Der Abg. Bernhard Themessl stellte in der XXIV eine Anfrage an den Bundesminister für Finanzen betreffend Solidaritäts- und Strukturfonds für Trafikanten in Österreich. Mit dem 1.1.2010 wurden die §§ 14a und 38a Tabakmonopolgesetz 1996 dahingehend geändert, dass einerseits die Speisung des sogenannten „Solidaritätsfonds" für Trafikanten gestoppt worden ist, andererseits der „Solidaritätsfonds" in einen sogenannten „Solidaritäts- und Strukturfonds" erweitert worden ist. Derzeit gibt es laut Auskunft der Tabakmonopolverwaltung des Bundesministeriums für Finanzen rund 7.140 Trafikantinnen und Trafikanten. Von Interesse ist nunmehr, wie sich dieser „Solidaritäts- uns Strukturfonds" auf die Strukturpolitik im Bereich des Tabakmonopols auswirken wird.
Frage 1) Wie verteilten sich die Mittel, die bisher durch den sogenannten „Solidaritätsfonds" ausgeschüttet worden sind, auf die einzelnen Bundesländer und Bezirke, verteilt auf 2007, 2008 und 2009 und insgesamt für diese drei Jahre? Die Tabelle in Anlage 1 enthält entsprechend der gewünschten Gliederung die Verteilung der Mittel aus dem Solidaritätsfonds auf die einzelnen Bundesländer
Frage 2) Wie verteilen sich die Mittel, die für die ersten Monate des Jahres 2010 ausgeschüttet worden sind, auf die einzelnen Bundesländer und Bezirke derzeit? Die Tabelle in Anlage 2 enthält entsprechend der gewünschten Gliederung die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bundesländer und Bezirke, die für die ersten Monate des Jahres 2010 ausgeschüttet worden sind.
Frage 3) Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang ein Ranking zwischen den einzelnen Bundesländern und Bezirken verteilt auf 2007, 2008 und 2009 und insgesamt für diese drei Jahre? Die Tabelle in Anlage 3 enthält entsprechend der gewünschten Gliederung und des gewünschten Zeitraumes ein Ranking zwischen den einzelnen Bundesländern und Bezirken.
Frage 4) Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang ein Ranking zwischen den einzelnen Bundesländern und Bezirken für die ersten Monate des Jahres 2010? Die Tabelle in Anlage 4 enthält entsprechend der gewünschten Gliederung und des gewünschten Zeitraumes ein Ranking zwischen den einzelnen Bundesländern und Bezirken.
Frage 5) Wie haben sich im Sinne einer Strukturpolitik bzw. Strukturentwicklung Neuerrichtungen, Neuübernahmen und dauerhafte Schließungen von Trafiken in den einzelnen Bundesländern und Bezirken auf der Grundlage des Rankings in Frage 2 bzw. 4 ergeben? Vor einer allfälligen Schließung wird jeder einzelne Standort genau überprüft. Die Anzahl der dauerhaften Schließungen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Reduktion gegenüber Vorjahr (absolut) |
| 2009 | 7140 | -215 |
| 2008 | 7355 | -236 |
| 2007 | 7591 | -192 |
Frage 6) Welche Instrumente bzw. Verfahren hat das Bundesministerium für Finanzen bzw. die Tabakmonopolverwaltung, um die Struktur der Trafiken zu verändern bzw. weiterentwickeln? Für die Gestaltung der Trafikstruktur stehen aufgrund des Tabakmonopolgesetzes 1996 folgende Instrumente zur Verfügung: Gemäß § 24 TabMG kann unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Tabaktrafik errichtet werden. Insbesondere ist ein dringender Bedarf hiefür erforderlich und muss eine nicht zumutbare Ertragsschmälerung benachbarter Tabaktrafiken ausgeschlossen erscheinen. Letzteres gilt auch für die Verlegung des Standortes einer Trafik innerhalb ihres Einzugsgebietes. Weiters besteht gemäß § 25 Abs. 8 TabMG 1996 die Möglichkeit, erledigte Tabaktrafiken