Wien, 26.3.2010 - Aufgrund eines Initiativantrages soll heute der Wiener Landtag die Änderung des Wiener Landes-Sicherheitsgesetz beschließen, wonach in Hinkunft das Betteln in Wien generell verboten sein wird.
SOCIUS der Selbsthilfeverein gegen Armut und soziale Ausgrenzung spricht sich entschieden gegen die geplante Änderung des § 2 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes und damit gegen ein generelles Bettelverbot für Wien aus.
Nach den bisherigen Bestimmungen, steht das Betteln in Wien schon unter Strafe, wenn es an einem öffentlichen Ort, in aufdringlicher oder aggressiver Weise, oder wenn es sich um organisiertes Betteln handelt oder um Betteln mit Kindern handelt.
Geplant wird neuerdings von der Wiener SPÖ Stadtregierung, dass auch das gewerbsmäßige Betteln verboten und unter Strafe gestellt werden soll.
Der Begriff der Gewerbsmäßigkeit gründet sich, mangels eigener Definition im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, auf die Bestimmung des § 70 StGB und würde bedeuten, dass damit generell jedes Betteln in Wien verboten ist.
Betteln ist eine typische Erscheinungsform der Armut in der Öffentlichkeit. Diese mit Verboten und Strafen bis zu 700 EUR zu bekämpfen sind menschenrechtswidrige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von sozialen Randgruppen und stellen kein taugliches Mittel für eine effektive Bekämpfung der Armutsursachen dar.
Auch die Begründung des Initiativantrages, eingebracht von Martina Ludwig, Nurten Yilmaz, Silvia Rubik, Barbara Novak und Nicole Krotsch, welche ausschließlich auf generelle subjektive Feststellungen, wie ...In letzter Zeit treten verstärkt Personen auf, die ... oder ... kommt es immer wieder zu Belästigungen ... basieren, zeigen die soziale Verantwortung der Antragsteller gegenüber den benachteiligten Menschen in der Gesellschaft.
Für manche Menschen stellt das Betteln auf der Straße den einzig verbleibenden Ausweg dar, um sich vor dem vollständigen persönlichen Untergang zu retten. Für Kommunalpolitiker, mit Einkommen weit über der Armutsgefährdungsgrenze kaum vorstellbar, dennoch alltägliche, für die betroffenen Menschen zumeist bittere Realität.
Ein generelles Bettelverbot sind menschenrechtswidrige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte von sozialen Randgruppen und stellen ein ernstes gesellschaftspolitisches Thema dar. Dieses sollte auch als solches behandelt und nicht für parteipolitische oder populistische Zwecke im Hinblick auf die kommende Gemeinderatswahl missbraucht werden.