Soziale Arbeit im Kontext Schule
In meiner Facharbeit habe ich meine Erfahrungen und Beobachtungen aus der Praxis an einer Gemeinschaftsschule, mit der Fachliteratur zum entsprechenden Thema abgeglichen.
Dabei wollte ich in meiner Facharbeit herausfinden, welche Rolle ein Pädagoge einnehmen sollte, um soziale Arbeit an einer Schule leisten zu können und welche Rahmenbedingungen dafür nötig sind.
Außerdem wollte ich dabei die Bezüge der Schulsozialarbeit im System der Schule und die Kooperation mit der Offenen Jugendarbeit beleuchten.
Abschließend habe ich die Möglichkeiten aufzeigen, welche die Schulsozialarbeit gegenüber der Offenen Jugendarbeit bietet und dabei bin ich auch auf mögliche Grenzen und Probleme eingegangen, welche sich ergeben können.
1. Einleitung
Zurzeit absolviere ich eine dreijährige Ausbildung zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik des Kreises Pinneberg in Pinneberg, dort befinde ich mich aktuell im letzten von insgesamt drei Ausbildungsjahren.
Im Rahmen meines 20-wöchigen Oberstufenpraktikums bin ich nun seit dem 23.08.2010 als Schulsozialarbeiter an der Gemeinschaftsschule Lübscher Kamp in Itzehoe tätig. Dort erlebe ich täglich, wie Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichsten Problemen zu kämpfen haben, Lehrer an ihre Grenzen stoßen und die Jugendlichen so nicht die Hilfen bekommen können, derer sie eigentlich bedürfen.
Der Spagat zwischen Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf der einen Seite und dem pädagogischem Handeln in schulischen oder außerschulischen Krisen- und Konfliktsituationen der Schülerinnen und Schüler auf der anderen, ist für das Lehrpersonal in vielen Fällen nur sehr schwer zu bewältigen.
Dadurch, dass die Schüler an Gemeinschaftsschulen unterschiedlichster sozialer Herkunft sind und es auch nicht wenige gibt, die aus einem eher bildungsfernen familiären Umfeld stammen, kommt es regelmäßig zu Situationen, in denen Schülerinnen und Schüler jedoch genau diese Hilfen benötigen, für die ihre Lehrer kaum Zeit und Kraft finden. Außerdem sind viele der Lehrkräfte für den Umgang mit Situationen solcher Art schlicht nicht ausreichend ausgebildet und geschult.
Hierbei handelt es sich um Konflikte unter den Schülern, Konflikte zwischen Schülern und Lehrern, Sorgen und Nöte, die schulischer Natur sind und solche, die privater, familiärer und häuslicher Natur sind. Doch egal, ob private oder schulische Probleme und Sorgen, für die Schülerinnen und Schüler sind sie alle belastend und sie wirken sich direkt oder indirekt auf verschiedene Lebensbereiche der Jugendlichen aus und nicht zuletzt auch auf ihre schulischen Leistungen.
Genau hier ergibt sich die Relevanz der Schulsozialarbeit, denn sozialpädagogische Hilfen in Krisensituationen, können und sollten in der Schule geboten werden. Die Jugendlichen verbringen dort immerhin sehr viel Zeit, nämlich rund die Hälfte ihres Tages. In der Schule sind die Jugendlichen täglich (vom Wochenende mal abgesehen). Warum sollte man diesen Rahmen also nicht nutzen, um für die Jugendlichen hier eine pädagogische Anlaufstelle zu schaffen?!
Die Beratung von Jugendlichen, Eltern und auch von Lehrkräften in den unterschiedlichsten Situationen, die Mediation in Konfliktsituationen verschiedenster Art, individuelles Bewerbungstraining für Jugendliche, sowie Berufsberatung und vieles Andere kann von Schulsozialarbeitern geleistet und angeboten werden.
All dies kann dazu beitragen, die Lebenssituation der Jugendlichen zu verbessern und ihnen damit auch das Lernen wieder zu erleichtern. Außerdem kann Schulsozialarbeit so dabei helfen, dass Lehrer mehr Zeit für Unterricht und Wissensvermittlung haben und letztendlich die Situation aller, am Schulbetrieb beteiligten Personen, zu verbessern.
Ich habe, im Rahmen meiner Arbeit an der Gemeinschaftsschule, unterschiedliche Beobachtungen gemacht und die verschiedensten Erfahrungen sammeln können. Diese haben mir deutlich gemacht, wie wichtig soziale Arbeit, besonders an der Gemeinschaftsschule ist.
Doch um Sozialarbeit an der Schule anbieten zu können, bedarf es unterschiedlichster Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.
So habe ich in der Praxis zum Beispiel oft erlebt, wie wichtig es ist, dass ich als Schulsozialarbeiter meine eigene Rolle innerhalb des Systems der Schule finde. Wie die Schüler mich und meine Rolle wahrnehmen und wie viel Vertrauen sie mir entgegenbringen können, ist maßgeblich dafür verantwortlich, wie erfolgreich ich als Schulsozialarbeiter Beratungen und andere pädagogische Hilfsangebote durchführen kann.
Auch die überaus wichtige Bedeutung der Vernetzung von Schulsozialarbeit mit der Offenen Jugendarbeit ist mir in meinem Praktikum immer wieder deutlich geworden.
In meiner Facharbeit möchte ich meine Erfahrungen und Beobachtungen aus der Praxis, mit der Fachliteratur zum entsprechenden Thema abgleichen. Hierbei werde ich in der Facharbeit die Erfahrungen, die ich in meiner Praktikumszeit bei der Arbeit mit einer der 6. Klassen der Gemeinschaftsschule gemacht habe, als „Roten Faden" nutzen und mich an verschiedenen Stellen immer wieder darauf berufen.
Dabei möchte ich in meiner Facharbeit herausfinden, welche Rolle ein Pädagoge einnehmen sollte, um soziale Arbeit an einer Schule leisten zu können und welche Rahmenbedingungen dafür nötig sind. Außerdem möchte ich dabei die Bezüge der Schulsozialarbeit im System der Schule und die Kooperation mit der Offenen Jugendarbeit beleuchten.
Abschließend möchte ich die Möglichkeiten aufzeigen, welche die Schulsozialarbeit gegenüber der Offenen Jugendarbeit bietet und dabei auch auf mögliche Grenzen und Probleme eingehen, welche sich ergeben können.
2. Erfahrungsbericht aus der Praxis an einer Gemeinschaftsschule
Meine im Rahmen des Praktikums an der Gemeinschaftsschule gesammelten Erfahrungen möchte ich im Folgenden verdeutlichen.
Zu diesem Zweck werde ich an dieser Stelle der Arbeit zunächst meine pädagogische Arbeit mit einer der 6. Klassen der Schule näher beschreiben. Auch in später folgenden Abschnitten der Arbeit werde ich mich immer wieder auf diese Klasse und die Arbeit mit ihr berufen.
Anschließend werde ich meine Erfahrungen schildern, die ich in Bezug auf meine Rolle als Erzieher an der Schule gemacht habe.
2.1. Erfahrungen aus der Arbeit mit einer 6. Klasse
In der genannten 6. Klasse gab es bei meinem Eintreffen an der Schule ein hohes Maß an verbaler und körperlicher Aggression. Es kam oft zu Streit und Auseinandersetzungen unter den Schülerinnen und Schülern. Auch Konflikte zwischen der Klasse und einzelnen Lehrkräften waren in dieser sehr viel häufiger zu verzeichnen, als in anderen Klassen.
Diese Konflikte führten dazu, dass ein Unterrichten in dieser Klasse teilweise unmöglich wurde. Die Gespräche zwischen Lehrern und Schülern, die z.B. regelmäßig auf Grund von Auseinandersetzungen in den Pausen geführt werden mussten, nahmen viel Zeit in Anspruch, die normalerweise für Unterricht verwand worden wäre. Auch lautstarke Konflikte innerhalb der Schulstunden machten es den übrigen Schülerinnen und Schülern sehr schwer, sich auf den Unterricht zu konzentrieren. Die Frustration innerhalb der Klasse war auf Grund der Gesamtsituation sehr groß.
Aus diesem Grund bin ich von der Klassenlehrerin der Klasse gebeten worden, in bestimmten Unterrichtsstunden den Lehrkräften unterstützend zur Seite zu stehen. Durch diese Unterrichtsbegleitungen stellte sich in der Klasse teilweise, zumindest in den betroffenen Stunden, eine veränderte Situation da.
