Der selbständige Unternehmer genießt viele Privilegien. So kann er seine Arbeitszeit frei einteilen, er ist nicht an die Weisungen eines Vorgesetzten gebunden und er hat auch freizügigere Möglichkeiten, seine eigene
Krankenversicherung auszuwählen. Ein gänzlicher Verzicht auf eine
Krankenversicherung ist mit der aktuellen Gesundheitsreform nicht mehr möglich, auch jeder selbständige Unternehmer und jeder Freiberufler muss heute nachweisen, dass er krankenversichert ist.
Die Angebote der
privaten Krankenversicherung können, abgesehen vom neuen Basistarif, der sich weitgehend an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu orientieren hat, primär nach den Bedürfnissen des Versicherten ausgestaltet werden. So findet im Regelfall bei Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages ein interessanter Dialog zwischen dem Kunden und dem Vermittler, als Vertreter der Versicherung statt, in dem der mögliche Leistungskatalog mit dem Zukünftigen Versicherten durchgesprochen wird. Dabei kann jeder Versicherungsnehmer selbst entscheiden welche Leistungen ihm wichtig sind. Ob er meint in einigen Jahren mehr oder weniger Zahnersatz beanspruchen zu müssen oder nicht. Ob er sich mit einer höheren Selbstbeteiligung an den Arztkosten persönlich beteiligen möchte und somit seinen monatlichen Beitrag senkt oder nicht. Ob er die Chefarztbehandlung im Krankenhaus und das 1 oder 2 Bettzimmer versichert haben möchte.
Mit einem
PKV Vergleich lässt sich darüber hinaus unschwer feststellen, dass viele
private Krankenversicherungen günstigere Monatsbeiträge anbieten können, als eine gesetzliche Krankenkasse das gemeinhin vermag. So kann sich der selbständige Unternehmer oder der Freiberufler über eine ausgedehnte Wahlfreiheit freuen, die sicherlich auch deshalb ihre Berechtigung darin findet, dass ein Unternehmer sich auch in anderen Belangen durchaus dazu in der Lage sieht, schwierige Entscheidungen die sein Unternehmen tangieren, treffen zu können.