab trotz weiterer rechtsbeugender Richterenscheidungen und anderer Delikte beim Amtsgericht Neumünster seit dem Fall Jöcks keine staatsanwaltlichen Ermittlungen oder Strafverfahren mehr gegen Richterinnen und Richter. Staatsanwälte und Polizeibeamte, die nach Strafanzeigen ermitteln wollten, wurden mit dem Hinweis" EDEKA - Ende der Karriere" zurückgepfiffen. Der Fall eines Ermittlungsbeamten der Kriminalpolizei Bad Segeberg ist fallbezeichnend. Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte ihm verboten Ermittlungen zu führen.
Besonderes Interesse zeigt der Klüngel daher an Nachlass- und Betreungssachen, wo es oft im Einzelfall um Millionen Euro geht. Ein einträgliches Geschäft für alle Klüngelmitglieder. Als Nachlass- und Betreuungsrichterin am Amtsgericht Neumünster ist seit 1997 Dezernentin Helga Dohrn tätig, die die Anträge der Erben mit der Rechtspflegerin Kahlke im Wechselspiel bescheidet. Zum Klüngel gehören ebenfalls die Rechtsanwälte für Erbrecht aus Neumünster Peter Ottomar Steinbach und Klaus-Wolfram Kramer. Bei lohnenden Erbschaften und Betreuungsangelegenheiten werden die Anwälte sofort informiert und es wird ihnen ohne Vollmacht von Dohrn Akteneinsicht gewährt und entgegen der üblichen Praxis der Nachlassabteilung werden die Akten sogar zur "Bearbeitung" überlassen. Danach greifen sich die Anwälte das Mandat wie in einem Selbstbedienungsladen. Weigert sich ein Mandant das Mandat zu übertragen oder besteht keine Aussicht, dass der Klüngel Profit machen kann, werden Testamente und andere Dokumente für unecht und unechte Dokumente für echt erklärt, was ggf. mit einem Sachverständigengutachten der Gutachterin Mechthild Niehoff aus Hamburg begründet wird, die nachweislich schon uneidliche Falschaussagen vor Gerichten abgegeben hat. Die Beauftragung der Gutachterin erfolgt ohne Kenntnis der anderen Parteien in einer verbotenen rechtlichen Überraschungsentscheidung unter Absprache mit den Rechtsanwälten der Gruppe, damit die wahren Erben oder Beteiligten keinen Einwand erheben können. Ob die Gutachten tatsächlich aus der Hand der Sachverständigen stammen, ist bei der Qualität und den Richtlinienvorgaben der Gesellschaft für Forensiche Schriftsachverständige auch noch sehr zweifelhaft. Auskünfte darf die Gutachterin einzelnen Parteien darüber nicht geben. Diese Klüngelei wird durch entsprechnde Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) und das Gesetz für die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) gefördert. Abgesichert werden die Sachverständigengutachten durch angebliche Telefonate von Dohrn mit der Gutachterin, die die Nachlass- und Betreuungsrichterin als Aktenvermerk festhält. "Zeugenbefragung per Telefon ohne Anwesenheit der Parteien". Ein Persilschein für Amtsrichterin Dohrn, Amtsgerichtsdirektor Hoops und andere.
Wenn Erben oder andere Beteiligte noch Probleme machen und der Geldfluss zu stoppen droht, wird der Pfleger Dieter Krukenberg aus Pinneberg mit der treuhändigen "Verwaltung" beauftragt. Trotz mehrfacher Urkundenunterdrückung durch den Berufspfleger am 09.12.2007 im Zusammenwirken mit dem "Zeugen" Stefan R. aus Bornhöved werden ihm immer wieder neue Aufträge per goldenen Handschlag von der Rechtspflegerin Kahlke zugespielt. Beschwerden werden von Hoops und den anderen nicht gehört. Dohrn und Kahlke sorgen für die entsprechenden Beschlüsse. Erbschafts- und Betreuungsgüter werden dann an Strohmänner im sogenannten "Kick Back Verfahren" zum Spottpreis veräußert. So gelangt die Gruppe günstig an Immobilien und andere Wertgegenstände. Konten und Bargeld werden schon vorher vom Pfleger abgeräumt. Die Verkaufssummen aus dem Erbschaftsgewerk oder dem Betreuungsvermögen werden vor Verkauf wie zum Beispiel von Grundvermögen und Personenkraftwagen vom Pfleger sehr niedrig geschätzt oder unter Zuhilfenahme von getürkten Gutachten dargestellt. Der wahre Erbe oder die Betreuten werden so gelinkt und langatmigen Verfahren ausgesetzt.
