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Sexuelle Selbstbestimmung - Treffen in Berlin

Autor: Pater_Lingen | Erstellt am: 21.01.2011 | Gelesen: 483
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Notiz zu einer angeblichen "Fachtagung" von Abtreibungsbefürwortern am 12.01.2011

Der Humanistische Pressedienst (hpd.de) veröffentlichte am 14.01.2011 eine Meldung (Nr. 10977) über eine angebliche "Fachtagung" mit der Überschrift "Sexuelle Selbstbestimmung – Realität oder Utopie? Das Recht auf reproduktive Gesundheit nach 20 Jahren Wiedervereinigung", veranstaltet am 12.01.2011 in Berlin von Berliner Netzwerk Frauengesundheit, Berliner Familienplanungszentrum – BALANCE, Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) und Berliner Landesverband des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD).

Zur Begriffsbestimmung s. Strafgesetzbuch, Dreizehnter Abschnitt, "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" (StGB §174 bis §184g): Laut StGB sind u.a. sexueller Missbrauch und Vergewaltigung sowie Exhibitionismus strafbar.

Aber laut Berliner Tagung sind "Familienplanung, Verhütung und die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs Kernfragen des sexuellen Selbstbestimmungsrechts". Also völliger Fehlstart durch Begriffsverwirrung!

Zum Programm: "Hartwig Hohnsbein, pensionierter evangelischer Theologe, der 1966 bis 1991 Gemeindepastor in Wolfsburg war," hielt einen Vortrag "Einfluss und Aktivitäten fundamentalistisch-christlicher selbsternannter Lebensschutzorganisationen". Zudem gab es noch eine Podiumsdiskussion "Perspektiven sexueller Selbstbestimmung unter dem Einfluss der selbst ernannten internationalen Lebensschutzbewegung religiöser Fundamentalisten". Natürlich hat Abtreibung hat rein gar nichts mit sexueller Selbstbestimmung zu tun, selbst dann nicht, wenn das Kind Frucht einer Vergewaltigung wäre. Denn natürlich besteht das Recht auf Leben auch für Menschen, die aus einer ungewollten Zeugung hervorgehen. Die Unsinnigkeit von Parolen wie "Mein Bauch gehört mir" ist jedem sofort einsichtig, der nicht meint, die Parole "Mein Haus gehört mir" berechtige zur Ermordung aller, die sich in diesem Haus aufhalten. Auch lässt sich die Ermordung Unschuldiger nicht als "Beitrag zur reproduktiven Gesundheit" entschuldigen. Überhaupt sind die "Argumente" der Abtreibungsbefürworter rettungslos unsinnig und unzählige Male als verlogen entlarvt worden. Eine Lüge wird auch durch noch so viele "Fachtagungen" nicht zur Wahrheit.

Lebensschützer sind lt. Abtreibungsbefürwortern "fundamentalistisch" und "selbst ernannt". Was soll daran schlecht sein, ein Fundament zu haben? Müssen Häuser immer notwendig auf Sand gebaut werden? Und muss man eigentlich immer erst eine Ernennungsurkunde vorweisen, bevor man etwas Gutes tun darf? Darf man einem ertrinkenden, verblutenden etc. Erwachsenen sofort helfen, oder muss man dafür erst eine entsprechende Ernennung einholen? Wer sollte so eine Ernennung eigentlich aussprechen, und mit welchem Recht? Immerhin: Möglicherweise können ertrinkende, verblutende etc. Erwachsene sich noch selbst helfen. Kinder im Mutterleib hingegen sind weitaus mehr auf fremde Hilfe angewiesen, um ihrer Ermordung zu entgehen. Zugegeben: Strafbestimmungen für unterlassene Hilfeleistung sind angesichts menschlicher Trägheit und Bosheit sinnvoll und notwendig - aber im Grunde gilt das für sehr viele Strafbestimmungen. Speziell von Christen muss man allerdings erwarten, dass sie das Gebot der Nächstenliebe beherzigen, d.h. dass sie sich im Gewissen von Christus berufen fühlen, sogar den Schwächsten zu helfen.

Ferner: "Dr. Christian Fiala verwies auf historische Zusammenhänge und Konstanten. [...] Die 'christlichen Tabilans' [sic!], wie er die Abtreibungsgegner nennt, übten Psychoterror gegen Frauen aus". Hierbei denke man an die Verurteilung von Andreas T. in Wien am 10.01.2011: Andreas T. hatte Lebensrechtler massiv belästigt (u.a. getreten), weil sie vor Fialas Praxis gebetet hatten. Und ganz generell denke man an die zahlreichen schweren Verurteilungen von Lebensschützern, z.B. dafür, die Ermordung von Kindern im Mutterleib als Ermordung von Kindern im Mutterleib bezeichnet zu haben. Also: Wer betreibt hier "Psychoterror"?! Wer wird hier "gewalttätig wie die Taliban"?!

Fazit: Das Berliner Treffen basiert auf Begriffsverwirrung, hat das Thema vollkommen verfehlt, wärmt unsinnigste, längst entlarvte Falschdarstellungen wieder auf und verdreht die Darstellung von Täter und Opfer. Die Bezeichnung "Fachtagung" erscheint da zumindest fragwürdig.

Pater Rolf Hermann Lingen
 
 
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