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Sozialversicherungen: Welche Versicherungen gibt es?

Autor: plopper | Erstellt am: 06.05.2010 | Gelesen: 2255
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Ein kurzer Überblick über den Versicherungsdschungel

Wissenswertes zum Thema Sozialversicherungen:

Die 5 Säulen der Sozialversicherung

Die deutsche Sozialversicherung besteht aus den sogenannten "5 Säulen". Diese sind: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Sozialversicherungen sind Pflichtversicherungen für alle Arbeitnehmer und Auszubildende, für Studenten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs, Wehr- und Zivildienstleistende, außerdem auch für Arbeitslose, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen und für Rentner.

Krankenversicherung:

Laut Sozialgesetzbuch ist des: "Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung , die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Dazu gehört auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern".

Träger der Krankenversicherung sind die die jeweiligen Krankenkassen, beispielsweise Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen, Innungen etc. Diese werden aus den Beiträgen ihrer Mitglieder finanziert und zwar je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer. Bei Rentnern übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil. Versicheren kann man sich bei der Krankenkasse seiner Wahl- es besteht Kassenwahlrecht. Da jede Krankenkasse hat verschiedene Zusatzoptionen bietet, ist es von Vorteil sich über mehrere Kassen zu informieren.

Unfallversicherung:

Auch hier kann im Sozialgesetzbuch nachlesen dass es Aufgabe der Unfallversicherung ist: "Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen". Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind im hauptsächlich medizinische Leistungen sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente).

Die Unfallversicherung wird von der Berufsgenossenschaft getragen. Diese wird nur aus den Beiträgen der Arbeitgeber finanziert. Das heißt der Arbeitnehmer zahlt bei dieser Versicherung selber keinen Beitrag.

Rentenversicherung

Von der Rentenversicherung erhalten wir nach unserer Pensionierung Rente. Träger der Rentenversicherung sind die Landesversicherungsanstalt für Arbeit (LVA) und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Arbeiter zahlen ihre Beiträge in die LVA ein und Angestellte in die BfA. Auch die Rentenversicherung wird durch Beiträge finanziert, die jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt werden.

Arbeitslosenversicherung

Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie finanziert sich genau wie die Renten- u. Arbeitslosenversicherung durch die Beiträge, die jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.

Die wichtigsten Leistungen für Arbeitnehmer sind wie folgt:

Entgeltersatzleistungen:
Arbeitslosengeld, Übergangsgeld; Insolvenzgeld, Unterstützung durch Beratung und Vermittlung im Arbeitsamt, Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten d. h. Kurse, Weiterbildungen, Fahrkostenbeihilfe, Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit , Förderung der Berufsausbildung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation), Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld), Kurzarbeitergeld und einiges mehr.

Darüber hinaus erbringt die Arbeitslosenverischerung auch Leistungen für Arbeitgeber, beispielsweise in Zuschüssen für die Einstellung von Personen oder die Beschäftigung schwer vermittelbarer Personen wie Ungelernt, Behinderte.

Pflegeversicherung:

Eine Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung, die im Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit einspringt. Die Träger der Pfelegversicherung sind, wie bei der Krankenversicherung, die Krankenkassen. Beim Eintreten eines Pflegefalles unterscheidet die Pflegeversicherung 3 Stufen: Erheblich pflegebedürftig, schwer pflegebedürftig und schwerst pflegebedürftig. Die Hilfen werden im Einzelfall je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gewährt durch Zahlung eines Pflegegeldes bei ehrenamtlicher Pflege (im Normalfall durch Angehörige) oder durch Übernahme der Pflegekosten bei professioneller ambulanter oder stationärer Pflege. Auch die Kosten für Pflegehilfsmittel oder Maßnahmen die eine leichte weitere Betreuung zuhause ermöglichen (Umbaumaßnahmen) können übernommen werden.

Neben den Sozialversicherungen gibt es noch eine Reihe weiterer, privater, Versicherungen die sich jeder Bürger selbst aussuchen kann.

Näher eingehen möchten wir noch auf die Kfz-Haftpflichtversicherung da diese eine Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter ist. Durch die Teilnahme am Verkehr setzt man sich und die anderen Verkehrsteilnehmer Risiken aus, d. h. Schäden am eigenen bzw. fremden Auto, im Falle einer Verletzung oder gar die Tötung von Dritten sowie Beschädigung von Sachen gegen deren finanzielle Folgen man sich ausreichend absichern sollte. Hier sollte man sich eingehend informieren, da es eine schier unendliche Zahl an Tarifen gibt und man viel Geld sparen kann, wenn man sich ausreichend informiert hat.

Als Bemessungsgrundlage für die Beiträge werden folgende Faktoren herangezogen: die Zeit, die der Versicherte unfallfrei gefahren ist; der Wohnort und der Fahrzeugtyp und diverse weitere Faktoren (Garagenauto, Fahrleistung im Jahr, etc.) . Darüberhinaus werden auch Statistiken herangezogen, die Auskunft über das Risiko geben sollen. Ist das Risiko in der Statistik besonders hoch (z.B. bei Fahranfängern), dann steigen auch die Beiträge.

Wer zuvor unfallfrei Moped oder Motorrad gefahren ist, kann möglicherweise von einem günstigen Angebot für eine Autoversicherung profitieren. Frauen sind hier übrigens ein Gegenbeispiel: da sie laut Statistik weniger Unfälle verursachen als Männer, bieten viele Versicherer Sondertarife für Frauen an. Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kann man auf freiwilliger Basis eine Kasko-Versicherung abschließen.

Mit der Kfz-Kasko-Versicherung versichern Sie Ihr Fahrzeug für den Fall, dass es beschädigt wird. Unterschieden wird zwischen einer Teil- und einer Vollkasko-Versicherung. Die Kfz-Teilkasko-Versicherung kommt für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des Fahrzeugs durch Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Kurzschlussschäden an der Verkabelung auf. Die Kfz-Vollkasko-Versicherung kommt zusätzlich für Schäden am Fahrzeug auf, die durch einen Unfall oder durch mut- oder böswillige Handlungen entstehen.
 
 
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