Damit sich die so gebeutelten Rechtssuchenden nicht mit allzu vielen Rechtsargumenten in diese Verfahren begeben können, kommt Strafrichter am Amtsgericht Neumünster Andreas Martins und Staatsanwältin Zollitsch ins Spiel. Der Amtsrichter verurteilt den Rechtssuchenden in Ausnahmegerichtsprozessen unter Verweigerung eines Rechtsanwalts mit Anschreien, seelischen Quelereien, Beleidigungen und Diskreditierungen (Beweis: Prozess AG-Neumünster v.26.08.2008, Az.308/08; Urteil Zustellung vom 14.10.2008) schnell mit einem gefälschten Gutachten der Sachverständigen Niehoff, Fotokopien von nicht vorhandenen Orginalschriftstücken, also offensichtlichen Fälschungen, und falschen Zeugenaussagen von Zeugen, die bereits Urkundenfälschung, versuchte Zeugenbeeinflussung und Urkundenunterdrückung pp. begangen haben. Der Angeklagte soll durch das Verhalten des Amtsrichters zum Geständnis genötigt werden. In gleicher Manier geht der Amtsrichter gegen Zeugen vor, die die Rechtsauffassung des "Angeklagten" stützen und einfach den Angeklagten nicht belasten können. Zur Belohnung für die Falschaussagen der vom Amtsgericht vorgetäuschten Zeugen der Anklage Roger und Niehoff (Beweis: Gerichtsprotokoll und Urteil vom 26.08.2008 AG-Neumünster Az.:308/08) werden Gerichtsverfahren und Ermittlungen gegen diese "Zeugen" mit Zustimmung des Amtsgerichts Neumünster unter Führung von Hoops durch Staatsanwältin Zollitsch nicht geführt oder sogar eingestellt. Außerdem hat Amtsrichter Martins die Protokollführerin Frenz in mindestens einem Fall aufgrund ihres grenzenlosen Vertrauens zur Fälschung von Verhandlungsprotokollen benutzt. Das Protokoll vom 26.08.2008 weist erhebliche Lücken auf. Richterin Dohrn hat der Rechtspflegerin Günzel am 19.12.2007 verboten ein einstweiliges Verfügungsverfahren und einen Strafantrag gegen Dieter Krukenberg aufzunehmen, wozu das Amtsgericht verpflichtet gewesen wäre, da das den Pflleger sofort den Job und dem Klüngel die Einnahmequellen gekostet hätte. Die Protokollführerin und die Rechtspflegerin stehen nun selber mit einem Bein im Knast.
Die Beteiligten bilden eine Gruppe, in der die Aufgaben klar verteilt sind: Hoops ist der Patron. Dohrn und Kahlke sind für die Finanzierung und die Kontakte verantwortlich. Die Rechtsanwälte Steinbach und Kramer und der Nachlasspfleger Krukenberg sorgen für die Abwicklung. Klagen und Beschwerden beim Landgericht Kiel werden nachweislich durch Diskreditierungen der Beschwerdeführer abgewürgt. Zudem wurde Staatsanwältin Zollitsch von der Staatsanwaltschaft Kiel hinzugezogen, um die Gruppe über mögliche Ermittlungen der Justiz auf dem laufenden zu halten und ggf. Ausnahmegerichtsverfahren mit falschen Beweismitteln vorzubereiten. Wenn der Beschwerdeführer immer noch auf sein Recht besteht wird als Geheimwaffe Richterin Schürger vom Oberlandesgericht Schleswig 3.Zivilsenat eingesetzt. Die Frau hat Erfahrung in Rechtssachen mit vielen Vermögenswerten und rechtsbeugenden Richtern. Da gehen dann auch schon einmal Beweismittel aus den Gerichtsakten "verloren", wie das OLG-Schleswig im Schreiben vom 12.Juni 2008 kleinlaut zugeben musste. Mehrere Servicekräfte hatten sich in Anwesenheit des Beschwerdeführers bemüht das beweiserhebliche Schriftstück aufzufinden - ohne Erfolg. Es soll dann wieder aufgetaucht sein, gefunden von Richterin Schürger. Bei Akteneinsicht des Beschwerdeführes am 25.08.2008 wurde aber lediglich eine Farbkopie festgestellt. Gerichte verwenden keinen Farbkopierer. Ein rechtstaatliches Verfahren sieht in der Regel aber anders aus und die entsprechenden Rechtsvorschriften bei Urkundenunterdrückung finden Anwendung. Schon 2003 machte das Bundesverfassungsgericht unter dem Vorsitz von Richter H.-J. Papier in einer Erbschaftsangelegenheit dem 3.Zivilsenat und seiner Rechtsauffassung ein Ende. Allerdings ging das Ausgangsverfahren vom Amts- und Landgericht Lübeck aus.
Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft
Oberste Maxime ist dabei das Legalitätsprinzip gemäß § 152 StPO. Gemäß § 143 Absatz 1 GVG wird die örtliche Zuständigkeit der Beamten der Staatsanwaltschaft durch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts bestimmt, für das sie bestellt sind. Sie verfolgt Straftaten, die in ihrem Bezirk oder die von Tätern mit Wohnort in ihrem Bezirk begangen wurden. Absatz 4 des vorgenannten Paragraphen lässt Ausnahmen zu.
In der Hauptverhandlung vertritt die Staatsanwaltschaft die Anklage. Sie wacht auch über die richtige Rechtsanwendung und kann deshalb gegen ein Urteil Berufung (§ 312 StPO) und Revision (§ 333 StPO) einlegen. Offensichtlich haben die Angeschuldigten dies übersehen wollen. Genau so werden offensichtlich die entsprechenden Kommentare zu den §§ 339, 344 Strafgesetzbuch(StGB)mit den höchstrichterlichen Rechtsprechungen, die EMRK und die ständige Rechtsprechung des BGH, des BVerfG und des EGMR sowie die UNO-Resolution 217 A (III) eindeutig nicht beim Amtsgericht Neumünster beachtet. Die Staatsanwaltschaft ist eine hierarchisch aufgebaute Justizbehörde (§ 146 GVG). Die Dienstaufsicht obliegt dem Leitenden Oberstaatsanwalt für die Staatsanwälte beim Landgericht, dem Generalstaatsanwalt für die Staatsanwälte beim Oberlandesgericht sowie für die Staatsanwälte seines Bezirks und dem Justizminister hinsichtlich aller Staatsanwälte und Richter (§ 147 GVG; Artikel 98 Abs.1 und 3 GG). Artikel 97 Abs.1 GG greift für die angeschuldigten Richter nur insoweit, das sie den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und den internationalen Rechtsvorschriften und Abkommen unterworfen sind. Die richterliche Unabhängigkeit endet bei gesetzwidrigem Verhalten. Hier ist gleichfalls auf Artikel 25 f. und 23 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz BRD zu verweisen.
Geschäftsabläufe des Klüngels
Die Deals laufen immer nach dem gleichen Muster ab. Zum Bezirk des Landgerichtspräsidenten Emil Schmalfuss gehören das Amtsgericht Neumünster, das Amtsgericht Plön und das Amtsgericht Bad Segeberg. Die Grundbuchämter befinden sich praktischer Weise bei den Amtsgerichten. Die dortigen Rechtspfleger sind weisungsgebunden. Der Erbschaftsanwärter stellt beim Nachlassgericht einen Erbscheinsantrag. Zahlt er gut, erbt er schnell nach Abzug der "Gebühren". Gibt es prozessuale Problemem durch einen Beteiligten, geht es in die Nachlasspflegschaft, wo der Pfleger der Alleinherrscher über alles Erbgut ist. Die entsprechenden Vorschriften des BGB § 1960 ff. begünstigen diese mafiösen Strukturen, da gleichfalls widerstreitendes Parteivorbringen von der Gruppe als Angriff auf ihre Strkturen betrachtet werden. Beim Amtsgericht Plön, wo im Übrigen der Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz (Gehörsgewährungspflicht) auch außer Kraft gesetzt wurde, wird sogar eine Erbschaft einer Erbin erster Rangordnung seit über drei Jahren von einem Nachlasspfleger gepflegt und abkassiert, da angeblich ein Miterbe dritter Rangordnung gesucht werden muss. Beim Amtsgericht Neumünster stellte die Rechtspflegerin Kahlke in einem Fall erst einen Erbschein nach zweieinhalb Jahren aus, nachdem sie von der wahren Erbin Erika St.mehrfach georfeigt und "durchgeschüttelt" wurde. Dienstaufsichtsbeschwerden gingen dieser "Tat" voraus. Die Antworten von Hoops auf die Beschwerden waren die angebliche richterliche Unabhängigkeit. Die Körperverletzung durch die Erbin wurde nicht verfolgt, da sie sich gegenüber Hoops verpflichtete die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückzunehmen. Eindeutigere Rechtsbeugungen als im Gerichtsbezirk von Schmalfuss brauchen keines weiteren Beweises. Sie sind außerdem aus den Gerichtsakten ersichtlich, wenn man dies dann sehen möchte.