Die Klasse konnte so sehr viel intensiver und individueller auf die Situation angepasst betreut werden. Wenn es z.B. Handlungsbedarf bei Konflikten während der Schulstunde gab, konnte ich mich um die Unterstützung der Betroffenen beim Lösen ihres Konfliktes kümmern. Ich bin in solchen Situationen dann meistens mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern aus der Klasse gegangen. Für die anderen Schülerinnen und Schüler konnte so eine längere Unterbrechung des Unterrichts und ihrer Konzentrationsphase vermieden werden und der gerade unterrichtende Lehrer konnte seinen Unterricht weiter fortführen.
Diese Unterrichtsbegleitungen gaben mir jedoch auch die Möglichkeit, die Klasse sehr gut kennen zu lernen und die Schülerinnen und Schüler viel beobachten zu können. Schnell bin ich dabei zu der gleichen Erkenntnis gekommen, wie die in der Klasse unterrichtenden Lehrer. Nämlich, dass in der Klasse ein dringender pädagogischer Handlungsbedarf besteht, um etwas an der für alle unbefriedigenden Gesamtsituation verändern zu können.
Bei einem Austausch und einem Gespräch mit der Klassenlehrerin habe ich dann angeboten, ein Projekt zum Thema „Stärkung der sozialen Kompetenz" mit der Klasse durchführen zu können. Diese Idee stieß auf große Zustimmung seitens des Kollegiums und so setzte ich das von mir so genannte „Sozialtraining" mit der Klasse in die Tat um.
Das Sozialtraining umfasste einen 6-stündigen Projekttag, sowie insgesamt 3 Vor- und Nachbereitungsstunden mit der Klasse. Ich führte das Sozialtraining nicht in der Schule, sondern in der benachbarten Begegnungsstätte Wellenkamp (Jugendzentrum) durch. In den Räumlichkeiten der Begegnungsstätte konnte ich mit der Klasse fernab von der Schule und den anderen Schülern und Klassen, sowie losgelöst vom Klingeln und den Pausenzeiten in der Schule arbeiten und den Projekttag gestalten.
Bei der Durchführung des Projektes war, neben mir, die meiste Zeit die Klassenlehrerin der 6. Klasse anwesend, um mir zum Einen unterstützend zur Seite zu stehen, falls es zu unvorhergesehenen Situationen gekommen wäre. Andererseits gab es auch von mir ausgewählte Methoden, die es aus pädagogischer Sicht voraussetzten, dass die Klassenlehrerin an der entsprechenden Aktivität teilnimmt.
Es wurden innerhalb des Projektes verschiedene Themen wie zum Beispiel Kommunikation, Wahrnehmung und die verschiedenen Arten und Erscheinungsformen von Gewalt behandelt. Zu diesen Themen habe ich mit der Klasse unterschiedliche Arbeitsaufträge, Spiele und Methoden durchgeführt. Die meisten der Methoden, die ich ausgewählt hatte, sollten der Klasse spielerisch bestimmte Inhalte vermitteln. Einige wenige waren jedoch eher auf der kognitiven Ebene, als auf der spielerischen anzusiedeln.
2.2. Erfahrungen in Bezug auf die Rolle des Erziehers
Mir war während meiner gesamten Praktikumszeit an der Gemeinschaftsschule sehr wichtig, dass ich von den Schülern nicht als Lehrer oder Hilfslehrer wahrgenommen werde. Mir war sehr daran gelegen, dass die Schüler mir gegenüber nicht gehemmt oder gar ängstlich waren, sondern das sie immer gerne und offen auf mich zugehen konnten.
Hierzu war es jedoch nötig, mich von Beginn des Praktikums an in gewisser Weise von den Lehrkräften abzugrenzen und den Schülern auf unterschiedliche Art immer wieder deutlich zu machen, dass ich eben kein Lehrer bin, sondern ein Schulsozialarbeiter.
Um den Schülern dies zu zeigen, habe ich zum Beispiel sehr viele persönliche Gespräche mit den Schülern geführt. Ich habe immer versucht, Interesse für die Schüler und ihre Belange aufzubringen und Verständnis für ihre Stimmungen und Gefühle zu zeigen. Auch das Sanktionieren bei Verstößen gegen die Schul- oder Hausordnung habe ich in der Regel etwas weniger streng betrieben, als die Lehrer der Schule.
So habe ich es meiner Meinung nach geschafft, eine sehr positive und persönliche Beziehung zu den meisten Schülern der Schule zu entwickeln, die dennoch immer auf einer professionellen Ebene stattgefunden hat.
So war meine persönliche und dem Schüler sehr zugewandte Rolle, die ich während meiner Arbeit an der Schule eingenommen habe, zum Beispiel sehr von Vorteil bei Beratungsgesprächen mit den Schülerinnen und Schülern. Diese konnten sich so in der Regel gut darauf einlassen und mir in diesen Gesprächen ihre Probleme und Sorgen schildern. Dies gab den jeweiligen Schülerinnen und Schülern und mir dann die Möglichkeit, gemeinsam zu überlegen, wie man die Situation verändern und verbessern kann.
Wie unumgänglich es ist, als Schulsozialarbeiter seine ganz eigene Rolle zu finden und sie sich immer wieder selbst bewusst zu machen, habe ich außerdem gemerkt, als ich das bereits erwähnte Sozialtraining mit der 6. Klasse durchgeführt habe. An einigen Stellen habe ich die Schüler zum Beispiel gebeten, den Anderen und mir etwas über ihre eigenen Erfahrungen zum entsprechenden Thema zu berichten. So unter Anderem auch, als es um das Thema Gewalterfahrungen ging. Hier war es für meine pädagogische Arbeit mit den Jugendlichen also von äußerster Wichtigkeit, dass die Schüler mir ihr Vertrauen entgegenbringen konnten und mir gegenüber offen und ungehemmt waren.
Im Rahmen der Arbeit mit der 6. Klasse habe ich außerdem regelmäßig eine schlichtende bzw. moderierende Funktion eingenommen, denn sowohl vor dem Durchführen des Projektes, als auch in dessen Anschluss kam es immer wieder zu kleineren, aber auch größeren Auseinandersetzungen und Konflikten zwischen Schülern der Klasse. Doch natürlich kam es nicht nur in dieser Klasse zu den gerade genannten Situationen, sondern in vielen anderen Klassen, sowie in den Pausen ebenso.
In weniger massiven Konfliktsituationen, in denen ich das Gefühl hatte, die Schülerinnen und Schüler könnten den Konflikt möglicherweise selbstständig lösen, habe ich auch immer versucht, die Schülerinnen und Schüler ihre Auseinandersetzung unter sich lösen zu lassen. Ich habe die Situation dann weiter beobachtet und erst in die Situation eingegriffen, wenn der Streit zu eskalieren drohte.
In der bestimmten 6. Klasse kam es jedoch vermehrt auch zu massiven verbalen oder körperlichen Streitigkeiten. In solchen Situationen, soweit ich sie beobachten konnte oder von Lehrern um Unterstützung gebeten worden bin, habe ich dann die Rolle eines Schlichters eingenommen. Ich habe mit den Beteiligten Gespräche geführt und versucht, den Schülerinnen oder Schülern bei der Konfliktbewältigung unterstützend zur Seite zu stehen.
Mir war wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler selbst auf eine Idee kommen, wie sie die Konfliktsituation vielleicht lösen können. Ich habe, wenn möglich, die Schülerinnen und Schüler lediglich auf dem Weg zur Konfliktlösung begleitet und sie unterstützt.
Bei sehr massiven Auseinandersetzungen musste ich dann auch aus meiner „eigenen Rolle" herausschlüpfen. Im Normalfall habe ich meine Angebote an der Schule so gestaltet, dass sie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig waren. Sie mussten nur teilnehmen bzw. meine Hilfen in Anspruch nehmen, wenn sie selbst es auch wollten.
Doch bei zu heftigen Streitigkeiten oder auch bei der geschilderten Gesamtsituation der 6. Klasse, war es mir nicht mehr möglich diesen Vorsatz beizubehalten. Die Maßnahmen und „Angebote" die aus diesen Situationen heraus resultierten, waren dann für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend und nicht mehr auf freiwilliger Basis.
So entstand bei meiner Arbeit teilweise eine Art Mischform aus Freiwilligkeit auf der einen und der Pflicht zur Teilnahme auf der anderen Seite.
