Fahrradbeleuchtung
Ein Trekking- bzw. Geländerad, das über keine verkehrssichere Fahrradbeleuchtung verfügt, sollte auch wirklich nur im Gelände zum Einsatz gekommen. Wer bei einer Kontrolle mit unzulässiger oder vollkommen ohne Fahrradbeleuchtung erwischt wird, der muss mit einem Bußgeld und unter Umständen auch mit einem Punkte-Eintrag ins Flensburger Verkehrszentralregister rechnen. Eine verkehrssichere Fahrradbeleuchtung besteht aus einem Vorderrad-Licht bzw. Scheinwerfer mit einer Lichtleistung von mindestens 10 Lux, einem Rücklicht sowie je zwei Reflektoren für die Speichen des Vorder- beziehungsweise Hinterrades.
Fahrradausrüstung außer der Fahrradbeleuchtung
Neben einer verkehrssicheren Fahrradbeleuchtung gehört auch ein Fahrrahhelm, Fahrradreifen mit ausreichend Profil und einwandfreie Bremsen zur Standardausrüstung. Selbstverständlich sollte auch ein gut sitzender Fahrradhelm sein, da ein möglicher Sturz sonst böse Folgen haben kann. Fahrradreifen mit genügend Profil sorgt für entsprechende Bodenhaftung. Zur weiteren Sicherheit kann außer der Fahrradbeleuchtung auch helle Bekleidung mit reflektierenden Streifen beitragen, wodurch der Fahrradfahrer ebenfalls besser gesehen wird. Da ein Fahrradfahrer auch beim Halten an Ampeln zu sehen ist, sollte in die Fahrradbeleuchtung auch ein Standlicht integriert sein.
Im Herbst und Winter wird es bereits am Nachmittag relativ dunkel. Kommen auch noch Nebel und Kälte hinzu, so ist es ratsam für eine zuverlässige Fahrradbeleuchtung auf einen so genannten Nabendynamo zurückzugreifen. Die Fahrradbeleuchtung hilft dann nicht nur, dass der
Die Fahrradbeleuchtung ist somit ein wichtiger Sicherheitsfaktor: in erster Linie ist sie natürlich dafür verantwortlich, dass Fahrradfahrer mit der notwendigen Helligkeit zu versorgen und ihnen eine gute Sicht zu ermöglichen. Die Fahrradbeleuchtung sorgt aber auch dafür, dass der Radfahrer andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und PKW-Fahrer wahrnimmt und von ihnen gesehen wird.