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Situative Winterreifenpflicht

Autor: Pilot_PR | Erstellt am: 15.10.2009 | Gelesen: 3533
Kategorie: Auto - Motor & Verkehr | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Mit Winterreifen auf der sicheren Seite

Eine Entscheidung, mehrere Vorteile: Autofahrer, die jetzt auf Winterreifen umrüsten, erhöhen die Verkehrssicherheit ihres Fahrzeugs, sichern ihren Versicherungsschutz, vermeiden Bußgelder und fahren wirtschaftlicher.

Der gestrige Wintereinbruch in manchen Regionen Deutschlands überraschte viele Autofahrer. Jetzt heißt es: Winterreifen aufziehen. Denn bis zu 40 Euro Bußgeld zahlt, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen auf Sommerreifen oder abgefahrenen Winterreifen unterwegs ist, nicht vorankommt und dadurch den Verkehr behindert oder gar einen Unfall verursacht. Diese situative Winterreifenpflicht beruht auf dem § 2 Absatz 3a der der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). „Das unterstreicht die besondere Bedeutung der Reifen für die Sicherheit des Fahrzeugs und damit der anderen Verkehrsteilnehmer", betont Michael Borchert, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb der Pirelli Deutschland GmbH, München. „Zumal ein guter Winterreifen in der kalten Jahreszeit nicht erst auf Schnee und Eis deutlich besser haftet und bremst als Sommerreifen, sondern bereits auf nasskalten und mit Laub verschmutzten Fahrbahnen." Um in der kalten Jahreszeit die Sicherheit auf Deutschlands Straßen zu erhöhen, belohnt der Reifenhersteller jeden, der bis zum 31. Oktober 2009 einen Satz neuer Pirelli Winterreifen kauft, mit Prämien zwischen 20 und 40 Euro.

Wer auf Winterreifen verzichtet, um Geld zu sparen, setzt aber nicht nur die eigene Gesundheit und die anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel, sondern auch einen Teil seines Versicherungsschutzes. Denn: „Wer im Winter mit Sommerreifen fährt und unverschuldet einen Unfall hat, bekommt von seiner Kaskoversicherung möglicherweise weniger oder gar nichts ausgezahlt", erläutert Jennefer Fricke, Pressesprecherin vom Bund der Versicherten (BdV). „Der Versicherer kann sich in diesem Fall auf die grobe Fahrlässigkeit des Fahrers berufen. Sie besteht zum Beispiel dann, wenn jemand mit Sommerreifen in ein Wintersportgebiet fährt.

Für Verträge, die seit dem 01.01.2008 geschlossen wurden, gilt: Der Versicherer darf auch bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers die Zahlungen nicht mehr komplett ablehnen, sondern die Leistungen nur angemessen kürzen. Für ältere Verträge gelten die Bestimmungen seit dem 01.01.2009."

Darüber hinaus kann der Autofahrer auch vor Gericht zu einer Mithaftung verurteilt werden. Hier wird auf ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Trier (Az.: 6 C 220/85) verwiesen, das einen Fahrer zu einer Mithaftung von 20 Prozent verurteilte. Ihm hatte zwar ein anderer die Vorfahrt genommen. Dass sein Auto jedoch beim Abbremsen ins Schleudern kam, führte das Gericht auf die Sommerreifen zurück. Auch die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass die Ausrüstung des Autos den jeweiligen Wetterverhältnissen angepasst werden muss. Bei Fahrten mit Sommerreifen im Winter droht daher ein Bußgeld.

Nicht zuletzt ist die Umrüstung von Sommer- auf Winterreifen auch wirtschaftlich sinnvoll. „Werden Sommerpneus in der kalten Jahreszeit gefahren, steigt ihr Abrieb, weil die auf warme Temperaturen ausgelegte Gummi-Mischung in der Kälte immer spröder wird", so Michael Borchert. Wer im Oktober kältetaugliche Reifen montieren lässt, ist also in mehrfacher Hinsicht auf der sicheren Seite. Er fährt sicherer, vermeidet Bußgelder, riskiert nicht seinen Versicherungsschutz und schützt seine Sommerreifen vor vorzeitigem Verschleiß.
 
 
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