3. Schulsozialarbeit als unerlässliches Glied im System von Jugendhilfe und Schule (Hypothese)
Meine Erfahrungen während des Praktikums an der Gemeinschaftsschule haben mir eines deutlich gemacht. Nämlich, dass Schulsozialarbeit eine ganz besondere und eigene Rolle in den Systemen von Schule und Jugendarbeit einnimmt oder einnehmen sollte.
Die Angebote der Offenen Jugendarbeit werden von den Jugendlichen in ihrer Freizeit wahrgenommen. Sie entscheiden sich also immer selbst, ob sie ein solches Angebot annehmen möchten oder nicht. Man spricht hier vom Prinzip der „Freiwilligkeit".[1]
Wo hingegen die Arbeit an der Schule immer auf dem Prinzip der „Verpflichtung" basiert. Die Jugendlichen müssen ihre Pflicht zur Teilnahme am Unterricht wahrnehmen, sonst drohen ihnen Sanktionen.[2]
Die Schulsozialarbeit steht mit ihrer ganz eigenen Rolle zwischen diesen beiden Institutionen bzw. Einrichtungen. Sie vereint die Freiwilligkeit auf der einen Seite und die Pflicht zur Teilnahme auf der anderen Seite in ihren Angeboten für die Jugendlichen.
Ein Teil der Angebote von Schulsozialarbeit ist für die Schüler also freiwillig, wie zum Beispiel freizeitpädagogische Angebote im Rahmen des offenen Ganztages. Andere Angebote sind für sie jedoch auch verpflichtend, wie zum Beispiel die Gespräche bei schulischen Konflikten.
Diese besondere Rolle und die damit verbundenen Möglichkeiten der Schulsozialarbeit haben in mir folgende Hypothese entstehen lassen:
„Die Schulsozialarbeit ist ein unerlässliches Glied in den
Systemen der Offenen Kinder- & Jugendarbeit und der Schule!"
4. Zielsetzung der Facharbeit
Während der Arbeit an meiner Facharbeit möchte ich zum Einen herausfinden, welche Rolle ich als Pädagoge einnehmen sollte, um soziale Arbeit an einer Schule leisten zu können und welche Rahmenbedingungen dafür vorhanden sein müssen. Außerdem möchte ich dabei auf die Bezüge der Schulsozialarbeit im System der Schule eingehen und die Kooperation mit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beleuchten.
Abschließend möchte ich die Möglichkeiten aufzeigen, welche die Schulsozialarbeit gegenüber der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bietet und dabei auch auf mögliche Grenzen und Probleme eingehen, welche sich für die Schulsozialarbeit ergeben können.
5. Theoretische Auseinandersetzung mit der Thematik
5.1. Ziele & Aufgaben der Schulsozialarbeit
Das Hauptziel der Schulsozialarbeit ist es, die Lebens- und Lernbedingungen von Kindern und Jugendlichen ihrer Schule nachhaltig zu verbessern. Dies beinhaltet zum Beispiel die Beratung der Schülerinnen und Schüler, sowie der Lehrer und der Eltern & Erziehungsberechtigten in den unterschiedlichsten Situationen.
Durch die Beratung und Schulung der Eltern kann zum Beispiel ihre persönliche Erziehungskompetenz gefördert und somit die Lebensbedingungen der Jugendlichen verbessert werden.
Um jedoch die Lernbedingungen für die Schüler verbessern zu können, ist es auch notwendig, dass eine positive Atmosphäre in der Schule herrscht. So ist also auch die Verbesserung des Schulklimas eine unumgängliche Aufgabe der Schulsozialarbeit.
Dazu gehört die Mitwirkung von Schulsozialarbeit an Schulfesten und Schulveranstaltungen, das Begleiten von Klassen bei Wandertagen und Schulausflügen, sowie das Verankern von sozialpädagogischen Inhalten im Schulkonzept oder Schulprogramm.
Auch die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern ist eines der zentralen Ziele von Schulsozialarbeit. Dazu gehören beispielsweise auch Hilfen zur Förderung der sozialen Kompetenz der Jugendlichen, zum Beispiel durch Kommunikationstrainings, das Aufzeigen von Konfliktlösestrategien oder auch die Förderung von interkulturelle Kompetenzen. Auch Selbstbehauptungs- und Selbstsicherheitstrainings fallen in den Bereich der Persönlichkeitsentwicklung.
Das Anbieten von freizeitpädagogischen Aktivitäten und das Mitgestalten des Ganztages in der Schule sind weitere Aufgabe der Schulsozialarbeit.
Außerdem ist es die Aufgabe der Schulsozialarbeiterin oder des Schulsozialarbeiters, die Schülerinnen und Schüler bei ihren persönlichen Krisen in der Schule und im Klassenverbund, sowie in ihrer Familie und auch in der Peergroup individuell zu unterstützen und sie zu beraten.
In bestimmten Situationen ist es notwendig, dass Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern von Schulsozialarbeit an außerschulische Fachinstitutionen weitervermittelt werden. Solche Fachinstitutionen können zum Beispiel spezielle externe Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen, Fachärzte oder auch Ämter sein. Dazu gehören aber auch Hilfen des Sozialarbeiters, bei der Beantragung von Jugendhilfemaßnahmen.
Um eine solche Vermittlung jedoch vornehmen zu können, muss der Schulsozialarbeiter sich eine Art Netzwerk geschaffen haben. Es sollte ein stetiger Kontakt zwischen Schulsozialarbeit und externen Beratungsstellen, Ämtern und anderen Institutionen herrschen, die am Konzept der Jugendhilfe beteiligt sind. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der „Vernetzung im Sozialraum" oder der „Öffnung zum Gemeinwesen".
Dazu gehört jedoch nicht nur der fachliche Kontakt zu außerschulischen Institutionen. Diese Aufgabe beinhaltet auch das Planen und Durchführen von kulturellen Aktivitäten in Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen oder auch Vereinen.[3]
5.2. Rahmenbedingungen für Schulsozialarbeit
Neben den beruflichen und den auf das Personal bezogenen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der beruflichen Qualifikation der Schulsozialarbeiter, den Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Schulsozialarbeiter und dem Personalschlüssel in Bezug auf die Anzahl der zu betreuenden Schüler, gibt es eine Vielzahl von weiteren wichtigen Rahmenbedingungen für soziale Arbeit im System der Schule.
Dazu gehört ohne Zweifel, dass Schulsozialarbeit immer eines eigenständigen pädagogischen Konzeptes bedarf. Das Konzept muss an die Arbeit in der jeweiligen Schule bzw. im jeweiligen Stadtteil angepasst sein und sollte auf den „Standards für Schulsozialarbeit" des jeweiligen Bundeslandes basieren.
In diesem Konzept sollte genau beschrieben werden, welchen strukturellen Bedingungen die jeweilige Schulsozialarbeit unterliegt (Standort, Träger, Personal, Räumlichkeiten, etc.). Auch sollte hier festgehalten werden, welche Zielgruppen die Schulsozialarbeit ansprechen soll.
Das Konzept beschreibt außerdem die Zielsetzung der pädagogischen Arbeit und die Grundsätze nach denen gearbeitet werden soll. Auch die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der pädagogischen Arbeit sollte das Konzept beinhalten.
Besonders wichtig ist auch, dass die Aufgaben und Handlungsfelder der jeweiligen Schulsozialarbeit von der Schule, dem Träger und den Sozialarbeitern gemeinsam erarbeitet und festgelegt werden. In der Konzeption müssen diese dann festgehalten werden.
Eine weitere wichtige Rahmenbedingung für Schulsozialarbeit ist das Vorhandensein von angemessenen Räumlichkeiten. Schulsozialarbeit benötigt Platz für Beratungen, Räume für soziale Gruppenarbeiten und Raum für das Anbieten von freizeitpädagogischen Aktivitäten. Soweit möglich, sollten dem Sozialarbeiter Klassen- und Fachräume für außerschulische Angebote zur Verfügung stehen.
Für die unterschiedlichen Angebote der Schulsozialarbeit bedarf es verschiedenster Arbeitsmaterialien. Diese sollten für die Arbeit zur Verfügung stehen oder, falls sie nicht vorhanden sein sollten, angeschafft werden.
Auch die Nutzung eines Computers mit Internetanschluss, sowie die Mitbenutzung des Kopierers der Schule sollte für den Schulsozialarbeiter sichergestellt sein.