Die Gruppe finanziert aus ihren Gewinnen teure Immobilien, Urlaubsreisen und andere kostspielige Hobbys unter dem Deckmantel der unabhängigen Richterschaft. Richterin Helga Dohrn soll an mehreren Parfümerien in Bordesholm und Schleswig über einen Strohmann(Frau) beteiligt sein und so die Kohlen der Truppe reinwaschen. Die Pflichten eines Richters oder Rechtsanwalts und die entsprechenden Rechtsvorschriften scheinen die Gruppenmitglieder immer weiter aus den Augen verloren zu haben. Das angebliche soziale Angagement von Helga Dohrn dient lediglich dazu neue Opfer zu suchen, bei denen zukünftig kassiert werden kann. Als Betreuungsrichterin kann sie Pflegschaften anordnen, die sich lohnen und so eine weitere Einnahmequelle sicher stellen. Dies ist am Beispiel eines Rentners aus Neumünster-Tungendorf nachweisbar, der durch die Übertragung einer Pflegschaft für zwei ältere Damen zu plötlichem Reichtum gekommen ist. Dohrn ist unerwartet und persönlich an den Mann herangetreten, obwohl sie dem Begünstigten gar nicht bekannt war. Günstig dabei ist, das Rechtsanwalt Steinbach und Kramer gleichzeitig Notare sind. Diese treten auch entgegen der Bundesrechtsanwaltsordnung in der Doppelfunktion auf. Bevollmächtigungen brauchen die Vorgenannten Anwälte nicht vorweisen, denn bei Problemen tritt Helga Dohrn für sie ein. Die Richterin telefoniert gerne, wie im Fall bei der Rechtspflegerin Günzel. Unter Mißbrauch ihres Richteramtes gibt sie rechtswidrige Anweisungen.
Langjährige Rückübertragungsverfahren von Erbschaften sind ebenfalls beim Amtsgericht Neumünster anhängig. Die Truppe baut dabei auf die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Erbschaften zur Herausgabepflicht bösgläubiger Erwerber. Dies wird nach dem neuen Erbrecht noch gefördert, denn die Frist beträgt drei Jahre. So spielt die Nachlass- und Betreuungsmafia auf Zeit und braucht nur abwarten. Bekommt der Erbe dann doch noch einen Erbschein oder die Betreuten ihr Recht, können sie sich das hinter den Spiegel klemmen.
Die Strukturen gleichen sich ebenfalls wie im Fall des Nürtinger Betreuungsrichters Michael Irmler, der vor dem Landgericht Stuttgart am 14.November 2008 in 54 Fällen wegen Aktenfälschung, Rechtsbeugung und anderen Delikten zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde (Aktenzeichen 16 Kls 180 Js 10961/06). Selbst nach seiner Verurteilung durch die Vorsitzende Richterin Müller war der Ex-Richter der Rechtsauffassung, er habe korrekt gehandelt. Im Fall des Ex-Richters vom Oberlandesgericht Oldenburg K.-U. Pasker und seiner Ehefrau Sabine, einer Staatsanwältin, zeigten sich gleiche mafiöse Strukturen. Und beim Ex-Amtsrichter vom Amtsgericht Neumünster Jöcks, der zu dreieinhalb Jahren Knast verurteilt wurde, will Hoops nichts bemerkt haben? Wenn er diesen Straftäter rechtzeitig kaltgestellt hätte, wäre der Schaden Dritter wenigstens in Grenzen geblieben. Aber da ist eben die richterliche Unabhängigkeit, die Hoops gerne vorschieb, genau wie seine nachweislichen Behauptungen, er könne gegen solche Straftäter und deren gerichtliche Entscheidungen nichts unternehmen. Das Strafgesetzbuch, die ständige Rechtsprechung des BGH, des BVerfG und die Dienstvorschriften stellen allerdings eine ganz andere Rechtsauffassung dar.
Lothar Bösselmann Mitglied IFJ, DJV, DJU