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Semesteranfang: Versicherungsschutz vom ersten Studienjahr bis zum Examen

Autor: GuterRat | Erstellt am: 09.09.2010 | Gelesen: 675
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Für Studienanfänger unverzichtbar sind Kranken- und Privathaftpflichtversicherung

Berlin – Das neue Semester beginnt alljährlich zum 1. Oktober – und mit ihm beginnt bundesweit ein neuer Lebensabschnitt für hunderttausende Studienanfänger. Für viele heißt es: Abschied vom Elternhaus, neues Leben in einer Wohngemeinschaft oder Umzug in eine erste eigene Wohnung. Viele müssen dabei Bafög oder Studienkredite beantragen und sich selbst versichern. Das unabhängige Vergleichsportal für Versicherungen und Finanzen Banktip.de erklärt, welche Policen für Studenten wichtig sind.

Krankenversicherung

Für Studienanfänger ist der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung Pflicht. Studenten, deren Eltern über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind, können diese Pflicht mit einer Bescheinigung von den Eltern erfüllen. Sie sind während des Studiums über die Eltern bis zum 25. Lebensjahr mitversichert. Allerdings dürfen Studenten nicht mehr als 365 Euro im Monat verdienen, wenn Sie den Versicherungschutz über die Eltern erhalten wollen. Einkommen aus Bafög zählt nicht mit.

In der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung kann man entweder bis zum Abschluss des Studiums, oder bis zur Beendigung des 14. Fachsemesters, höchstens aber bis zum Erreichen des 30. Lebensjahrs versichert bleiben. Studenten dürfen dann aber nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten.

Der Krankenkassenrechner auf Banktip.de hilft in diesem Fall: Hier können Studierende eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag finden. Sie können sich aber auch privat versichern. Das lohnt sich vor allem für die Kinder von Beamten. Da Vater Staat bei ihnen einen Teil der Gesundheitskosten übernimmt (Beihilfe), erhalten sie oft sehr günstige Tarife bei privaten Krankenversicherungen. Wer das in Anspruch nimmt, sollte sich mit dem Studieren jedoch beeilen. Ab dem 25. Lebensjahr zahlt die Beihilfe nicht mehr für Beamtenkinder. Dann müssen sie sich voll krankenversichern. Und wer sich einmal für die private Krankenkasse entschieden hat, der kann für den Rest des Studiums nicht mehr zur gesetzlichen Krankenkasse zurück. Sich selbst krankenversichern, das müssen auch Kinder von privat Krankenversicherten. Sie können sich zum Studententarif gesetzlich versichern.

Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht muss sein, und sie ist für Studierende meistens kostenlos. Die Mitversicherung bei den Eltern gilt für die Dauer des Studiums. Wer nach einigen Semestern noch einmal neu anfängt, sollte ebenfalls keine Probleme bekommen. Hier sollte man im Zweifelsfall aber auf jeden Fall den Versicherer fragen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die durch Unachtsamkeiten im Alltag entstehen können. Dabei können schnell große Schäden entstehen, die der einzelne Verursacher nicht allein bezahlen kann.

Kfz-Versicherung

Wer ein eigenes Auto besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das gilt auch für Studierende. Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die man anderen Verkehrsteilnehmern und deren Autos zufügt. Gerade Studenten mit meist knappem Budget sollten Kfz-Versicherungen vergleichen und sich auch nach Sondertarifen erkundigen. Wer im Studium ein Auslandssemester plant und das Auto mitnimmt, sollte an einen Auslandsschutzbrief denken.

Die Kaskoversicherung zahlt für Schäden am eigenen Auto. Eine Kaskoversicherungspflicht gibt es nicht. Dennoch lohnt sich oft eine Teilkasko. Sie trägt nur Schäden, die der Versicherte nicht selbst verschuldet hat. Die teurere Vollkaskoversicherung zahlt auch für Schäden, die bei einem Unfall entstanden sind, den der Versicherte selbst verursacht hat. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich nur für Neuwagen und sehr hochwertige Gebrauchte. Für den gebrauchten Kleinwagen reicht die Teilkasko.

Fazit
Wer sein Studium beginnt, sollte zunächst gemeinsam mit den Eltern den Versicherungsbestand durchforsten. Im Einzelfall können Versicherer von den hier beschriebenen Grundsätzen abweichen. Die ersten Versicherungen, die man abschließt, sollten dann die Privathaftpflicht und die Berufsunfähigkeit sein. Alle anderen Versicherungen haben Zeit bis zum Start ins Berufsleben.

Den aktuellen Ratgeber zum Thema "Versicherungstipps fürs Studium" finden Verbraucher online unter: www.banktip.de

Alexander Borais

 
 
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