Nicht zuletzt ist auch Supervision und der Austausch mit anderen pädagogischen Fachkräften des gleichen Arbeitsfeldes für eine funktionierende Schulsozialarbeit von äußerster Wichtigkeit und somit unabdingbar. [4]
Zuletzt gibt es noch die so genannten kooperationsbezogenen Rahmenbedingungen. Diese beziehen sich auf Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und der Schule oder auch auf die Zusammenarbeit, zwischen der Schulsozialarbeit und den Lehrern. Oftmals sind diese Kooperationen von Konflikten betroffen. Es ist also besonders wichtig, dass in den kooperationsbezogenen Rahmenbedingungen von allen Kooperationspartnern für Sicherheit, Verlässlichkeit und Konstanz gesorgt wird.
Zum Beispiel wirkt ein regelmäßiger Austausch zwischen den einzelnen Kooperationspartnern im besten Fall Spannungen und Konflikten entgegen.[5]
5.3. Methoden von Schulsozialarbeit
Die Methoden, die dem Schulsozialarbeiter bei seiner Arbeit mit den Jugendlichen zur Verfügung stehen, sind im Prinzip die selben, die auch in anderen Bereichen der sozialen Arbeit zum Einsatz kommen.[6]
Dazu gehören zum Beispiel auch erlebnispädagogische, freizeitpädagogische und spielpädagogische Angebote. Auch Aktivitäten und Angebote im Rahmen von Kulturarbeit zählen zu den Methoden der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und somit auch zum Methodenrepertoirevon Schulsozialarbeit.
Bei der Schulsozialarbeit kommen jedoch überwiegend folgende Methoden der pädagogischen Arbeit zur Anwendung:
- Soziale Beratung von Schülerinnen & Schülern, Lehrern und Eltern
- Einzelfallhilfe für Schülerinnen und Schüler
- Soziale Gruppenarbeit (z.B. mit Klassen, Schülergruppen, Lehrern, etc.)
- Gemeinwesenarbeit (z.B. Kooperationen mit lokalen Sportvereinen)
- Netzwerkarbeit (z.B. Kooperationen mit Beratungsstellen, Ämtern, etc.)
- Intervention bei schulischen und außerschulischen Krisensituationen
- Freizeitpädagogische Angebote im Rahmen des Offenen Ganztags [7]
5.4. Arbeitsprinzipien von Schulsozialarbeit
Es gibt zahlreiche Fachliteratur, welche sich mit dem Thema der Grund- und Arbeitsprinzipien von Schulsozialarbeit beschäftigt. Das Thema wird in der Literatur von den verschiedenen Fachleuten unterschiedlich diskutiert.
Teilweise wird von den Experten versucht, eigene Grundsätze und Arbeitsprinzipien für die Schulsozialarbeit zu formulieren und zu verfassen. Doch die Mehrheit spricht sich dafür aus, dass Schulsozialarbeit als ein Element der Jugendhilfe zu verstehen ist, welches direkt in der Schule verortet ist.[8] (Mehr zum Thema „Bezüge der Schulsozialarbeit" unter Gliederungspunkt 5.5.)
Betrachtet man Schulsozialarbeit als einen Teil der Jugendhilfe, sollte sie, nach Meinung vieler Fachleute, auch nach den gleichen Grundsätzen und Arbeitsprinzipien handeln, wie alle anderen Einrichtungen die im System der Jugendhilfe agieren.
Die Prinzipien der Jugendhilfe sind folgende:
- Prävention geht vor Intervention (präventive Ausrichtung der Arbeit),
- umfangreiches Repertoire an Inhalten, Methoden und Arbeitsformen,
- Zusammenarbeit und Abstimmung der einzelnen Beteiligten über die Angebotsstruktur,
- Freiwilligkeit der Adressanten bei Inanspruchnahme von Leistungen,
- eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen,
- Schutz der Privatgeheimnisse und Sozialdaten der Klienten,
- Vorrang des Elternrechts,
- wahrnehmen des Schutzauftrages bei Kinderwohlgefährdung,
- sowie der Anspruch offensiv zu handeln.[9]
5.5. Bezüge der Schulsozialarbeit zur Schule und der Offenen Jugendarbeit
Auch G. Oelerich vertritt in ihren zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema „Kooperationen von Jugendhilfe und Schule" die in 5.4. bereits erwähnte Auffassung, dass die Schulsozialarbeit ein eigenständiges Element der Jugendhilfe ist, welches seinen Standpunkt innerhalb einer Schule hat.
Oelerich bezieht sich bei ihren Ausführungen grundsätzlich auf eine Erscheinungsform der Schulsozialarbeit, welche im Zuge der Schulreform an Gesamtschulen bzw. Ganztagsschulen Anfang der 1970-Jahre entstanden ist.
Schulsozialarbeit ist demnach immer auf eine konkrete Schule bezogen. Dies bedeutet auch, dass die entsprechenden Sozialarbeiter immer nur für diese eine Schule angestellt und zuständig sind. Ein Einsatz an mehreren Schulen ist in der Schulsozialarbeit nach Oelerich nicht vorgesehen und in ihrem Verständnis auch nicht sinnvoll.
Dabei sollte die Schulsozialarbeit jedoch nicht als Teil oder gar als Instrument der Schule verstanden werden. Nach Oelerich ist Schulsozialarbeit ein gleichberechtigter Partner gegenüber der Schule. [10] „Die Schulsozialarbeit entfaltet ihre spezifische Wirksamkeit nur, wenn schul- und sozialpädagogische Kompetenzen ineinander greifen."[11]
6. Verknüpfung der theoretischen Inhalte mit den praktischen Erfahrungen
Unter dem Gliederungspunkt 5. dieser Facharbeit behandle ich ausführlich die theoretischen Aussagen und Inhalte zum Thema Schulsozialarbeit. Im folgenden Abschnitt möchte ich diese beschriebenen Theorien auf die Erfahrungen, die ich während meines Praktikums gesammelt habe, anwenden und diese beiden Dinge miteinander verknüpfen.
6.1. In Bezug auf die Ziele & Aufgaben von Schulsozialarbeit
So sind im Theorieteil dieser Arbeit auch die Ziele und Aufgaben der Schulsozialarbeit näher beschrieben. Dort gehe ich auch auf die Verbesserung des Schulklimas zum Beispiel durch Mitwirkung von Schulsozialarbeit an Schulfesten, Wandertagen und Projekttagen ein.
Zu dieser beschriebenen Aufgabe der Schulsozialarbeit kann ich aus meiner praktischen Arbeit an der Gemeinschaftsschule heraus berichten, dass dies tatsächlich ein, für die sozialpädagogische Arbeit, sehr wichtiger Punkt ist. Ein regelmäßiger und positiver Kontakt zu allen Klassen und möglichst auch Schülerinnen und Schülern, die der Sozialarbeiter zu betreuen hat, ist von großer Bedeutung für dessen Arbeit.
Ich habe während meines Praktikums zum Beispiel an einem Kinoausflug einer unserer 6. Klassen teilgenommen. Auch eine Fahrt ins Theater, mit allen Klassen der Schule, habe ich begleitet. Diese und andere Gelegenheiten konnte ich gut nutzen, um Gespräche mit einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Schülergruppen zu führen. Ich habe die Schülerinnen und Schüler dann unter anderem nach ihrem Befinden gefragt und mich danach erkundigt, ob es irgendetwas Neues bei ihren gibt.
Unter anderem durch solche Gespräche habe ich es meiner Auffassung nach geschafft, einen sehr positiven und ungezwungenen Kontakt zu den meisten der Schülerinnen und Schülern aufzubauen und diesen auch zu pflegen.
Bei diesen Gesprächen sind mir aber auch oftmals schulische oder auch außerschulische Probleme, Sorgen und Nöte der Schülerinnen und Schüler das erste Mal präsent geworden. Dies gab mir dann die Möglichkeit, den Betroffenen meine Hilfe anbieten zu können und gegebenenfalls aber auch entsprechend handeln zu können.
Für die Vorbereitung des unter 2.1. genannten Sozialtrainings mit der 6. Klasse waren solche Gespräche und Beobachtungen, welche mir durch das Begleiten der Klasse zum Beispiel bei ihrem Kinoausflug ermöglicht worden sind, sehr wichtig. Ich konnte die Situation in der Klasse so sehr viel besser einschätzen und verstehen. Dies gab mir die Möglichkeit, meine Methoden und die Inhalte für das Projekt auf die Klasse und ihren ganz eigenen Problemen anzupassen.