nicht nach zu besetzen oder eine Umwandlung der Trafikart von einer Tabakverkaufsstelle in ein Tabakfachgeschäft oder von einem Tabakfachgeschäft in eine Tabakverkaufsstelle vorzunehmen. Insbesondere im Falle einer Nichtnachbesetzung bei nicht mehr gegebener Wirtschaftlichkeit bzw. bei einer Reduktion des Ertragspotenzials durch externe Umstände (z.B.: Änderungen von Verkehrsströmen, Wegfall von Frequenzbringern oder wichtigen Nebenartikelgruppen beispielsweise im Glücksspielbereich, Verlagerung der Einkaufsgewohnheiten) kann durch eine Unterstützung aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds eine Abfederung für den scheidenden Trafikanten gewährt werden. Diese Leistungen werden aber ausschließlich in Fällen gewährt, wo durch das „freiwerdende" Umsatzpotenzial benachbarte Tabaktrafiken strukturell gestärkt werden können. Oftmals geht damit auch die Absicherung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage für einen behinderten Menschen einher. Die Umwandlung der Trafikart bietet im Bereich der Umwandlung von einem Tabakfachgeschäft in eine Tabakverkaufsstelle eine flexible Möglichkeit, Änderungen des wirtschaftlichen Umfelds unter Aufrechterhaltung einer ausreichenden Nahversorgung mit Tabakwaren Rechnung zu tragen. Bei Umwandlungen von umsatzstarken Tabakverkaufsstellen in Tabakfachgeschäfte können neue Existenzgrundlagen für behinderte Menschen geschaffen werden.
Frage 7) Welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant und welche Anzahl an Trafiken wird, abgestuft auf die einzelnen Bundesländer und Bezirke für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 als Ziel angestrebt? Zur Beeinflussung der Trafikanzahl ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nur im Falle einer Kündigung des Bestellungsvertrages die Setzung einer Strukturmaßnahme möglich wird. Es gibt keine Pflicht, mit Erreichung eines bestimmten Alters die Trafikführung zu beenden. Im Kündigungsfall wird in jedem Einzelfall geprüft, ob eine Nachbesetzung möglich ist oder ob eine strukturverändernde Maßnahme (siehe Beantwortung zu 6.) notwendig ist. Für die Jahre bis 2014 ist vorgesehen, die aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds zur Verfügung stehenden Mittel proaktiv einzusetzen, um so für die verbleibenden Tabaktrafikanten eine wirtschaftlich positive und den Erfordernissen der Nahversorgung Rechnung tragende Struktur sicherzustellen. Schwerpunktmäßig soll dabei den Belangen behinderter Menschen Rechnung getragen werden, um so auch den Behindertenanteil an den Trafikinhabern zu erhöhen. Es wird angestrebt, den Rückgang an Trafiken, welcher derzeit etwa 2-3 % jährlich beträgt, zu stabilisieren. Eine Abstufung nach Bundesländern und Bezirken ist durchgängig nicht möglich. Allerdings wird die Entwicklung der Umsatzzahlen insbesondere in den Bundesländern Steiermark, Kärnten und Burgenland im Gefolge der Schengenerweiterung auch weiterhin zu beobachten sein.
Frage 8)Wie viele Verfahren, abgestuft auf die einzelnen Bundesländer sind derzeit im Zusammenhang mit Strukturmaßnahmen für das Jahr 2010 bereits abgeschlossen, derzeit laufend und noch geplant? Aktuell werden die ersten 7 Verfahren zur Gewährung eines Zuschusses zur Restrukturierung abgehandelt.
Wien: 2 | Graz: 1 |
Niederösterreich: 1 | Bad Aussee: 1 |
Burgenland: 1 | Wels: 1 |
Für 2010 wird mit weiteren 10 Verfahren gerechnet, wobei ein Schwerpunkt in Richtung der östlichen Grenzgebiete erwartet wird.
Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet