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Spezieller Auslandskrankenschutz für NAFTA-Länder

Autor: bildung | Erstellt am: 20.04.2011 | Gelesen: 687
Kategorie: Reisen - Urlaub & Tourismus | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Grenzenlos reisen, grenzenlos versichert?

Grenzenlos reisen, grenzenlos versichert?
Grenzenlos reisen, grenzenlos versichert?
Dresden, 20.04.2011 - Viele Auslandskrankenversicherungen gelten weltweit - mit Ausnahme der NAFTA-Länder. Das ‘Nordamerikanische Freihandelsabkommen‘ [NAFTA] ist ein ausgedehnter Wirtschaftsverbund zwischen Kanada, den USA und Mexiko und bildet eine Freihandelszone auf dem nordamerikanischen Kontinent.

Nur bestimmte Auslandsversicherungen sind zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Privatreisenden, Geschäftsreisenden, Au-Pairs, Studenten, Sprachschülern, Austauschschülern und Bildungsreisenden in den USA, Mexiko und Kanada. Die Laufzeit, inklusive Verlängerung, kann zwischen einen Tag und zwölf Monaten betragen. Ist das Reiseziel eines der NAFTA-Länder, sollte beim Versicherer nachgefragt werden, ob auch für diese Länder alle Versicherungsleistungen ihre Gültigkeit haben.

Allgemein gilt: Wird ein Aufenthalt in Ländern absolviert, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist eine Auslandskrankenversicherung zwingend abzuschließen. Behandlungen in diesen Ländern kosten häufig ein Mehrfaches wie in Deutschland. Eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Eine Haftpflichtversicherung ist im Ausland deshalb auch sinnvoll, weil in Ländern, wie etwa den USA, bei einem Schaden horrende Kosten anfallen können.

Hinweis! Zu beachten ist, dass eine bereits bestehende Auslandskrankenversicherung, die i.d.R. für Urlaubsreisen bis zu 42 Tage gültig ist, nicht mit einer langfristigen Auslandskrankenversicherung kombiniert werden sollte. Bei einem Leistungsfall könnte sich das Versicherungsende der kurzfristigen Auslandskrankenversicherung mit dem Beginn der langfristigen Auslandskrankenversicherung überschneiden. Die Kosten der laufenden Behandlung, die in diesem Fall als Vorerkrankung zu sehen ist, werden dann von der langfristigen Auslandskrankenversicherung nicht übernommen.

Bei langfristigen Aufenthalten im Ausland ist eine monatliche Beitragszahlung der Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Außerdem ist bei einer Auslandsversicherung zu prüfen, ob die Versicherungsgesellschaft den Anforderungen der internationalen Insolvenzabsicherung entspricht.

Weitere Informationen und Hinweise zu speziellen Auslandsversicherungen: www.BildungsMakler24.de/auslandsversicherungen.html

BildungsMakler24 betreibt und vermarktet das Bildungsportal: BildungsMakler24.de – ein Portal für Bildungsangebote im In- und Ausland, inklusive Finanzierung mit Fördermitteln. Das Info-Portal gibt sachkundige Bildungsberatung in kompakter Form sowie viele hilfreiche Tipps und Hinweise. Dem Besucher wird dabei geholfen, gute Entscheidungen bei der Planung seiner eigenen Ausbildung bzw. Weiterbildung zu treffen. Als Service werden einige handverlesene Bildungsanbieter mit unterschiedlichen Leistungen empfohlen. Außerdem baut BildungsMakler24 seit März 2011 deutschlandweit ein Bildungsmakler-Netzwerk auf, da die Nachfragen von Bürgern nach unabhängiger Bildungsberatung rasant zugenommen haben – www.BildungsBeratung24.de.

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