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Sonn- und Feiertagsruheverordnung 1895

Autor: emgo1 | Erstellt am: 20.08.2011 | Gelesen: 668
Kategorie: Geschichten & Anekdoten | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Die Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe in den Gewerbebetrieben

Die Verordnung vom 16.Jänner 1895 regulierte die Sonn- und Feiertagsruhe in den Produktions- und Handelsbetrieben Niederösterreichs. Sie setzte die Ausnahmen von der Sonntagsruhe aus Gründen des öffentlichen Interesses im Rahmen der Anwendung der Gewerbe-, Handels- und Industriepolitik fest.

Die Gewerbe-, Handels- und Industriepolitik war neben der Steuer- und Abgabenpolitik sowie der Land- und Forstwirtschaftspolitik die dritte Säule der Wirtschaftspolitik im Niederösterreich und Wien der zweiten Hälfte des 19.Jahrhundertes. Sie spielte vor allem in den, durch die sich entwickelnde Handelswirtschaft im Hinblick auf die Ein- und Ausfuhr von Waren eine entscheidende Rolle. Zu diesem Zwecke mussten auch infrastrukturelle Maßnahmen, wie die Festlegung von Landungs- und Besteuerungsplätzen vorgenommen werden. Diese Entwicklung wird nun in der Reihe LawLeaks veröffentlicht.

Die Produktionsgewerbe und die Sonn- und Feiertagsruhe

Zu den Produktionsgewerben, für die die Sonn- und Feiertagsruhe geregelt wurde, zählten die Bäcker; die Zückerbäcker, Kuchen- und Mandolettibäcker, die Fleischhauer, die Pferdefleischhauer, die Wildbret- und Geflügelhändler, die Fleischselcher und Wursterzeuger, die Friseure, Raseure und Perückenmacher, die Molkereien, Milchmeier und Milchverschleißer sowie die Naturblumenbinder und Naturblumenhändler.

Die Handelsgewerbe und die Sonn- und Feiertagsruhe

Zu den Handelsgewerben, für die die Sonn- und Feiertagsruhe geregelt wurde, zählten das Pfandleier- und Trödlergewerbe, der Lebensmittelhandel, der Marktverkehr; der Lebensmittelhandel auf Ständen im Prater und im sonstigen Gemeindegebiet; der Handel im Umherziehen, der Lebensmittelhandel und der Zeitschriftenhandel auf Bahnhöfen.

Unterschiedliche Regelungen für Wien und die übrigen Bezirke und Städte

Im Zusammenhang mit der Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe gab es unterschiedliche Regelung für Wien sowie die Bezirke bzw. Städte Wiener Neustadt, Waidhofen an der Ybbs, Baden, Bruck an der Leitha, Groß-Enzersdorf, Hietzing-Umgebung, Oberhollabrunn, Horn, Korneuburg, Krems, Mistelbach, Neunkirchen, St.Pölten, Scheibbs, Tulln, Waidhofen an der Thaya und Zwettl.

 
 
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