Auslandsware in deutschen Zahnarzt-Praxen Es ist allseits bekannt, dass
Zahnersatz im allgemeinen eher teuer ist. Allein die Herstellungskosten für Zahnprothesen & Co. nehmen 60 – 70% der Rechnung ein. Hiervon sind neben den Materialkosten hohe Personalkosten mit einzurechnen, die in Deutschland in einer recht hohen Höhe anfallen.
Von daher ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr deutsche Zahnarztpraxen ihr Vertragslabor nicht aus Deutschland, sondern aus fernöstlichen Ländern auswählen. Hier sind die Herstellungskosten günstiger, weil die dortigen Arbeitskräfte weniger Geld verlangen. Im Grunde kann dann Zahnersatz, der von der Qualität her nicht unbedingt schlechter sein muss als deutscher, in deutschen Zahnarztpraxen zu günstigeren Konditionen angeboten werden. Die Zahnärzte beziehen mehr Patienten und diese sparen beim Zahnersatz, ohne für den Einsatz in ein anderes Land fahren zu müssen.
Auch wenn die deutschen Dentallabore für ihre Qualität stehen, können auch Produkte aus fernöstlichen Ländern den Qualitätsvorschriften standhalten, denn es dürfte kaum Zahnärzte geben, die
Zahnbrücken oder auch Zahnkronen einsetzen, die dem deutschen Standard nicht entsprechen.
Aber wie sollen wir wissen, welcher Zahnarzt mit ausländischen Dentallaboren zusammenarbeitet? Und wie sieht es hier mit der Gewährleistung aus? Im Grunde entsteht hier ein Fertigungsvertrag zwischen Zahnarzt und Dentallabor. Sollten also wirklich Mängel am Zahnersatz auftreten, müsste der Zahnarzt die geleistete Arbeit bemängeln. Da auch dieser sich rechtlich absichern wird, kann man davon ausgehen, dass auch die Dentallabore in fernöstlichen Länder Mängelbeseitigungen vornehmen.
Allerdings hat man ja immer noch die Wahl, man muss, wenn man auf Qualität und Gewährleistung Wert legt, keine ausländische Herstellung wählen. Der Zahnarzt, sofern er ausländische Dentallabore als Vertragspartner aufzuweisen hat, wird Ihnen sicherlich das Angebot machen, um Ihnen hier hohe Kosten zu ersparen. Annehmen müssen Sie dieses Angebot jedoch nicht.