Auch bei Besuchen der beiden 9. Klassen unserer Schule im Berufsinformationszentrum der Arbeitsagentur und bei einem Bewerbungstraining eines externen Trägers habe ich die Klassen begleitet. Über die gerade genannten Vorteile hinaus, boten mir diese Situationen die Gelegenheit, den Schülerinnen und Schülern meine Hilfen und Angebote im Bereich der Berufsorientierung und der Bewerbungshilfe näher zu bringen und erneut auf diese aufmerksam zu machen.
Weiter habe ich auch die Hilfen zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in Gliederungspunkt 5.1. als eine der Aufgaben von Schulsozialarbeit beschrieben. In der praktischen Arbeit an der Gemeinschaftsschule habe ich diese Hilfen zum Beispiel im Rahmen des Sozialtrainings für die 6. Klasse selbst angeboten. Das Training sollte die soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen und fördern. Auch wollte ich die Schülerinnen und Schüler mit dem Sozialtraining und den von mir verwandten Methoden zum Nachdenken über bestimmte ihrer Verhaltensweisen anregen.
Auch ein Selbstsicherheits- beziehungsweise Bewerbungstraining in Vorbereitung auf anstehende Vorstellungsgespräche habe ich mit einzelnen Schülerinnen und Schülern der 9. Klassen durchgeführt. All diese Angebote dienten der beschriebenen Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern.
Des weiteren habe ich während meiner Praktikumszeit einen Kochkurs im Rahmen des Offenen Ganztages angeboten. Auch an der Ausgestaltung der Mittagspausen für Schülerinnen und Schüler habe aktiv mitgewirkt. So habe ich zum Beispiel regelmäßig mit Schülerinnen oder Schülern am Kickertisch Zeit verbracht oder Karten gespielt. Auch habe ich oft den Computerraum für Freiarbeit geöffnet und die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Arbeit unterstützt und den Umgang mit den Geräten beaufsichtigt.
Hier findet sich eine weitere Aufgabe der Schulsozialarbeit aus Gliederungspunkt 5.1. wieder, nämlich das Anbieten von freizeitpädagogischen Aktivitäten und das Mitgestalten des Offenen Ganztages.
Ein Ziel der Schulsozialarbeit ist außerdem die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in Krisensituationen verschiedenster Art. Auch hier kann ich Erfahrungen aus der Praxis schildern, die unter diesen Punkt fallen würden.
So habe ich während des Praktikums des öfteren Schülerinnen und Schüler in Gesprächen gehabt und beraten, die unter Krisen im familiären Umfeld, im Freundeskreis oder in der Schule zu leiden hatten oder haben.
Auch in der 6. Klasse, mit der ich das Sozialtraining durchgeführt habe, gab es einige Schülerinnen und Schüler, die meine Gesprächs- und Hilfsangebote in Krisensituationen regelmäßig in Anspruch genommen haben.
Als eine weitere Aufgabe der Schulsozialarbeit habe ich die „Vernetzung im Sozialraum" und die Weitervermittlung von Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern an externe Beratungsstellen und Fachinstitutionen beschrieben. Hier habe ich in der Praxis erlebt, wie ein Schüler von mir, in Zusammenarbeit mit dem Schulleiter der Schule, an den Schulpsychologen weitervermittelt wurde.
Der Junge litt unter einer starken Aufmerksamkeitsdefizit-Störung, hatte Ängste und war zudem hochbegabt. Dies alles brachte eine Vielzahl sozialer Probleme mit sich, unter denen der Junge in der Schule zu leiden hatte. Dieser Vielzahl und der Ausgeprägtheit der Probleme sah ich mich fachlich nicht gewachsen und außerdem überschritt diese Situation meine Zuständigkeit.
Doch die „Vernetzung im Sozialraum" meint z.B. auch die Kooperation von Schulsozialarbeit mit Jugendzentren, lokalen Sportvereinen oder auch anderen außerschulischen Personen oder Institutionen. Dies habe ich im Rahmen meines Praktikums unter anderem bei der Gestaltung des Offenen Ganztages erlebt.
Die Koordinierung des Offenen Ganztags an der Schule obliegt einer Mitarbeiterin der Begegnungsstätte (Jugendzentrum). Sie steuert im Auftrag der Stadt die Ausgestaltung des Nachmittagsangebotes für die Gemeinschaftsschule. Damit ist diese Mitarbeiterin zum Beispiel verantwortlich für die Auswahl und die Zusammenstellung der einzelnen Nachmittagsangebote, sie nimmt Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler für Kurse entgegen, leitet die entsprechenden Kurs- und AG-Leiter an und führt Buch über die Teilnehmerzahlen der einzelnen Angebote.
Die Partnerschaft der Begegnungsstätte mit der Schule erweiterte sich dann noch einmal dadurch, dass ich für die Durchführung meines Sozialtrainings mit der 6. Klasse einen Raum innerhalb der Begegnungsstätte nutzen durfte.
Die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Kursleitern für die verschiedenen Nachmittagsangebote, die sehr oft Privatpersonen waren, sowie das Zusammenspiel mit lokalen Sportvereinen, die im Ganztag Aktivitäten angeboten haben, können außerdem zu dieser Aufgabe von Schulsozialarbeit gezählt werden. [12]
6.2. In Bezug auf die Rahmenbedingungen von Schulsozialarbeit
Unter dem Gliederungspunkt 5.2. beschreibe ich hingegen die Rahmenbedingungen, die für eine funktionierende Schulsozialarbeit vorherrschen sollten.
Die wohl wichtigste Rahmenbedingung dabei ist, dass Vorhandensein eines eigenen pädagogischen Konzeptes für die jeweilige Schulsozialarbeit. Hier kann ich aus meinem Praktikum berichten, dass auch ich mir für meine Arbeit an der Schule eine Art Konzept geschrieben habe. Dort hatte ich meine pädagogischen Ziele, sowie meine Handlungs- und Betätigungsfelder niedergeschrieben. Das Konzept half mir sehr dabei, die Möglichkeiten meiner Arbeit für die Lehrerinnen und Lehrer der Schule deutlich zu machen und meine Einsatzgebiete innerhalb der Schule festzulegen.
Auch für das Sozialtraining, welches ich mit der 6. Klasse durchgeführt habe, hatte ich im Vorfeld ein Konzept mit den pädagogischen Zielen, den Rahmenbedingungen und den von mir geplanten Inhalten verfasst. Dieses Konzept half mir zum Einen sehr bei der Umsetzung meiner Ideen, in konkrete Angebote und Methoden für das Projekt. Zum Zweiten nutzte ich das Konzept und die darin enthaltene Planung, um das von mir ausgearbeitete Sozialtraining der Klassenlehrerin der betroffenen 6. Klasse, sowie der Schulleitung präsentieren und veranschaulichen zu können.
Eine ganz andere Rahmenbedingung als das Existieren eines Konzeptes, welche unter 5.2. auch beschrieben ist, ist das Vorhandensein und zur Verfügung stehen von angemessenen Räumlichkeiten für das Handeln der Schulsozialarbeit.
Während meines Praktikums standen mir zahlreiche Räume und Arbeitsplätze zur freien Verfügung, so dass ich für meine Arbeit, sowie für meine Angebote und Aktivitäten immer ausreichend Platz vorgefunden habe. Ich verfügte über einen Lehrerschlüssel, mit dem ich Zugang zu allen Räumen der Schule hatte.
Ich konnte außerdem ein kleines Büro, welches sonst im Wesendlichen von der Ganztagskoordinatorin verwendet wird, mitbenutzen und hatte darüber hinaus einen eigenen Platz im Lehrerzimmer. Dort konnte ich auch jeder Zeit an den Lehrercomputer gehen, um Texte zu verfassen oder Onlinerecherchen durchzuführen. Des weitern waren mir auch die Klassen- und Fachräume, sowie die Sporthalle zugänglich.
Für freizeitpädagogische Angebote gab es zusätzlich noch eine so genannte „Schülerecke", in der Sitzmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler, sowie Kickertische vorhanden waren. Die Schülerecke dient im regulären Unterrichtsbetrieb als Gruppenarbeitsraum und im Nachmittag als Spielecke für die Schülerinnen und Schüler. Dort war auch für eventuelle Gruppenangebote immer ausreichend Platz vorhanden.
Für meine Arbeit standen mir, wie auch unter 5.2. beschrieben ist, zahlreiche Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Ich konnte zum Beispiel alle Büro- und Bastelmaterialien der Lehrer mitbenutzen, ohne vorher um Erlaubnis fragen zu müssen. Auch der Schulkopierer konnte von mir ohne Einschränkung genutzt werden.
