Gnadenbrotpferd
Auch wenn ein Gnadenbrotpferd nicht mehr geritten wird, kann es Schäden verursachen. Stellen Sie sich vor, dass das Gnadenbrotpferd auf der Weide grast, durch ein Rascheln aus einem Busch aufschreckt und dann nach links scheut. Dabei durchbricht es den Zaun, rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall! Wer zahlt dann?
Laut § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt nur das Risiko bei Schäden durch bestimmte Kleintiere. Der Eigentümer eines Pferdes kann das Risiko als Tierhalter mit Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung an einen Versicherer abgeben und sorgt somit für den Fall der Fälle für eine prompte und unkomplizierte Regulierung, insbesondere im Schadensfall.
Verschiedene Tarife können Sie beispielsweise bei GUP-Makler.de kostenlos vergleichen und bei Bedarf sofort abschließen. Weitere Informationen zu uns:
Als unabhängiger Versicherungsmakler betreut G&P Versicherungsmakler seit 1974 Halter von Tieren, Vereine, private Haushalte, Gewerbetreibende und Firmen in allen Versicherungssparten. Individuell und günstig im Preis. Diese Beratung ist für unsere Kunden kostenfrei. Zögern Sie als nicht uns anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben.
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