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Spartipps Einkommensteuererklärung 2009 - Ausfüllhilfe

Autor: Sebby | Erstellt am: 11.01.2010 | Gelesen: 21158
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Mit den Richtigen Tipps Steuern sparen.

Handwerkehrrechnungen sind in der Einkommensteuererklärung abzugsfähig.
Handwerkehrrechnungen sind in der Einkommensteuererklärung abzugsfähig.
Wer macht schon gerne die Einkommensteuererklärung? Aber Sie werden sehen, wenn Sie diese Tipps beherzigen, wird die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung Spaß bereiten, denn so holt man das Maximale bei Finanzamt heraus.

Zunächst sollte jeder überprüfen, ob er überhaupt einkommensteuerpflichtig ist. Jeder Bürger hat einen Grundfreibetrag von 7.680 Euro pro Jahr (Bei verheirateten der doppelte Betrag). Wird dieser nicht überschritten, entfällt die Abgabepflicht. Kommt man aber über den Freibetrag hinaus, sollten folgende Tipps beachtet werden.

Wer Arbeitnehmer ist, kann alle Ausgaben die in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Gemeint sind z. B. Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Fahrtkosten, Reinigung der Arbeitskleidung oder Fachliteratur. Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer einen Werbungskosten Pauschalbetrag von 920 Euro, diese werden automatisch angesetzt. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die tatsächlichen Kosten, nicht geringer als der Pauschalbetrag sind.

Die Entfernungspauschale in höhe von 0,3 Euro pro Entfernungskilometer bitte nicht vergessen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Kürzung verfassungswidrig ist. Wer bei der Einkommensteuererklärung 2007 und 2008 kein Geld bekommen hat, bitte unbedingt beim Finanzamt Einspruch einlegen, denn dann wird rückwirkend die Entfernungspauschale erstattet. Die Werbungskosten sind immer ein interessantes Thema, viele wissen leider nicht, diese voll auszuschöpfen.

Eine außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn man stärker mit Kosten belastet ist, als die Mehrzahl der übrigen Steuerzahler. Es gibt einen Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro. Ebenfalls gibt es den Behinderten-Pauschbetrag, der je nach Grad der Behinderung zwischen 310 Euro und 3.700 Euro liegt. Menschen die über 60 Jahre alt sind, bekommen für eine Haushaltshilfe ein Pauschalbetrag von 624 Euro anerkannt. Lebt ein behinderter Mensch im Haushalt, erhöht sich der Betrag auf 924 Euro.

Sonderausgaben, ein weiterer wichtiger Punkt in der Einkommensteuererklärung 2009. Sonderausgaben sind Ausgaben, die eher in den privaten Bereich fallen. Auch bei den Sonderausgaben gibt es einen Pauschalbetrag, dieser beträgt bei Ledigen 36 Euro und bei Verheirateten 72 Euro. Da die Beträge eher gering angesetzt sind, ist der Betrag schnell erreicht. Zu den Sonderausgaben zählen: private Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen, Ausbildungskosten, Unterhaltskosten und Spenden. Um die Ausgaben angerechnet zu bekommen, sollten Rechnungen, Belege und Spendenbescheinigungen immer der Einkommensteuererklärung in Kopie beigefügt werden.

Autor: Sebastian Brinzing
 
 
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