Auch was das Verwenden von Mediengeräten, wie Notebooks, Beamern oder Fernsehern im Rahmen meiner Arbeit betrifft, so wurden mir durch die Schule keine Grenzen gesetzt und ich konnte alles nutzen, solange ich dadurch keinen Unterricht der Lehrer behinderte. [13]
Letztlich habe ich unter Gliederungspunkt 5.2. dieser Arbeit noch die kooperationsbezogenen Rahmenbedingungen beleuchtet. Auch zu diesen kann ich Erfahrungswerte aus meiner Praxis als Schulsozialarbeiter beisteuern.
Ich habe in meinem Praktikum erlebt, wie wichtig es für die Arbeit als Schulsozialarbeiter ist, regelmäßig im Austausch mit Kollegen, sowie der Schulleitung und den Lehrern zu sein. Nur so kann ein gemeinsamer Konsens über die Arbeit mit einzelnen Schülerinnen oder Schülern bzw. Klassen oder Schülergruppen gefunden werden. Alle Beteiligten sollten bei ihrer Arbeit gemeinsam „an einem Strang ziehen", um ein best mögliches Ergebnis für den Jugendlichen erreichen zu können.
So beispielsweise auch bei der Planung des Sozialtrainings für die 6. Klasse. Ich sprach mich während der Planungsphase immer wieder mit der Klassenlehrerin und der Schulleitung ab, um von Beginn an für Transparenz zu sorgen, Konflikte zu vermeiden und die Unterstützung der entscheidenden Personen sicher zu wissen. Es war deshalb auch keine große Schwierigkeit für die Lehrer und die Schulleitung, die benötigten Stunden für das Projekt frei zu schaffen und die Unterrichtsgestaltung entsprechend der neuen Situation anzupassen.[14]
6.3. In Bezug auf die Methoden von Schulsozialarbeit
Zu den Methoden der Schulsozialarbeit gehören, wie schon unter 5.3. von mir beschrieben, alle Verfahrensweisen und Techniken der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. [15]
Die erste, der geschilderten Methoden, ist die „Soziale Beratung" von Schülerinnen und Schülern, sowie von Lehrern und Eltern. Zu dieser Form der pädagogischen Arbeit kann ich aus meiner praktischen Erfahrung heraus berichten, dass es sich hier wohl um den Punkt handelt, mit dem Schulsozialarbeit in ihrem Handeln an meisten konfrontiert wird.
Während meines Praktikums habe ich sehr regelmäßig Beratungsgespräche mit Schülerinnen und Schülern geführt. Hier ging es dann z.B. um familiäre Sorgen, welche die Jugendlichen bedrückten. Dazu zählten z.B. Situationen, in denen die Jugendlichen Streit mit Eltern hatten, welche in denen sie mit Geschwistern aneinander geraten waren aber auch Situationen, in denen Trennungen oder Todesfälle innerhalb der Familie den Schülerinnen und Schülern schwer zu schaffen machten.
Auch Probleme, welche die Schule selbst betrafen, waren sehr oft Thema bei diesen Beratungen. Hier ging es dann um Streitigkeiten mit Mitschülern, Auseinandersetzungen mit Lehrern oder andere schulische Angelegenheiten, welche den Schülerinnen und Schülern Kummer bereiteten.
Die Beratung von Lehrern fand während meines Praktikums hingegen nur teilweise statt. Sie kamen eher vereinzelt auf mich zu und baten um meine Beratung was pädagogische Angelegenheiten betraf.
Beratungsgespräche mit Eltern konnte ich sogar fast gar nicht verzeichnen. Die einzigen Gespräche mit Eltern, die einen beratenden Charakter hatten, waren meist Telefonate mit diesen, welche meist aus meiner Initiative heraus entstanden sind.
Die weiter unter 5.3. beschriebenen „Einzelfallhilfen für Schülerinnen und Schüler" habe ich während meines Praktikums auch regelmäßig erlebt und durchgeführt. Hier waren es zum Beispiel Hilfen für Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen. In Einzelfällen habe ich die Jugendlichen bei den Vorstellungsgesprächen in den Betrieben begleitet.
Unter der nächsten Überschrift „Soziale Gruppenarbeit" kann zweifelsfrei das unter 2.1. beschriebene Sozialtraining mit der 6. Klasse eingeordnet werden.
Die „Intervention bei schulischen und außerschulischen Krisensituationen" vereint in sich alle zuvor genannten Punkte. Im Rahmen dieser Intervention bei Krisen der Jugendlichen kommen, meiner Erfahrung nach, sowohl Soziale Beratungen, als auch Einzelfallhilfen und Soziale Gruppenarbeit zum Einsatz.
Zum Methodenrepertoire der Schulsozialarbeit gehört außerdem die „Gemeinwesenarbeit". Hier gab es in meiner Praktikumsstelle zum Beispiel eine Kooperation mit einem lokalen Sportverein, der im Rahmen des Offenen Ganztages ein Bogenschieß-Angebot durchführte. Auch eine Partnerschaft mit der AOK hatte die Gemeinschaftsschule beispielsweise abgeschlossen. Die AOK führt im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit der Schule Bewerbungstrainings mit den 8. und 9. Klassen für die Schule durch.
Die auch unter 5.3. geschilderte „Netzwerkarbeit" wurde an der Schule, an der ich mein Praktikum absolviert habe, groß geschrieben. Die Zusammenarbeit zum Beispiel mit Jugend- und Schulamt war durch regelmäßige Treffen und Austausche geprägt und wurde von der Schule als sehr wichtig erachtet.
„Freizeitpädagogische Angebote" habe ich in meiner Praktikumsstelle überwiegend in den Pausen zwischen den Schulstunden, in von mir durchgeführten Vertretungsstunden und im Rahmen des Offenen Ganztages durchführen können. [16]
6.4. In Bezug auf die Arbeitsprinzipien von Schulsozialarbeit
Die Arbeitsprinzipien der Jugendhilfe und, wie unter 5.4. geschildert, somit auch die Arbeitsprinzipien der Schulsozialarbeit, möchte ich im Folgenden auf meine Erfahrungen aus der praktischen Arbeit an der Gemeinschaftsschule beziehen.[17]
Das erste wichtige Grundprinzip, welches dort von mir geschildert wird, lautet „Prävention geht vor Intervention". Während des Oberstufenpraktikums habe ich immer versucht, auch meine Angebote für die Schülerinnen und Schüler nach diesem Prinzip auszurichten.
So bin ich, wie auch unter 2.2. beschrieben, zum Beispiel immer dann eingeschritten und habe die Schülerinnen und Schüler unterstützt, wenn ich Handlungsbedarf in Konfliktsituationen gesehen habe. Solche Situationen, in denen Konflikte soweit eskalierten, dass die Schülerinnen und Schüler zum Beispiel körperlich aggressiv geworden sind oder den Konflikt nicht mehr selbstständig lösen konnten, erforderten ein Handeln im Sinne der Intervention.
Eigentlich habe ich jedoch immer angestrebt, mit meiner Arbeit an der Schule präventiv dafür zu sorgen, dass es bei Konflikten zwischen den Schülerinnen und Schülern gar nicht erst zu einer solchen Eskalation kommt, die ein Einschreiten meinerseits nötig macht.
Diesen Hintergrund hatte auch die pädagogische Arbeit mit der 6. Klasse im Rahmen des von mir initiierten Training der sozialen Kompetenz von Schülerinnen und Schüler.
Auch der bei den Arbeitsprinzipien beschriebene Schutz der Privatgeheimnisse von Schülerinnen und Schülern ist in meinem Praktikum immer wieder ein Thema gewesen. So zum Beispiel auch, als ich das Sozialtraining durchgeführt habe. In dessen Verlauf sind von Seiten der Schülerinnen und Schüler einige Themen zur Sprache gekommen, die es notwendig machen, dass sie Vertrauen in meine Verschwiegenheit hatten.
Doch auch bei Beratungsgesprächen mit anderen Schülerinnen und Schülern sind mir die Vertraulichkeit und die Schweigepflicht gegenüber Dritten immer sehr wichtig gewesen. Dies habe ich den Jugendlichen vor Beratungen dann auch immer wieder mitgeteilt. Diese Verschwiegenheitspflicht konnte bei mir nur durch die betroffenen Schülerinnen und Schüler selbst aufgehoben werden, so dass ich dann mit Lehrern oder auch Eltern über die jeweilige Situation sprechen konnte.
Es gab während meines Praktikums nur einen Fall, in dem ich etwas aus vertraulichen Gesprächen mit einem Schüler weitergeben musste, obwohl der Schüler eher nicht damit einverstanden war. Hier handelte es sich um einen Fall, in dem ich den begründeten Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bei einem Jungen aus einer der 5. Klassen hatte. Der Junge berichtete mir glaubhaft und sehr detailliert, wie er von seiner Mutter geschlagen und misshandelt werden würde. Ich schaltete daraufhin die Schulleitung ein und diese leitete alle weiteren nötigen Schritte in die Wege.[18]
7. Reflexionsteil – Welche Möglichkeiten und Grenzen ergeben sich für die Schulsozialarbeit?
7.1. Reflexion bezüglich der Rolle von Schulsozialarbeit
Um die, meiner Ansicht nach, außergewöhnlich wichtige Rolle der Schulsozialarbeit deutlich zu machen, möchte ich im Folgenden Schulsozialarbeit schematisch und in Tabellenform mit der Jugendarbeit und anschließend mit der Schule vergleichen.
Anschließend möchte ich hervorheben, welche Vorteile und welche Nachteile die jeweiligen Institutionen in Bezug auf pädagogisches Handeln aufweisen und nach welchen Arbeitsprinzipien sie meiner Meinung nach vorgehen.
Abbildung 1 - Schulsozialarbeit in Gegenüberstellung mit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit:
Schulsozialarbeit | Offene Kinder- & Jugendarbeit |
Täglicher Kontakt zu den Jugendlichen (außer am Wochenende), profitiert von Schulpflicht | Nur Kontakt, wenn Jugendliche freiwillig in die Einrichtung kommen |
Arbeitsprinzip: 2/3 Freiwilligkeit und 1/3 Pflicht zur Teilnahme | Arbeitsprinzip: ausschließlich Freiwilligkeit |
Richtet sich an Jugendliche, ihre Eltern und an Lehrer | Richtet sich fast ausschließlich an Jugendliche und nur sehr begrenzt an Eltern |
Erreicht alle bzw. die meisten Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule | Erreicht nur die Jugendlichen, die freiwillig in die Einrichtung kommen |
Findet im Kontext Schule statt | Findet auf „neutralem Boden" statt |
Auf die Schulzeiten begrenzt, stark durch Ferien und Stundenpläne geprägt | Zeitstruktur eher bedürfnisorientiert und sehr viel flexibler |
Unterliegt der Schulordnung | Unterliegt seiner eigenen Hausordnung |
Abbildung 2 - Schulsozialarbeit in Gegenüberstellung mit der Schule:[19]
Schulsozialarbeit | Schule |
Wertneutralität im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern | Bewertung und Benotung der Schülerinnen und Schüler |
Stärkenorientiertes Handeln | Leistungsprinzip |
Individueller Bezug zu den Jugendlichen | Kollektive Ansprache und Standardisierung |
Arbeitsprinzip: 2/3 Freiwilligkeit und 1/3 Pflicht zur Teilnahme | Arbeitsprinzip: ausschließlich Pflicht zur Teilnahme |
Schulstandortbezogen, mobile Aktivitäten sind jedoch möglich | Schul- und Raumgebundener Unterricht |
Altersheterogene Gruppen möglich (z.B. im Rahmen des Offenen Ganztags) | Altershomogene Gruppen (durch die einzelnen Jahrgänge) |
Wie in Abbildung 1 und 2 dargestellt, nimmt die Schulsozialarbeit eine ganz eigene Rolle in den Systemen der Schule und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ein. Schulsozialarbeit kann als Bindeglied zwischen der Schule und der Offenen Kinder und Jugendarbeit verstanden werden.
Der tägliche und teilweise verpflichtende Kontakt zu den Jugendlichen bietet viele Möglichkeiten für das pädagogische Handeln des Sozialarbeiters. Seine Klienten sind für ihn stets präsent, er kann den Kontakt zu den Jugendlichen sehr gut pflegen und intensiv mit den Jugendlichen arbeiten.
Auf der anderen Seite ist Schulsozialarbeit jedoch stark von den Stundenplänen und Ferienzeiten abhängig, was das pädagogische Handeln teilweise auch sehr begrenzt.
Der Umstand, dass auch die Eltern und andere Familienmitglieder, wie z.B. Geschwister, bei den Tätigkeiten der Schulsozialarbeit erreicht werden können, bietet für die pädagogische Arbeit viele Vorteile und neue Möglichkeiten. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit schafft es hingegen nur teilweise, die Eltern und die Familie der Jugendlichen in ihr Handeln einzubeziehen.
Schulsozialarbeit muss sich immer der Schulordnung unterordnen, die in ihrer jeweiligen Schule besteht. Das Regelwerk seiner Schule kann der Schulsozialarbeiter nicht ungeachtet lassen, auch wenn es nicht immer seiner persönlichen Überzeugung entspricht. Er muss Verstöße gegen die Schulordnung also auch ahnden.
Dabei sollte er darauf achten, dass er dadurch von den Schülerinnen und Schülern nicht als „Informant der Lehrer" wahrgenommen wird. Der positive Kontakt zu den Jugendlichen, auf den Schulsozialarbeit so sehr angewiesen ist, sollte bei allem was der Sozialarbeiter tut, immer im Vordergrund stehen. Wenn dies bedeutet, dass ein Schulsozialarbeiter im Gegensatz zu den Lehrern auch mal gezielt „wegguckt", wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen Verstoß gegen die Schulordnung unternimmt, dann muss auch diese Maßnahme im Interesse der pädagogischen Arbeit getroffen werden.
Negativ für das agieren des Schulsozialarbeiters ist sicherlich, dass er mit seiner Arbeit in der Schule verortet ist. Die Jugendlichen verbinden mit der Schule Leistungsdruck und oftmals haben sie gegenüber der Schule negative Assoziationen und Gefühle. Unter diesem „negativen Image" der Schule leidet auch die Schulsozialarbeit.
Gegenüber der Schule weist die Schulsozialarbeit hingegen ausschließlich Vorteile auf, was das pädagogische Handeln betrifft.
Beispielsweise verlangt die Schule von den Schülerinnen und Schülern, dass sie die geforderten Leistungen erbringen. Die Jugendlichen werden dann von der Schule bzw. den Lehrern bewertet und benotet. Schulsozialarbeit hingegen geht völlig wertneutral auf jeden Jugendlichen zu. Der Sozialarbeiter muss die Schüler nicht benoten und so stellt er auch keine Leistungsanforderungen an die Schülerinnen und Schüler.
Dies ist für die Schulsozialarbeit von äußerster Wichtigkeit. Wertneutralität und das damit verbundene Gefühl von Gleichberechtigung, Chancengleichheit und Gerechtigkeit stellt eine wichtige Bedingung für sozialpädagogisches Handeln da. (Mehr Reflexionen zum „Rollenverständnis des Erziehers im Umgang mit den Jugendlichen" unter Gliederungspunkt 7.2.)
Darüber hinaus bietet das pädagogische Handeln von Schulsozialarbeit, wie Abb. 2 zu entnehmen ist, noch einige weitere Vorteile und Möglichkeiten gegenüber der Schule.
All diese Vorteile und die Möglichkeiten, die Schulsozialarbeit gegenüber der Schule und gegenüber der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bietet, machen Schulsozialarbeit zu einem überaus wichtigem und in ihrer Form besonderen Instrument im System der Jugendhilfe.
7.2. Reflexion bezüglich der Rolle des Erziehers im Umgang mit den Jugendlichen
Die persönliche Rolle, welche der Erzieher im Umgang mit den Jugendlichen einnehmen sollte, um Soziale Arbeit im Kontext Schule anbieten zu können, möchte ich im nun folgenden Abschnitt meiner Facharbeit näher reflektieren.
Meiner persönlichen Auffassung nach, ist es für das sozialpädagogische Handeln des Erziehers wichtig, stets einen positiven Kontakt zu den Klienten aufzubauen. Hierfür sind viele persönliche und ungezwungene Gespräche besonders wichtig.
Mit den Jugendlichen einfach etwas zu sprechen und ihnen Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, ist für diese oft schon sehr viel wert. Ich habe während meines Praktikums versucht, immer Interesse am Leben der Schülerinnen und Schüler zu zeigen und an dem was sie bewegt.
Viele genießen es, im Rahmen der Schule eine erwachsene Bezugsperson zu haben, mit der sie über private Dinge reden können und bei der sie nicht jedes Mal darauf achten müssen, nicht aus Versehen etwas unangemessenes zu sagen.
Um eine solche Basis schaffen zu können, was die persönliche Bindung zu den Jugendlichen betrifft, so bedarf dies viel Beziehungsarbeit des Erziehers. Freizeitpädagogische Angebote zum Beispiel, bieten für diese Beziehungsarbeit einen sehr passenden und förderlichen Rahmen. Unter anderem durch gemeinsamen Spaß, gemeinsame Freude an Aktivitäten und geteilte Erlebnisse kann eine für die Arbeit förderliche Bindung zu den Klienten sehr viel besser gedeihen.
Es ist auch wichtig für die Rolle des Erziehers im Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit, sich nicht von den Lehrern instrumentalisieren zu lassen, zum Beispiel für Vertretungsstunden. Sollte es jedoch vorkommen, dass Schulsozialarbeiter auch Vertretungsstunden übernehmen müssen, so sollte in diesen Stunden kein Unterricht nach Plan stattfinden.
Der Erzieher sollte die Zeit mit der Klasse dann lieber dazu nutzen, zum Beispiel durch kleine Spiele und Methoden die Bindung zu den Schülerinnen und Schülern zu verstärken. Sollte es in der Klasse aktuelle Geschehnisse geben, die es nötig machen pädagogisch tätig zu werden, so kann die vorhandene Zeit auch für die Arbeit an solchen Problemen genutzt werden.
Der Schulsozialarbeiter sollte während seiner Arbeit nie in die Situation kommen, die Jugendlichen bewerten oder benoten zu müssen. Die Werkneutralität des Erziehers stellt ein wesendliches Element der Beziehung zwischen Schülerinnen und Schülern und dem Schulsozialarbeiter da. Davon bin ich überzeugt.
Der in der Schulsozialarbeit tätige Erzieher sollte sich in seinem Handeln ganz deutlich von den Lehrkräften seiner Schule abgrenzen und den Jugendlichen immer wieder deutlich machen, dass er kein Lehrer ist.
Dies kann zum Beispiel damit einhergehen, dass der Erzieher sich von den Schülerinnen und Schülern nicht siezen lässt, sondern dass diese ihn mit seinem Vornamen ansprechen können. Diese Maßnahme der Abgrenzung gegenüber den Lehrkräften ist jedoch sehr von den jeweiligen Begleitumständen und dem Erzieher selbst abhängig und kann sicherlich unterschiedlich eingeschätzt werden.
Bei jeder dieser professionellen Beziehungen zu den Jugendlichen ist es jedoch von äußerster Wichtigkeit, dass immer die Balance zwischen Nähe und Distanz gewahrt wird. Es ist auf der einen Seite für die Arbeit wichtig, sich den Schülerinnen und Schülern gegenüber zu öffnen und Nähe in einem gewissen Maße zuzulassen. Auf der anderen Seite ist es jedoch genau so wichtig, den Jugendlichen deutlich die Grenzen aufzuzeigen, welche die Bindung zwischen dem Jugendlichem und dem Erzieher hat.
7.3. Reflexion bezüglich der beschriebenen theoretischen Inhalte
Die in der Theorie beschriebenen Arbeitsprinzipien können, meiner Ansicht nach, nur teilweise auf die Schulsozialarbeit angewendet werden. Es ist beschrieben, dass Schulsozialarbeit, als Element der Jugendhilfe, den selben Arbeitsprinzipien unterliegt, wie z.B. die Offene Kinder- und Jugendarbeit auch.
Dieser Auffassung kann ich nur in Teilen zustimmen. Ich bin auch der Meinung, dass Schulsozialarbeit als Teil des Jugendhilfeapparates verstanden werden sollte. Jedoch denke ich, dass nicht alle Arbeitsprinzipien der Jugendhilfe 1 zu 1 auf die Schulsozialarbeit übertragen werden können.
So beispielsweise auch, wenn es um das Prinzip der Freiwilligkeit geht. Wie schon an anderen Stellen der Arbeit von mir beschrieben wurde, sehe ich für die Schulsozialarbeit eher eine Art Mischung aus Freiwilligkeit und Pflicht zur Teilnahme. Meiner Einschätzung nach, sind nur ca. 2/3 der Angebote und Aktivitäten von Schulsozialarbeit auf freiwilliger Basis. Das andere Drittel besteht aus Angeboten, welche eine verpflichtende Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler beinhalten.
Auch eine Beteiligung der Jugendlichen an allen Entscheidungen, welche sie betreffen, ist im Rahmen der Schule und den sehr festen Strukturen, denen sie unterliegt, nur begrenzt möglich und teils eher schwierig.
So bin ich also der Meinung, dass für Schulsozialarbeit, obwohl es sich bei ihr um einen Teil der Jugendhilfe handelt, dringend eigene, einheitliche und verbindliche Arbeitsprinzipien festgelegt werden sollten.
Ich teile außerdem ausdrücklich die Ansicht Oelerichs, dass Schulsozialarbeit immer nur auf eine konkrete Schule bezogen sein sollte.
Jede Schule hat ein eigenes und individuelles Klientel und individuelle Probleme mit denen die Schülerinnen und Schüler zu kämpfen haben. Der Schulsozialarbeiter sollte seine Schule und das Klientel, welches die Schule besucht, möglichst gut kennen. Er muss bei seiner Arbeit genug Zeit haben, einen individuellen Bezug zu den Schülern und ihren ganz eigenen Ansichten und Problemen aufzubauen. Ich stelle mir dies als eine unlösbare Aufgabe vor, wenn der Sozialarbeiter zwei oder noch mehr Schulen zu betreuen hat.
Einen Einsatz an mehreren Schulen erachte ich auch deshalb als sehr kontraproduktiv, da für jede der Schulen ein eigenes Konzept erarbeitet werden müsste. Jede der zu betreuenden Schulen hat, wie gerade erwähnt, andere strukturelle Möglichkeiten, ein anderes Klientel, ein anderes Kollegium und vermutlich auch ein eigenes Schulkonzept. Die einzelnen Konzepte müssten also jeweils der entsprechenden Schule und ihren individuellen Faktoren angepasst und darauf abgestimmt sein.
Bezüglich der unter 5.2. geschilderten Rahmenbedingungen für Schulsozialarbeit bin ich der Auffassung, dass es sehr von der jeweiligen Schule abhängt, ob diese geschaffen werden können. Ein Vorhandensein von geeigneten Räumen und von finanziellen Möglichkeiten, aber auch die Akzeptanz und die Unterstützung der Schulsozialarbeit durch die Schule, sind sehr unterschiedlich von Schule zu Schule.
Von den finanziellen Möglichkeiten des Trägers der entsprechenden Schulsozialarbeit hängt es außerdem entscheidend ab, ob die beschriebenen Rahmenbedingungen vorherrschen können oder nicht. Auch die Anzahl und die Qualifikation der Schulsozialarbeiter an einer Schule ergibt sich beispielsweise aus den finanziellen Rahmenbedingungen des Trägers.
Um all ihre Vorteile und Möglichkeiten ausschöpfen zu können, sollte Schulsozialarbeit jedoch die beschriebenen Gelingensbedingungen als Rahmen ihrer Arbeit vorfinden. Sollten bestimmte Rahmenbedingungen nicht gegeben sein, so sollte die Schulsozialarbeit zusammen mit ihrem Träger und der jeweiligen Schule danach streben, diese nachträglich zu schaffen.
Zum Beispiel in den „Standards für Schulsozialarbeit“ des Landesarbeitskreises Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein sind die Ziele und die Aufgaben von Schulsozialarbeit, sowie die dafür notwendigen Rahmen- und Gelingensbedingungen sehr übersichtlich dargestellt und informativ zusammengefasst.
Die Standards sind für jeden im Internet, beim Landesarbeitskreis oder bei den Arbeitskreisen auf kreisebene einzusehen und zu erhalten. Das Land Schleswig-Holstein ist, was den Arbeitskreis Schulsozialarbeit betrifft, eher ein „Spätzünder“. In anderen Bundesländern bestehen solche Zusammenschlüsse der einzelnen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu Arbeitskreisen schon sehr viel länger, so dass es vielerorts ein wesendlich ausführlicheres Konzept für die Rahmenbedingungen von Schulsozialarbeit gibt. Im Wesendlichen sagen jedoch alle Theorien zum besagten Thema ähnliches aus.
Jede Schulsozialarbeit sollte, meiner Auffassung nach, unter Betrachtung der von mir